Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

501mm: NEUDÖRFER UND 
SEINE NACHRICHTEN. 
Haus 
im 
Gässlein, 
21H 
das Eckhaus 
und Hannsen 
Körbers Schu- 
sters Haus gelegen, mit dem Rechte des Zugangs zum Brunnen 
hinten im HöHein daran, an die Neudörferischen Eheleute um 
130 8., mit Bewilligung Frau Martha 
Hausfrau, der die Eigenschaft mit 4. 
Jorgen Kötzels ehelicher 
f. Stadtwährung darauf 
zusteht, 
was 
ihr 
Mann 
persönlich 
angesagt 
hat. 
Der 
Verkauf 
geschah 
auch 
wegen 
Busswürdigkeit 
des 
Hauses 
und 
weil 
ihr 
Pflegsohn (Erasmus Nadler) Willens wäre, von hinnen zu 
ziehen und seinen gebührenden Theil haben Wollte, wesshalb 
VOITI 
Gericht 
erlaubt 
wurde. 
Hierauf 
ebenfalls 
demselben 
Tage 
verkauften 
Johann 
Neudörfer, 
der 
Rechenmeister, 
und 
Magdalena, 
seine 
Ehewirtin, 
die Eigenschaft 
211.15 
dem Eckhause 
mit 25 H. an Jungfrau Katharina Nadlerilu um 500 H. mit aus- 
drücklicher Bedingung des Widerkaufs nach vierteljähriger Kün- 
digung. Lit. 36. fol. x6o-162: 
Der Widerkauf geschah, indem 
frau Katharina, Hrn. Ulrich Nadlers 
am 9. 
JUD. 
Fbr. 1526 Jung- 
Tochter, mit Be- 
bekannte, 
willigung Peter Wests, ihres hiezu gegebenen Curators, 
dass 
Johann 
Neuclörfer 
VOH 
den 
25 
jährlichen 
Zinses 
31.18 
seiner 
Behausung 
unter 
der 
Vesten 
IO 
mit 
ZOO 
abgelöst 
und 
hierfort 
Illlf 
noch 
Zll 
zinsen 
schuldig 
ist. 
Cons. 
f. 160. Die Ablösung des Restes folgte später. Katharina hei- 
ratete am 4. Spt. 1526 Peter Voit und nach dessen am 1. Merz 
1547 erfolgtem Tod am 4. Dec. 1548 Anthoni Schlüsselfelder, 
als 
dessen 
Nun 
dritte Frau, und starb 1554. 
war also Neudörfei im Besitz 
eines 
ansehnlichen 
Hauses. Sein Ruf als geschickter Lehrer im Schreiben und 
Rechnen muss damals schon festgestailden und Schüler von 
allen Seiten ihm zugeführt haben. Er mag auch junge Leute 
in die Kost genommen haben, denn am Dinstzig I6. Febr. 1529 
wurde vom Rath dem Neudörfer ein Verbot vergönnt auf etlich 
Geld bei dem Beringer, das dieser einem von Randersacker 
schuldig ist, um dessen willen, dass er dem Neudörfer um sein
	        
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