VElT HIRSCHVOGEL DER ALT,
G LASMALER.
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des Ulrich Kress, eines Pfeilschrnids, war S. 801, das des Flaschners
Hanns Gruner S. 799.
Hier lebte nun der alte Veit unbehelligt bis an seinen Tod.
Er konnte nicht gleich seinem Namensvetter Veit Stoss ein irrig und ge-
schreiig Mann genannt werden, denn er hatte das Glück, weder eine hohe
Obrigkeit in Anspruch nehmen zu müssen noch von derselben in An-
spruch genommen zu werden, ausser wo sich in dem Bereiche seines Am-
tes das von selbst ergab. Nicht einmal seine Ernennung als Stadtglaser,
was schon 1495 geschehen sein muss, wenn anders Neudörfefs Angabe
von der Bojährigen Amtsdauer richtig ist, findet sich im Rathsbuch,
vielleicht aus Nachlässigkeit des Schreibers, eingetragen. Wie er sich zu
der 1507 geschehenen Weigerung, die Glaser zu einem geschwornen
Handwerk zu machen, verhalten habe, ist selbstverständlich nicht
bekannt. Als ein geachteter Mann wurden ihm solche Vertrauens-
ämter übertragen, wie z. B. nach Jorgen Glockendons Tod die
Curatel über die jüngsten Kinder. Dass er IIaClI dem Tode seiner
ersten Frau wieder heiratete, welche zweite Frau auch Barbara
hiess wie die erste, Wal" für den Mann, der einen ansehnlichen Haus-
stand hatte, eine Nothwendigkeit. Wenn er für die Nachwelt haupt-
sächlich, ja ausschliesslich als Glasmaler gilt, so möge erwogen
werden, dass er für seine Zeitgenossen nichts weiter war als ein
Glaser, dass er nirgends und nie anders benannt und prädicirt
wurde, und dass das Künstlerische in seinen Arbeiten zunächst nur
Nebensache war, geradeso wie beim Schlosserhandwerk das Uhr-
machen, das sich erst allmälig, wenn auch immerhin schnell genug,
zu einem besonderen Gewerbe entwickelte und selbständig wurde.
Am Samstag 25. April 1528 gaben Veit und Augustin die
Hirschvogel, weiland Veiten Hirschvogels des Glasers seligen Söhne
für sich, für Stefan Hirschvogel, ihren ausländischen Bruder, auch
andere ihre Geschwister und Miterben, in Beisein Peter Hermanns
von Freiburg im Uchtland, vor sitzendem Batierngericht folgende
Erklärung ab: nachdem Martin Hirschvogel, ihr Bruder seliger, ver-
gangner Zeit auswärts gestorben und ein Testament gethan, worin
er jetzt benannten Hermann zum Erben seiner verlassnen unver-
schickten Habe ernannt hätte, dass sie ihm darauf aller Güter und
Erbtheils halben, so ihrem Bruder Martin zugestanden, Rechnung
und verzeichnet überantwortet hätten, in deren Folge sich 41 f.
2 Pfd. 9 Pfg. als die dem verstorbenen Martin gebührende Summe
ergab. Diese versprachen sie dem Peter Hermann, sobald das Haus
verkauft sein werde, zu entrichten und dieser übertrug dem Gold-
schmid Melchior Bayer die zum Empfang erforderliche Vollmacht.
Ungesäumt wurde nun der Verkauf des Hauses vorgenommen.
Am Mittwoch 29. April 1528 erschienen vor Gericht Veit und
Augustin die Hirschvogel, für sich und Stefan, ihren ausländischen
Bruder, und mit ihnen Barbara, Veit Hirschvogels Wittib, jetzt
Mercurius Herdegens des Goldschmids ehliche Hausfrau, in Beisein