GEORG GLOCKENDON,
DER ÄLTERE,
ILLUMINIST UND BRIEFMALER.
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und Vortheil. Er hatte Söhn und Töchter, die hielt er dazu,
dass sie täglich dem Illuminiren und Briefmalcn hart mussten
obsitzen. Seine beiden Söhne, Nicolaus und Albrecht, wurden.
auch berühmte Illuministen.
Ein Vorkommen des Jorg Glockendon, Illuministen, a. 1490
und 1491, wo er mit einem Hanns Rieger wegen des Sohns des-
selben, der aus der Lehre ausgetreten war, vor Gericht kam, reicht
hin, um sein Dasein zu constatiren. Wichtiger ist sein Hauskauf,
indem er und Kungund, seine ehliche Wirthin, am 9. Jan. 1499
das Haus im Taschenthal (alias Judengasse) zwischen Conzen Kai-
sers seligen Kindern und Michel Kochs Häusern gelegen, um 85 f.
erkauften, worauf ein Eigengeld von 4 f. Stadtwährung und 4 f.
rh. Gattergeld lastete, beides dem Christotl" Rothan gehörig. Am
28. Jan. 1499 wurde der Kaufbrief mit Zeugniss von Paulus und
Steffan den Volkamern ausgefertigt und z Pfd. Kanzleigebühr ent-
richtet. Jorg Glockendon st. 1515 und in folgender Urkunde tritt
die ganze Sippschaft hervor. Kungund Glockendonin, Albrecht
Glockendon, Ursula Jorg Hardcrs ehliche Hausfrau, Veronica
Glockendonin, auch Jorg Aichinger und Jorg Schwarz, als Vor-
mdnder Jorgen Glockendons verlassnen Geschäfts, auch Ottilia und
Agnes, seiner beiden unmündigen, mit gedachter Kungund erzeugten
Töchter, an einem, und Niklas Glockendon am andern Theil, alle
weiland Jorgen Glockendons seligen Wittib, Söhne und "Töchter,
bekennen vor Gericht, dass Jorg Glockendon ein Testament hinter-
lassen hat, Worin er Niclasen Glockendon nit mehr als die gebühr-
liche Erbschaft hinterlassen, darum dieser, der mehr verdient zu
haben glaubte, gegen sie in Irrung gestanden, so seien sie beder-
seits an ihre guten Freunde, Albrecht Glym und Conrad Hofman,
als Schiedsrichter gekommen, welche folgenden Spruch gethan:
erstlich solle alle bisher gepüogene Handlung ganz todt, ab und
kraftlos sein; zum Andern soll Niklas Glockendon für das, was
seine Hochzeit gekostet, nichts einzuwerfen schuldig sein, sondern
Dieses zu einem Voraus haben; zum Dritten soll ihm auf künftig
mütterlich Erbtheil auch folgen die Erbschaft der Behausung in
der Judengasse, zwischen dem Sonnenbad und Michel Kochs Schrei-
ners Haus gelegen, daran die Eigenschaft mit 4 f. Währung Hann-
sen Glockengiessers ist, und Kungund Glockendonin und ihre
Kinder resp. die Vormünder, sollen den Eigenherrn darum be-
grüssen, und im Todesfall der Kungund soll Niklas Glockendon
den Wert der Behausung, die um 110 f. angeschlagen ist, in die
mütterliche Erbschaft einwerfen, wofern nicht die Mutter in ihrem
Geschäft ihm einen besondern Vortheil thue. Hiemit sollen beide
Theile geschieden sein. Geschehen am Mittwoch nach Sixti S. Aug.
1515. (Cons. 20, fol. 131.)
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