Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

VEIT STOSS, 
BILDHAUER. 
abgekauft, so dass nur noch 400 f. Gold bestehen bleiben, darum 
sagt er, Stoss und seine Schwester den Rath der IOO f. und der 
20 f. Zins ledig und los, und nachdem beide Geschwister noch 
4.00 f. auf der Losungstube gewärtig haben, haben sie bewilligt, 
dieselben in vier Jahren, jedes Jahr 100 f. ohne Zinsreichting zu 
nehmen, so dass sie nach Ausgang dieser Zeit ihrer ganzen Haupt- 
sumrna gänzlich vergnügt werden und ihnen keine Forderung mehr 
gebühren soll. Jacob Tucher hat Dieses von der Losunger wegen 
also angenommen. Zeugen waren Jacob von Quickelberg und Gabriel 
Muffel. Geschehen am Mittwoch 28. Sept. 1552. (Cons. 75, fol. 8 b.) 
Dieser Vertrag wurde aber, man weiss nicht warum, wieder aufge- 
hoben und am Mittwoch 3. Febr. 1553 erklären die Geschwister 
Wilibald und Margaretha, dass die Herren Losunger ihnen die 400 
Goldgulden samt allen verfallen Zinsen heute baar bezahlt haben, 
darum sie dieselben ledig und los sagen, und der obige Vertrag 
hiemit cassirt und kraftlos sein solle, was Jeronimus Spalter an der 
Herren Losunger Statt also angenommen hat, mit Zeugniss von 
Jeronimus Reich und Nikolaus Schleicher, Margaretha Stossin aber 
erklärt, dass Wilibald Stoss ihr die 400 Goldgulden zu ihren 
sichern Handen und Gewalt zugestellt habe, so dass er weder an 
väterlichem, rnütterlichem oder brüderlichem, sonderlich von Se- 
bastians und Adrians, ihrer eheleiblichen Brüder seligen Gut, was 
ihr gehöre, mehr in Händen habe, sagt ihn daher gänzlich ledig 
und los, welche Quittanz er auch also annahm, mit Zeugniss von 
Conrad Zeunlein und Jeronimus Jacob. Tag wie oben. (Cons. 75, 
fol. 69.) 
Nicht lange mehr konnte sich Margaretha Stössin der erlangten 
Freiheit vom Klosterverband und der behaglichen Ruhe erfreuen. 
Sie starb im Laufe des Jahres und gerieth mit ihrem eigenen Bruder 
noch in Zwiespalt, was schon daraus erhellt, dass nicht Wilibald 
Stoss sondern zwei fremde Personen die Vollstrecker ihres letzten 
Willens waren. Dieser selbst hat sich den Nachforschungen entzogen, 
aber Quittungen über Legate geben hierüber Aufschluss. Am Samstag 
23. Sept. 1553 bekannte Christina, Sebalden Worms, Plattners, 
eheliche Hausfrau, in Beisein desselben, dass Hanns Propst der 
ältere, Beutler, und Endres Oberländer, Pfragner, als Executores 
weiland Margaretha Stossin hinterlassenen Testaments ihr heut den 
silbernen Becher mit dem knorreten Deckel und einem Bild darauf, 
auch die schwarz "Wurschate" Schaube mit Sammt verbrämt und 
mit vehem Futter gefüttert, so die gemelte Stosgin, ihr liebe 
Geschwey selige, in ihrem Testament ihr legirt, zu ihren Händen 
eingeantwortet haben, und sagt sie desshalb ledig und los. Dann 
bekennt auch Hieronymus Krüger, Rothschmiddrechsel, anstatt 
Margaretha, weiland Cunzen Pins, auch Rothschmiddrechsels seligen 
Wittib, seiner Tochter, welche dieser Zeit Schwachheit halben nicht 
erscheinen kann, dass die Executores ihm die 8 f., so obgemelte
	        
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