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HANNS VON KULMBACH
1n seiner sinnigen einfachen Grösse vorzustellen, wie ihn
fugte Feder bald vielleicht dem Publicum vorführen wird.
eine
Avuch der beiden Brüder Endres und Hans gedenkt Neu-
dörfer folgenderrnassen:
Sein Bruder Hans ward des Königs in Polen Hofmalcr
und daselbst für einen guten Maler und Künstler geachtet.
Sein Bruder Endres hat alle köstlichen Farben, gestochene
Kupfer- und gestochene Holzwerke, und was er von der Hand
gerissen hat, von ihm ererbt.
und
Hans
gedenkt
Neu-
Hans war seines Bruders Albrecht Lehrling und half unter
Anderm bei dem Altarbild für den Frankfurter Jacob Heller, wofür
ihm dieser 2 f. Trinkgeld gab. Am 30. Juli 1510 wird er als
Hans Dürer der Maler genannt, da er von einem Knecht Christoff
Kressen verwundet ward. Als Endres Dürer 1518 das elterliche
Haus übernahm, wird er nicht genannt, wol aber als im polnischen
Dienste am 8. Juni 1530, als sich Agnes mit ihren Schwägern ab-
fand. Endres hatte mit seiner Frau Ursula eine Tochter Constantia,
die er an Gilg Kilian, einen Goldschmid, mit 4.0 f. Heiratsgut 1531
aussteuerte. Er verkaufte 1533 das elterliche Haus an den Apotheker
Quintinus Wertheimer. Siehe Anzeig. f. Kde. d. deutsch. Vorzeit.
1869, n. 8. und Personennamen p. 12. 8., auch Baader Beitr. 2,
25 in der Anmerkung.
HANNS
VON
KULMBACH.
Dieser Hanns von Kulmbach war obgedachten Walchs
sein Lehrjung, hat die lange Tafel bei St. Sebald, Herrn Doctor
Sixtus Tuchers seligen Gedächtnuss, neben der Sacristei a0. 1513
gemacht. Ingleichen hat er das Marienbilcl, so von denen Deichs-
lern gestiftet, bei der Säulen gegen dem Predigtstul über,
a0. 1519 gemalet.
Der Zusatz „er starb gegen a. 1545" kann tinmöglich von
Neudörfer herrühren, denn wenn auch dieser Maler kein Stern
erster Grösse war, so ist doch der Verstoss allzu arg. Freilich hat
die Neudörfer-Doppelmayfsche Autorität gar Manche, z. B. Rett-
berg im Kunstleben p. 138, irre geführt. Der Irrthum ergibt sich
aus folgenden Urkunden: 1522 Mittwoch nach Andreä (3. Dec.)
Heinrich Paur, als Vormund Hannsen von Kulmbachs seligen Ge-
schäfts, bekennt, dass ihm Steffan Gabler zehen Gulden Rests, so
er dem benannten von Kulmbaeh an einer Tafel, die er ihm gemalt
gehabt, schuldig gewesen, entricht hat, sagt ihn darum quitt, ledig