Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

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HANNS VON KULMBACH 
1n seiner sinnigen einfachen Grösse vorzustellen, wie ihn 
fugte Feder bald vielleicht dem Publicum vorführen wird. 
eine 
Avuch der beiden Brüder Endres und Hans gedenkt Neu- 
dörfer folgenderrnassen: 
Sein Bruder Hans ward des Königs in Polen Hofmalcr 
und daselbst für einen guten Maler und Künstler geachtet. 
Sein Bruder Endres hat alle köstlichen Farben, gestochene 
Kupfer- und gestochene Holzwerke, und was er von der Hand 
gerissen hat, von ihm ererbt. 
und 
Hans 
gedenkt 
Neu- 
Hans war seines Bruders Albrecht Lehrling und half unter 
Anderm bei dem Altarbild für den Frankfurter Jacob Heller, wofür 
ihm dieser 2 f. Trinkgeld gab. Am 30. Juli 1510 wird er als 
Hans Dürer der Maler genannt, da er von einem Knecht Christoff 
Kressen verwundet ward. Als Endres Dürer 1518 das elterliche 
Haus übernahm, wird er nicht genannt, wol aber als im polnischen 
Dienste am 8. Juni 1530, als sich Agnes mit ihren Schwägern ab- 
fand. Endres hatte mit seiner Frau Ursula eine Tochter Constantia, 
die er an Gilg Kilian, einen Goldschmid, mit 4.0 f. Heiratsgut 1531 
aussteuerte. Er verkaufte 1533 das elterliche Haus an den Apotheker 
Quintinus Wertheimer. Siehe Anzeig. f. Kde. d. deutsch. Vorzeit. 
1869, n. 8. und Personennamen p. 12. 8., auch Baader Beitr. 2, 
25 in der Anmerkung. 
HANNS 
VON 
KULMBACH. 
Dieser Hanns von Kulmbach war obgedachten Walchs 
sein Lehrjung, hat die lange Tafel bei St. Sebald, Herrn Doctor 
Sixtus Tuchers seligen Gedächtnuss, neben der Sacristei a0. 1513 
gemacht. Ingleichen hat er das Marienbilcl, so von denen Deichs- 
lern gestiftet, bei der Säulen gegen dem Predigtstul über, 
a0. 1519 gemalet. 
Der Zusatz „er starb gegen a. 1545" kann tinmöglich von 
Neudörfer herrühren, denn wenn auch dieser Maler kein Stern 
erster Grösse war, so ist doch der Verstoss allzu arg. Freilich hat 
die Neudörfer-Doppelmayfsche Autorität gar Manche, z. B. Rett- 
berg im Kunstleben p. 138, irre geführt. Der Irrthum ergibt sich 
aus folgenden Urkunden: 1522 Mittwoch nach Andreä (3. Dec.) 
Heinrich Paur, als Vormund Hannsen von Kulmbachs seligen Ge- 
schäfts, bekennt, dass ihm Steffan Gabler zehen Gulden Rests, so 
er dem benannten von Kulmbaeh an einer Tafel, die er ihm gemalt 
gehabt, schuldig gewesen, entricht hat, sagt ihn darum quitt, ledig
	        
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