Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

JOHANN NEUDORFER UND SEINE NACHRICHTEN. 
III 
ihn frühe zu eigener Selbstständigkeit, und da die Kürschner 
zu den vornehmsten Handwerken gehörten, von denen immer 
einer zu Rathe ging, so darf man wohl annehmen, dass er 
von Haus aus nicht ohne Mittel war. Schon am 18. Juli 1522 
wird Johann Neudörfer und Magdalena, jetzt seine, vorher 
Hannsen Schellenmamfs Ehefrau genannt. Dieser Schellenmann 
war ein bei öffentlichen und privaten Lustbarkeiten, Gastrnälern, 
Hochzeiten u. dgl. beigezogener Hofierer, der, als er 1518 starb, 
in dem Necrolog. Sebald. als "Singer" eingetragen ist. Obgleich 
an ein ansehnliches Vermögen bei einem Erwerb, der sich, wenn 
er zu einer solchen Gelegenheit gefordert wurde, nicht höher 
als für den Tag einen halben Gulden belief, nicht zu denken 
ist, so wurde doch 1520 Steifan Gabler angehalten, das Capital, 
das er als Vormund von Hanns Schellenmann's Kindern in sei- 
nem Handel habe, herauszugeben, um es den Kindern zu Nutz 
auf liegende Güter anzulegen. Wahrscheinlich gab Neudörfer, 
der um diese Zeit geheiratet haben mag, die Anregung zu diesem 
Verlass und übernahm nun die Sorge für seine drei Stiefkinder. 
Am obenbezeichneten Tage erklärten Johann Dunwald und Con- 
rad Oberndorfer, als Vormünder weiland Hannsen Schellen- 
mann's seligen verlassener Kinder, dass ihnen Magdalena, desselben 
Schellenmantfs nachgelassene und jetzo Johann Neudörfefs Haus- 
frau alles der Kinder erlebtes väterliches Erb und Abnutzung 
davon, auf vorhergegangene redliche Anzeigung und Rechnung 
zugestellt und eingeantwortet habe, sagen darum sie und ihre 
Erben in bester Form ledig und los. Und Johann Neudörfer 
bekennt, dass die gemelten Vormütider ihm alles Kostgeld, das 
sie ihm von diesen Kindern bisher schuldig gewesen und sich 
bis auf nächste Francisci (4. Oct. 1522) gebühre, bis auf 22 f., 
die sie ihm noch zu erstatten haben, zu Dank bezahlt haben, 
sagt sie und die Kinder für sich und seine Erben dieses Kost- 
gelds, ausserhalb gemelter 22 f. in bester Form ledig und los. 
Cons. 29. fol. 121. b. Die Vermögensverhältnisse Neudörfefs 

	        
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