VEIT STOSS,
BILDHAUER.
abgekauft, so dass nur noch 400 f. Gold bestehen bleiben, darum
sagt er, Stoss und seine Schwester den Rath der IOO f. und der
20 f. Zins ledig und los, und nachdem beide Geschwister noch
4.00 f. auf der Losungstube gewärtig haben, haben sie bewilligt,
dieselben in vier Jahren, jedes Jahr 100 f. ohne Zinsreichting zu
nehmen, so dass sie nach Ausgang dieser Zeit ihrer ganzen Haupt-
sumrna gänzlich vergnügt werden und ihnen keine Forderung mehr
gebühren soll. Jacob Tucher hat Dieses von der Losunger wegen
also angenommen. Zeugen waren Jacob von Quickelberg und Gabriel
Muffel. Geschehen am Mittwoch 28. Sept. 1552. (Cons. 75, fol. 8 b.)
Dieser Vertrag wurde aber, man weiss nicht warum, wieder aufge-
hoben und am Mittwoch 3. Febr. 1553 erklären die Geschwister
Wilibald und Margaretha, dass die Herren Losunger ihnen die 400
Goldgulden samt allen verfallen Zinsen heute baar bezahlt haben,
darum sie dieselben ledig und los sagen, und der obige Vertrag
hiemit cassirt und kraftlos sein solle, was Jeronimus Spalter an der
Herren Losunger Statt also angenommen hat, mit Zeugniss von
Jeronimus Reich und Nikolaus Schleicher, Margaretha Stossin aber
erklärt, dass Wilibald Stoss ihr die 400 Goldgulden zu ihren
sichern Handen und Gewalt zugestellt habe, so dass er weder an
väterlichem, rnütterlichem oder brüderlichem, sonderlich von Se-
bastians und Adrians, ihrer eheleiblichen Brüder seligen Gut, was
ihr gehöre, mehr in Händen habe, sagt ihn daher gänzlich ledig
und los, welche Quittanz er auch also annahm, mit Zeugniss von
Conrad Zeunlein und Jeronimus Jacob. Tag wie oben. (Cons. 75,
fol. 69.)
Nicht lange mehr konnte sich Margaretha Stössin der erlangten
Freiheit vom Klosterverband und der behaglichen Ruhe erfreuen.
Sie starb im Laufe des Jahres und gerieth mit ihrem eigenen Bruder
noch in Zwiespalt, was schon daraus erhellt, dass nicht Wilibald
Stoss sondern zwei fremde Personen die Vollstrecker ihres letzten
Willens waren. Dieser selbst hat sich den Nachforschungen entzogen,
aber Quittungen über Legate geben hierüber Aufschluss. Am Samstag
23. Sept. 1553 bekannte Christina, Sebalden Worms, Plattners,
eheliche Hausfrau, in Beisein desselben, dass Hanns Propst der
ältere, Beutler, und Endres Oberländer, Pfragner, als Executores
weiland Margaretha Stossin hinterlassenen Testaments ihr heut den
silbernen Becher mit dem knorreten Deckel und einem Bild darauf,
auch die schwarz "Wurschate" Schaube mit Sammt verbrämt und
mit vehem Futter gefüttert, so die gemelte Stosgin, ihr liebe
Geschwey selige, in ihrem Testament ihr legirt, zu ihren Händen
eingeantwortet haben, und sagt sie desshalb ledig und los. Dann
bekennt auch Hieronymus Krüger, Rothschmiddrechsel, anstatt
Margaretha, weiland Cunzen Pins, auch Rothschmiddrechsels seligen
Wittib, seiner Tochter, welche dieser Zeit Schwachheit halben nicht
erscheinen kann, dass die Executores ihm die 8 f., so obgemelte