GLO CKEND ON, ILLUMINIST.
NIKOLAUS
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don's Kindern, resp. Söhnen war, da Niclaus 1534 auch schon todt
war, nur noch der Sohn Albrecht und dessen Söhne, sowie Niclas
Glockendon's Söhne am Leben. Die Witwe Kungund kommt noch
vor, als sie sich gegen Erasmus Bettmann für ihren Eidam Jorg
Harder, der 14. f. für Wachs binnen 5 Jahren zu zahlen hatte,
verbürgt. Am 6. Dec. 1523. (Cons. 32, fol. 14. b.)
S. auch Baader Beitr. 2, 50.
NIKOLAUS
GLOCKENDON,
ILLUMINIST.
Ich hab nicht gehört, dass ein fertigerer Illuminist, als
dieser Nikolaus, mein lieber Freund, gewesen sei, der auch
dazu Heissig war. Er illuminiret dem Bischof von Mainz ein
Messbuch, dafür gab er ihm 500 f., und hat auch sonst viel
Fürstenarbeit. Hatte zwölf Söhne, die zog er alle auf zu
Kunsten.
Sein Sohn Nikolaus, so in Preussen verschied, war beim
Hannsen Koberger Demantschneider und dazu mit dem Gamahn-
schneiden sehr Heissig; die andern Söhn, als Georg, Gabriel,
Sebastian, Jacob und Wolf, sind Probierer, Maler und Bildhauer.
Dieser Nikolaus hatte einen Bruder, hiess Albrecht, der
war wie er im Illuminiren fleissig, und im deutsche Verse-
machen, schier ein halber Poet, mit solchen Versen zieret er
die Historien seiner Gemähld.
Schon am Montag 18. Fbr. 1516 bekannte Nikolaus Glocken-
don, dass Jorg Schwarz und Jorg Aichinger, Vormünder weiland
Jorgen Glockendons seines Vaters seligen Geschäfts und Kinder,
ihm alle und jede seine väterliche Legitima und Erbschaft, mit
samt dem Rest der 35 f. auch väterlicher Legitima, die sie ihm
hinterstellig schuldig gewesen, zu Dank ausgerichtet und bezahlt,
dass sie ihm auch redliche Rechnung alles ihres Einnehmens und
Ausgebens gethan und ihm allen seinen Theil und Gerechtigkeit
soviel ihm an seinem väterlichen Erbtheil gebührt, zu seinen Han-
den überantwortet haben, sagt sie darum in bester Form ledig und
los. (Cons. 22, fol. 75 b.) Hierauf verkaufen Niklas Glockendon und
Anna, seine eheliche Hausfrau, die Erbschaft ihrer Behausung im
Taschenthal zwischen Michel Kochs des Schreiners Haus und dem
Sonnenbad gelegen, mit ihren besonderen Rechten, an Michel Graf
den Maler und Anna, seine eheliche Hausfrau, um 75 f. rh., wozu
4. f. Stadtwährting Eigengeld und 4. f. rh. Gattergeld kommen, die
Hannsen Glockengiessern gehören. Geschehen am Montag 18. Nov.
1521. (Lit. 32, fol. 92 b.) Die Zahlung der Kaufsumme geschah in