Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

GEORG GLOCKENDON, 
DER ÄLTERE, 
ILLUMINIST UND BRIEFMALER. 
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und Vortheil. Er hatte Söhn und Töchter, die hielt er dazu, 
dass sie täglich dem Illuminiren und Briefmalcn hart mussten 
obsitzen. Seine beiden Söhne, Nicolaus und Albrecht, wurden. 
auch berühmte Illuministen. 
Ein Vorkommen des Jorg Glockendon, Illuministen, a. 1490 
und 1491, wo er mit einem Hanns Rieger wegen des Sohns des- 
selben, der aus der Lehre ausgetreten war, vor Gericht kam, reicht 
hin, um sein Dasein zu constatiren. Wichtiger ist sein Hauskauf, 
indem er und Kungund, seine ehliche Wirthin, am 9. Jan. 1499 
das Haus im Taschenthal (alias Judengasse) zwischen Conzen Kai- 
sers seligen Kindern und Michel Kochs Häusern gelegen, um 85 f. 
erkauften, worauf ein Eigengeld von 4 f. Stadtwährung und 4 f. 
rh. Gattergeld lastete, beides dem Christotl" Rothan gehörig. Am 
28. Jan. 1499 wurde der Kaufbrief mit Zeugniss von Paulus und 
Steffan den Volkamern ausgefertigt und z Pfd. Kanzleigebühr ent- 
richtet. Jorg Glockendon st. 1515 und in folgender Urkunde tritt 
die ganze Sippschaft hervor. Kungund Glockendonin, Albrecht 
Glockendon, Ursula Jorg Hardcrs ehliche Hausfrau, Veronica 
Glockendonin, auch Jorg Aichinger und Jorg Schwarz, als Vor- 
mdnder Jorgen Glockendons verlassnen Geschäfts, auch Ottilia und 
Agnes, seiner beiden unmündigen, mit gedachter Kungund erzeugten 
Töchter, an einem, und Niklas Glockendon am andern Theil, alle 
weiland Jorgen Glockendons seligen Wittib, Söhne und "Töchter, 
bekennen vor Gericht, dass Jorg Glockendon ein Testament hinter- 
lassen hat, Worin er Niclasen Glockendon nit mehr als die gebühr- 
liche Erbschaft hinterlassen, darum dieser, der mehr verdient zu 
haben glaubte, gegen sie in Irrung gestanden, so seien sie beder- 
seits an ihre guten Freunde, Albrecht Glym und Conrad Hofman, 
als Schiedsrichter gekommen, welche folgenden Spruch gethan: 
erstlich solle alle bisher gepüogene Handlung ganz todt, ab und 
kraftlos sein; zum Andern soll Niklas Glockendon für das, was 
seine Hochzeit gekostet, nichts einzuwerfen schuldig sein, sondern 
Dieses zu einem Voraus haben; zum Dritten soll ihm auf künftig 
mütterlich Erbtheil auch folgen die Erbschaft der Behausung in 
der Judengasse, zwischen dem Sonnenbad und Michel Kochs Schrei- 
ners Haus gelegen, daran die Eigenschaft mit 4 f. Währung Hann- 
sen Glockengiessers ist, und Kungund Glockendonin und ihre 
Kinder resp. die Vormünder, sollen den Eigenherrn darum be- 
grüssen, und im Todesfall der Kungund soll Niklas Glockendon 
den Wert der Behausung, die um 110 f. angeschlagen ist, in die 
mütterliche Erbschaft einwerfen, wofern nicht die Mutter in ihrem 
Geschäft ihm einen besondern Vortheil thue. Hiemit sollen beide 
Theile geschieden sein. Geschehen am Mittwoch nach Sixti S. Aug. 
1515. (Cons. 20, fol. 131.) 
11h
	        
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