VEIT STOSS,
DHAUER.
III
durch lIrn. Jorg Volkamer den altern und Hrn. Jeronimus Schür-
staben, als von einem erbern Rathe verordnete Unterhändler, auch
in Beisein vorgedachter Schwester Margaretha Bruders Wilibald
Stossen folgender Vertrag abgeredt und zu Dank angenommen.
Erstlich, nachdem sich ermelte Schwester Margaretha sonderlich
ihres Leibs Schwachheit und Unrermöglichlteit halb beschwert,
länger in dem Kloster zu bleiben, sondern ihr Thun und Wesen
in ander Weg zu richten, soll ihr dasselbe also gutwillig gestattet
und zugelassen werden. Zum Andern, nachdem sie, die Stössin,
100 f. an grober Münz und 31 f. in Gold mitgebracht, auch drei
silberne Becher und etlichen Hausrat, der ungefähr auf 12 f. damals
angeschlagen wurde, wurde bethcitlingt, auch durch die Frau Priorin
und Convent bewilligt, ihr der Stössin aus gutem Willen und
keiner Gerechtigkeit für obbemelte 131 f. an Miinz und Gold baar
zuzustellen 131 f. an guter grober genger Münz, und ihr auch
folgen zu lassen die drei silbernen Becher, und vom Hausrat, so
viel noch vorhanden. Zum Dritten, da sie auch auf der Losung-
stube 12 f. Zins in Gold gehabt, so um 300 f. erkauft worden,
und wiederum 8 f. Zins, die mit 200 f. erkauft waren, sollen sich
die Frau Priorin und Convent aller zu haben vermeinter Rechte
daran ganz begeben und dieselben der Stössin eingeantwortet haben,
dagegen soll Margaretha die verfallenen Zinsen, die sie bisher aus
den 500 f. Hauptsumme empfangen und jederzeit der Frau Priorin
überantwortet haben soll, soviel ihr nach Abzug dessen, was ihr
einzeln davon wieder zugestellt worden ist, in Bedcnkung, dass sie
so lange vom Kloster unterhalten und ihrer vielfältigen Schwachheit
und Krankheit halben auf sie gewendet worden ist, noch pro resto
gebühren, begeben und fallen lassen und ihr die Frau Priorin und
Convent derwegen nichts mehr schuldig sein.
Zum Vierten und Letzten soll Margaretha Stössin alsbald
nach Empfahung der 131 f., auch der drei silbernen Becher und
des Hausrats, so viel dessen noch vorhanden, die Frau Priorin, das
Convent und ihr Kloster Engelthal gehörig quittiren und sich aller
Ansprüche gänzlich begeben, wie dann beide Theile diesen Vertrag
zu halten dem hernachbenannten Stadtrichter und zweien geschwornen
Gerichtsschöpfen an Eidesstatt angelobt haben. Margaretha Stössin
gab hierauf in bündigster Form die von ihr begehrte Quittung,
welche die Priorin samt dem Convent also annahm. Zeugen waren
Hr. Anthoni Schlüsselfelder, Stadtrichter, Nikolaus Schleicher und Jobst
Lochner. Geschehen am Samstag 16. Juli 1552, in Sebald von Thills
Wittwen Behausung an St. Aegidien Gasse. (Cons. 74, fol. 49.) Hier-
auf bekannten Wilibald Stoss und Margaretha Stossin, seine ehe-
leibliche Schwester, als Erbin Veit Stossen, ihres Vaters seligen
Verlassenscluaft, nachdem sie bisher 20 f_ in Gold auf der Losung-
stube gehabt, dass die Herren Losunger jetzo 4. f. an 100 Gold-
gulden Hauptsumma neben 20 Goldgulden verfallner Zinsen wiederum