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HANNS KRUG DER JÜNGERE.
Obstmarkt an einem Eck neben Katharina Feuehterin und hinten
an Hannsen Trosts Behausungen gelegen, nach eingeholter obrig-
keitlieher Erlaubniss, an eben diesen Michel Krug um 800 f. rh.,
am 15. Juli. Lit. 34, fol. 106. Paulus muss gleich darauf zur
Mündigkeit gelangt sein, denn Hanns, Ludwig und Paulus, Söhne
der ersten Frau, Ludwig abermals als bevollmächtigter Anwalt
Erasmus Krugs, ihrer aller Bruders, bekennen am 25. Sept. 151g,
dass Albrecht Glym, Michel Krug und Ursula, Hannsen Krugs
seligen Wittwe, ihre Stiefmutter, als Vollzieher des väterlichen
Testaments, ihnen all ihr Erbtheil übergeben haben. (Lit. 34,
fol. 27.) Es ist daraus zu ersehen, dass ein anderer Hanns Krug,
als der hier genannte, damals nicht vorhanden war und dass, was
wenn auch selten doch allerdings zuweilen z. B. bei den Neuscheln,
vorkommt, ein anderer Sohn ebenfalls des Namens Hanns da ge-
wesen wäre, dieses besonders bemerkt sein würde. Dies ist aber
nicht der Fall. Was also von dem jüngern Hanns Krug, der 1519
Schauamtmann werden sollte, es aber nicht wurde, weil man ihm
unbillige oder ihm wenigstens unbillig scheinende Bedingungen stellte,
auf die er nicht eingehen zu dürfen glaubte, berichtet wird, kann
nur von ihm gelten. Dass er, wie Heller, verführt durch Rotlfs
Genanntenbuch, meint, er sei 1519 gestorben, ist schon desswegen
nicht anzunehmen, weil die seinem Namen beigefügte Zahl nicht
gerade seinen Tod bedeuten muss, sondern auch seinen freiwilligen
oder auch Llnfreiirvilligen Austritt aus dem Genannten-Collegium,
und dass er ausgetreten sei, scheint nicht zu bezweifeln. Auch
Baader (Beitr. 2, 22) glaubt nicht an seinen so frühen Tod, son-
dern lässt ihm 1535 durch den Rath erlauben, zwei Jahre lang,
unentledigt seines Burgerrechtens, ausserhalb dieser Stadt zu wohnen
und in fremden Landen seine Handtierting zu treiben. In den Jahrb.
f. Kunstwiss. 1868, p. 248, wird seine Lebensdauer noch genauer
bestimmt. "Hanns Krug der jüngere begab sich zu dem König von
Ungarn, der ihn als Münzmeister aufnahm. Als er um das Jahr
1555 in Ungarn starb, wurde auf seine Verlassenschaft Arrest ge-
legt. Seine Kinder und Enkel, die zu Nürnberg wohnten, liessen
durch den Rath 1555 bei der Königin Maria von Ungarn anfragen,
0b denn die Beschlagnahme des Vermögens noch immer nicht auf-
gehoben sei." So Baader.
Mit diesen ohne Zweifel aus ganz zuverlässigen, weil archi-
ralischen Quellen gefiossenen Mittheilungen steht Folgendes in
unvereinbarem Widerspruch. Am 12. Februar 1529 erschien Frau
Katharina, Hannsen Krugs seligen, gewesenen Münzmeisters zu der
Kremnitz, und jetzo Erasmus Gudis eheliche Hausfrau, in Beisein
ihres Hauswirths, auch Barbara, ihrer Stieftochter, und mit ihr
Michel Krug ihr Schwager, und sie, Katharina, und Michel Krug,
übergaben eine schriftliche Bitte, nachdem ihr Hauswirth und Vetter
seliger etliche Güter hieher gebracht und sie Micheln Krug zu