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VEIT HIRSCHVOGEL DER ALT,
GLASMALER.
Hanns Schatzer, dass Veit Plirssvogel und Barbara, seine eheliche
Wirthin, sein Eidam und Tochter, ihn über die 50 f., die er der
Barbara nebst Ausfertigung zu geben versprochen hatte, quittirt
haben.
Hierauf wurde am Freitag 9. Nov. 1487 ein von Sebald Reich
und Hektor Pömer bezeugter Gerichtsbrief darüber ausgefertigt, dass
Veit Hirssvogel das Erbe an dem Hause an der Schustergasse zwi-
schen St. Georgen Kapelle bei den Augustinern und Jorgen Schobers
Haus gelegen, um 95 f. rh. gekauft habe, wozu noch ein in 8 f. rh.
bestehender, den Kindern Anthoni Holzschuhers seligen gehörender
Eigenzins kam, weshalb Erkenprecht Coler, Vormund der Kinder,
seine Einwilligung gab. Die St. Georgen Kapelle war der älteste
Bestandtheil des früher unscheinbaren Wirthshauses „zum Leistlein",
welches in neuerer Zeit zu einer gewissen Bierhatisberühmtheit ge-
worden, zwei anstossende Häuser in sich aufgenommen hat. Hier
also, jedenfalls wie schon aus dem Kaufschilling abzunehmen, in
sehr unscheinbarer Gestalt, war Veit HirssvogeYs erstes Wohnhaus.
Die beengte Räumlichkeit musste den jungen thätigen Mann, dessen
Geschäft sich hob, zur Erwerbung einer grösseren antreiben. Dass
er in seinem Geschäft vorwärts kam, sieht man daraus, dass er am
Montag 29. März 14.90 mit des Gerichts Buch erwies, dass Ulrich
Haller und Sebald Schreier bezeugt hatten, dass Hanns Tafler am
Samstag vorher erklärte, Veit Hirssvogel habe von seinem Hause
ein Gattergeld von 2 f. mit 40 f. abgelöst. Die Lage des Hauses
wird ebenso bezeichnet wie oben. Gerichtszeugen für diese Ablösung
waren Jacob Groland und Hektor Pömer.
Dass er einen Bruder, Hanns genannt, der auch Glaser war,
gehabt, der auch ein Paarmaburktindlich genannt wird, aber dann
nicht mehr vorkommt, möge im Vorbeigehen erwähnt werden.
Im Jahre 1492 kaufte Veit Hirssvogel sein zweites Haus. Er,
Veit Hirssvogel, Glaser, erwies vor Gericht von sein und Barbara,
seiner ehlichen NVirthin, wegen, dass Stefan Kauer und Sebald Frey
eidlich bezeugt haben, dass Marx Steinmetz und Barbara, seine
ehliche Wirthin, am Eritag 7. Febr. die Erbschaft und Behausung an
der Laufergasse, zwischen Hannsen Gruners und Ulrich Kressen
seligen Häusern gelegen, wie sie an sie von der vermeldeten Vater
und Geschwistern erkauft und gekommen wäre, ihm, demtVeit Hirss-
vogel und Barbara, seiner Frau, um 380 f. rh. verkauft haben,
was mit Willen Sigmund Fürers geschehen sei, der die Eigenschaft
darauf habe mit 12 f. Stacltwährtlng, einem Weck zu Weihnachten
und einem Lammsbauch zu Ostern, oder für jedes dieser Weisat
3 Schilling Haller der langen. Der am Montag 20. Febr. hierüber
ausgestellte Gerichtsbrief wurde von Jakob Groland und Hektor
Pömer bezeugt. Es gab auch noch eine umständliche Beweisführung,
dass das Haus zum Feuerrecht befugt sei, die hier der Kürze wegen
wegbleiben kann. Das Haus war das mit S. 800 gezeichnete, das