Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

HANNS KRUG DER ÄLTERE, 
GOLSCHMID. 
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er des Kornens, Probirens, Schmelzens und Scheidens ganz 
hoch berühmt, darum ihn denn auch ein erber Rath, als die 
Schau noch unterm Rathhaus war, zu einem Schaumeister ge- 
macht hat. Er verliess zwei kunstreiche Söhne und starb 
1514.. 
Er wurde Meister 14.84 am Mittwoch Nerei et Achillei 
(12. Mai), gab 10 f. Stadtwährung und schwur ut in forma. Das 
Todesjahr 1514 ist falsch, er lebte noch 1516. Aus dem J. 1508 
ist im Rathsbuch aufgezeichnet: Da sich Jakob Baner über l-Iannsen 
Krug, eines Raths geschwornen Amtmann in der Schau beklagt 
hatte, wie er vor einem Jahr von Hannsen Degersen und seiner 
Gesellschaft ein Stück Silber erkauft, das ihm durch dieselben in 
die Schau geliefert und daselbst gewogen sei, dass es habe 122 
Mark 1 Loth 1 Quint, wie er es dann für dasselbe Gewicht be- 
zahlt und sofort in die Münze gen Polen geschickt, habe man da- 
selbst an dem Stück Silber gefunden, dass es sich dem angesagten 
Gewicht nicht vergleiche und ein merklicher Abgang daran sei, 
nemlich 25 Mark minder als hie in der Schau angesagt sei, darum 
er zu Erkundigung der Wahrheit dieses Stück Silber wieder habe 
herausbringen lassen, da habe sich der Fehl eigentlich erfunden, 
und er demnach bei den Verkäufern so viel gehandelt, dass ihm 
um den Abgang Widerlegung geschehen sei, und dieweil er dann 
mit Hin und Widerschicken desselben grosse Kosten gelitten habe, 
zusammt der Wagniss und Versäumniss, sei seine Bitte, erstlich 
mit dem genannten Krug zu schaffen, ihm eine Urkunde zu geben, 
damit er den Münzherren zu Polen anzeigen könne, dass seinct- 
halben hierin nicht gefährlich gehandelt sei und er desshalben un- 
schuldig und unvcrdächtigt bleibe, und zum Andern, dass er ihm 
Ersatz gebe für seine Schäden, die er zu mässigcn einem erbern Rathe 
anheimstelle, wurde dieses mit weitläuftigem Inhalt seiner, des 
Bauers, schriftlichen Stipplication Hannsen Krug vorgehalten. Dieser 
verantwortete siclrso, dass er sagte, er habe von dem gewogenen 
Silber nicht besonderes Wissen, möge das Uebersehen von seiner 
Knechte einem geschehen sein, vermeine nicht schuldig zu sein, 
ihm desshalb etwas zu thun oder dessen eine Urkunde zu geben, 
sondern er biete dem Bauer darum das Recht. Dem Allem nach 
wurde am Samstag 19. Fbr. im Rath auf genugsames Verhör der 
Dinge ertheilt, dem Krug durch Hn. Jorg Haller und l-In. Hanns 
Volkamer zu sagen. und mit ihm zu verfügen, dass er Jacoben 
Bauer eine gehörige Urkunde gebe, dass durch ihn oder seinen 
Gewalt an diesem Stück Silber ein ungefärliches Uebersehen ge- 
schehen, überrechnet und missgeschrieben sei, und dann der be- 
gehrten Widerlegung, der Kosten und Versäumniss halben, soll 
man mit ihm handeln, dass er Das einem Rath auch heimstelle, 
ein Rath wisse sich wol unverweislich zu halten. lm Spätjahr liess
	        
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