MELCHIOR BAYR,
GOLDSCH MID.
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sollt ihn conterfetten in Holz, so wollt er ihn dagegen einwarts
in Stahl conterfetten, daraus man schliessen mag, was dieser
Ludwig Krug für ein Künstler gewesen ist.
In Z. 15 liest Heller "ein Werk" statt "einwarts" und
lässt das vorhergehende "ihn" weg.
Nach dem Bürgerbuch gab Ludwig Krug am Samstag vor
Jubilate (10. Mai) 1522, 10 f. für das Meisterrecht. Ueber die von
ihm luerrührenden Kupfersticlue ist bei Heller, nach Bartsch, Näheres
zu finden, so wie auch über den von Andern ihm gegebenen Namen
Kruger oder Krüglein. Er starb, zufolge des von Heller citirten
Necrol. Sebald. 1532, wo er als Ludwig Krug hinterm Rathhaus
eingeschrieben ist. Auf einem Porträt mit der Jahreszahl 1523, das
aber wohl spätere Arbeit ist, lautet die Unterschrift: Ludwig Krueg,
Aurifaber, Pictor et Sculptor Norinmbergae Clarissirnus. Auch Rett-
berg (Kunstleben 80 und 159) gedenkt seiner und seiner Arbeiten,
setzt aber mit 1450-1532 seine Lebensdauer zu hoch an. Er war
erst 1522, zehen Jahre nach seinem Bruder Hanns Meister geworden.
Seine Frau biess Brigitta, mit der er ein Kind hatte. Zwischen
Niklas Glockendon und Jorg Webler, als Vormündern Ludwig
Krugs seligen Geschäfts und Kinds, und Brigitta, desselben Krugs
Wittib, erhub sich Zwist, der am Freitag 23. Oct. 1532 dahin ent-
schieden wurde, wenn Glockendoiu und Webler an Eidesstatt be-
theuern würden, sie hätten nicht anders verstanden und vermeint,
als sie sollten allein Geschäftsvormünder sein, so sollten sie dieser
Vormundschaft ledig sein. Sie leisteten dieses Gelöbniss. (Cons. 44,
fOl. i
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MELCHIOR
BAYR,
GOLDSCHMID.
Dieser Bayr ist mit Treiben, Reissen und grossen Werken
von Silber zu machen berühmt. Er machet dem König in Polen
eine ganz silberne Altartafel, die wog viel Mark. Zu solcher
Tafel machet Peter Flötner die Patron und Figuren von Holz,
aber Pancraz Labenwolf goss dieselben hölzernen Patronen von
Messing, über diese messingene Tafeln wurden die silbernen
Platten eingesenkt und getrieben. Ward Meister 1525.
Nach dem Bürgerbuch gab er Samstag nach Lichtmess 1525
4 f. für das Burgerrecht und am Montag darauf I0 f. für das
Meistcrrecht. Nach Doppelmayr starb er am 3. Attg. 1577. Anna,
seine Frau, starb schon 1545. Er erscheint als Vertrauensmann
1528 in der Berechnung der Veit Hirschvoglischen Erben.
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