Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

VElT HIRSCHVOGEL DER ALT, 
G LASMALER. 
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des Ulrich Kress, eines Pfeilschrnids, war S. 801, das des Flaschners 
Hanns Gruner S. 799. 
 Hier lebte nun der alte Veit unbehelligt bis an seinen Tod. 
Er konnte nicht gleich seinem Namensvetter Veit Stoss ein irrig und ge- 
schreiig Mann genannt werden, denn er hatte das Glück, weder eine hohe 
Obrigkeit in Anspruch nehmen zu müssen noch von derselben in An- 
spruch genommen zu werden, ausser wo sich in dem Bereiche seines Am- 
tes das von selbst ergab. Nicht einmal seine Ernennung als Stadtglaser, 
was schon 1495 geschehen sein muss, wenn anders Neudörfefs Angabe 
von der Bojährigen Amtsdauer richtig ist, findet sich im Rathsbuch, 
vielleicht aus Nachlässigkeit des Schreibers, eingetragen. Wie er sich zu 
der 1507 geschehenen Weigerung, die Glaser zu einem geschwornen 
Handwerk zu machen, verhalten habe, ist selbstverständlich nicht 
bekannt. Als ein geachteter Mann wurden ihm solche Vertrauens- 
ämter übertragen, wie z. B. nach Jorgen Glockendons Tod die 
Curatel über die jüngsten Kinder. Dass er IIaClI dem Tode seiner 
ersten Frau wieder heiratete, welche zweite Frau auch Barbara 
hiess wie die erste, Wal" für den Mann, der einen ansehnlichen Haus- 
stand hatte, eine Nothwendigkeit. Wenn er für die Nachwelt haupt- 
sächlich, ja ausschliesslich als Glasmaler gilt, so möge erwogen 
werden, dass er für seine Zeitgenossen nichts weiter war als ein 
Glaser, dass er nirgends und nie anders benannt und prädicirt 
wurde, und dass das Künstlerische in seinen Arbeiten zunächst nur 
Nebensache war, geradeso wie beim Schlosserhandwerk das Uhr- 
machen, das sich erst allmälig, wenn auch immerhin schnell genug, 
zu einem besonderen Gewerbe entwickelte und selbständig wurde. 
Am Samstag 25. April 1528 gaben Veit und Augustin die 
Hirschvogel, weiland Veiten Hirschvogels des Glasers seligen Söhne 
für sich, für Stefan Hirschvogel, ihren ausländischen Bruder, auch 
andere ihre Geschwister und Miterben, in Beisein Peter Hermanns 
von Freiburg im Uchtland, vor sitzendem Batierngericht folgende 
Erklärung ab: nachdem Martin Hirschvogel, ihr Bruder seliger, ver- 
gangner Zeit auswärts gestorben und ein Testament gethan, worin 
er jetzt benannten Hermann zum Erben seiner verlassnen unver- 
schickten Habe ernannt hätte, dass sie ihm darauf aller Güter und 
Erbtheils halben, so ihrem Bruder Martin zugestanden, Rechnung 
und verzeichnet überantwortet hätten, in deren Folge sich 41 f. 
2 Pfd. 9 Pfg. als die dem verstorbenen Martin gebührende Summe 
ergab. Diese versprachen sie dem Peter Hermann, sobald das Haus 
verkauft sein werde, zu entrichten und dieser übertrug dem Gold- 
schmid Melchior Bayer die zum Empfang erforderliche Vollmacht. 
Ungesäumt wurde nun der Verkauf des Hauses vorgenommen. 
Am Mittwoch 29. April 1528 erschienen vor Gericht Veit und 
Augustin die Hirschvogel, für sich und Stefan, ihren ausländischen 
Bruder, und mit ihnen Barbara, Veit Hirschvogels Wittib, jetzt 
Mercurius Herdegens des Goldschmids ehliche Hausfrau, in Beisein
	        
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