Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

VEIT STOSS, 
DHAUER. 
III 
durch lIrn. Jorg Volkamer den altern und Hrn. Jeronimus Schür- 
staben, als von einem erbern Rathe verordnete Unterhändler, auch 
in Beisein vorgedachter Schwester Margaretha Bruders Wilibald 
Stossen folgender Vertrag abgeredt und zu Dank angenommen. 
Erstlich, nachdem sich ermelte Schwester Margaretha sonderlich 
ihres Leibs Schwachheit und Unrermöglichlteit halb beschwert, 
länger in dem Kloster zu bleiben, sondern ihr Thun und Wesen 
in ander Weg zu richten, soll ihr dasselbe also gutwillig gestattet 
und zugelassen werden. Zum Andern, nachdem sie, die Stössin, 
100 f. an grober Münz und 31 f. in Gold mitgebracht, auch drei 
silberne Becher und etlichen Hausrat, der ungefähr auf 12 f. damals 
angeschlagen wurde, wurde bethcitlingt, auch durch die Frau Priorin 
und Convent bewilligt, ihr der Stössin aus gutem Willen und 
keiner Gerechtigkeit für obbemelte 131 f. an Miinz und Gold baar 
zuzustellen 131 f. an guter grober genger Münz, und ihr auch 
folgen zu lassen die drei silbernen Becher, und vom Hausrat, so 
viel noch vorhanden. Zum Dritten, da sie auch auf der Losung- 
stube 12 f. Zins in Gold gehabt, so um 300 f. erkauft worden, 
und wiederum 8 f. Zins, die mit 200 f. erkauft waren, sollen sich 
die Frau Priorin und Convent aller zu haben vermeinter Rechte 
daran ganz begeben und dieselben der Stössin eingeantwortet haben, 
dagegen soll Margaretha die verfallenen Zinsen, die sie bisher aus 
den 500 f. Hauptsumme empfangen und jederzeit der Frau Priorin 
überantwortet haben soll, soviel ihr nach Abzug dessen, was ihr 
einzeln davon wieder zugestellt worden ist, in Bedcnkung, dass sie 
so lange vom Kloster unterhalten und ihrer vielfältigen Schwachheit 
und Krankheit halben auf sie gewendet worden ist, noch pro resto 
gebühren, begeben und fallen lassen und ihr die Frau Priorin und 
Convent derwegen nichts mehr schuldig sein. 
Zum Vierten und Letzten soll Margaretha Stössin alsbald 
nach Empfahung der 131 f., auch der drei silbernen Becher und 
des Hausrats, so viel dessen noch vorhanden, die Frau Priorin, das 
Convent und ihr Kloster Engelthal gehörig quittiren und sich aller 
Ansprüche gänzlich begeben, wie dann beide Theile diesen Vertrag 
zu halten dem hernachbenannten Stadtrichter und zweien geschwornen 
Gerichtsschöpfen an Eidesstatt angelobt haben. Margaretha Stössin 
gab hierauf in bündigster Form die von ihr begehrte Quittung, 
welche die Priorin samt dem Convent also annahm. Zeugen waren 
Hr. Anthoni Schlüsselfelder, Stadtrichter, Nikolaus Schleicher und Jobst 
Lochner. Geschehen am Samstag 16. Juli 1552, in Sebald von Thills 
Wittwen Behausung an St. Aegidien Gasse. (Cons. 74, fol. 49.) Hier- 
auf bekannten Wilibald Stoss und Margaretha Stossin, seine ehe- 
leibliche Schwester, als Erbin Veit Stossen, ihres Vaters seligen 
Verlassenscluaft, nachdem sie bisher 20 f_ in Gold auf der Losung- 
stube gehabt, dass die Herren Losunger jetzo 4. f. an 100 Gold- 
gulden Hauptsumma neben 20 Goldgulden verfallner Zinsen wiederum
	        
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