HANNS KRUG DER JÜNGERE.
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getreuer Aufbewahrung übergeben, sei er auf der Heimreise unter-
wegs erkrankt und 1528 nach Ostern gestorben. Da er nun sie,
Katharina, mit sechs Kindern, die, ausser zweien, noch unmündig
seien, und ein ansehnlich Vermögen, theils in Nürnberg, theils in
Kremnitz, hinterlassen, so sei ihre Bitte, obgleich sie nicht Bürger
seien, angesehen die Türkengefahr und andere Umstände, ihnen
hier in Nürnberg Vormünder zu setzen. Dieser Bitte wurde will-
fahrt. Die sich hieran knüpfenden Unterhandlungen, die zur Ord-
nung der Verhältnisse zwischen der Wittwe Katharina und den
Vormündern gepHogen wurden, fanden erst am 7. April 1529
ihren Abschluss. Vormünder wurden Hanns Sailer, Michel Krug und
Martin Kessler, denen auf besonderes Verlangen Katharinas noch
Hanns Nembschky, der ersten Krugischen Kinder Mutter Bruder,
beigegeben wurde, der auch von Krumenau, wohin er seit ein
Paar Jahren von Nürnberg übergesiedelt war, am 1. März hieher
kam und zu der Vormundschaft Pflicht that.
Aus den folgenden Handlungen werde hier nur bemerkt, dass
Hanns Krug zu Juxtagron im Kloster St. Benedicten-Ordens am
Donnerstag nach Vdalrici 9. Juli 1528 seinen letzten Willen gemacht
und vermuthlich dort auch gestorben war. In demselben hatte er
seine sechs Kinder, deren fünf, Wolfgang, Barbara, Margaretha,
Dorothea, Christoff, von der ersten Frau waren, Lienhard, der etwa
zwei Jahre alt war, von der zweiten, sämmtlich zu gleichen Theilen,
und die Witwe zu einem Kindstheil zu Erben eingesetzt, so dass
das ganze Vermögen in sieben gleiche Theile getheilt werden sollte,
abgesehen von dem, was der Wittwe an Kleidern, Kleinodien und
dgl. an sich gehörte. Von den Kindern war das älteste ein Sohn,
etwa 14, das nächste, die Tochter Barbara, etwa 12 Jahr alt, diese
beiden, für welche Curatel eintrat, waren mit der Stiefmutter und
noch einem der Geschwister, nach Nürnberg gekommen, die anderen
waren zu Hause gelassen worden. Dorthin wollte auch Katharina,
nach Bereinigung der Sache, mit dem Manne zurückkehren, von
den Daheimgebliebenen sollten die zwei von der ersten Frau geborenen,
sobald es immer möglich, nach Wien geschickt und von da nach
Nürnberg gebracht werden, um hier Lehre und Erziehung zu er-
halten, das dritte, der Katharina eigenes Kind, solle vorläufig bei
der Mutter bleiben und ihr die Vormünder ein jährliches Kostgeld
von 18 f. zahlen. Erasmus Gudt, der jetzige Mann der Krugin, stand
früher in des ersten Mannes Diensten und hatte noch für 2 Jahre
rückständigen Lidlohn zu fordern, den ihm zum Betrage von f.
die Vormünder zustellten, desgleichen auch 63 f. 3 Ort rh., welche
Hans Krug dreien seiner Diener schuldig geblieben seil, worüber er
quittirte und die Quittungen der Andern hieher zu schicken ver-
sprach. Zeugen dieser am Mittwoch nach Quasimodogeniti 7. April
1529 geschlossenen Idülldlllllfl, waren Hanns Meichssner und Endres
Pegnitzer. (Cons. 38, fol. 66-75.) Dass im Laufe der Jahre durch
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