IIO
VEIT STOSS , BILDHAUER.
Sebald Garen sechs Kinder, mit Namen Jorg, Barb, Kungund,
Conrad, Hanns und Steffan, in seinem Testament in die Uebermass
zu Erben eingesetzt und sich als solche 125 f. gefunden, so habe
Sebald Gar diese Summe empfangen und auf seinem von Jorg
Aichinger erkauften Haus, mit Bewilligung des Eigenherrn versichert
und fünf seiner Kinder je 21 f. entrichtet der fünften Quittanz
halben wolle er bis Lichtmess auch guten Schein beibringen so
sagen die Executoren ihn und Ursula, seine Hausfrau ledig und los,
ausserhalb noch 21 f., die er dem sechsten, noch unmündigen Kind
Steffelein zu geben hat, und die beiden Eheleute versprechen dem-
selben, wenn er zu seinen vogtbaren Jahren komme, sie auszuzahlen
und versichern sie auf der Behausung beim Neuen Thor zwischen
Hanns Zehenders und Erasmus Straussen Häusern gelegen, wozu
Veit Holzschuher, als Eigenherr, seine Einwilligung gibt, welche
Caution- von den Executoren also am Freitag 20. Dec. 1549 ange-
nommen wird. (Cons. 69, fol. 87.)
Es musste den Testamentsausrichtern endlich das Verlangen
kommen, dieser langwierigen Vormundschaft los zu werden, was in
folgender Weise geschah. Wilibald Stoss bekannte, nachdem Veit
Stoss, sein Vater, a. 1533 gestorben und in seinem Testament
Hannsen Aschauer und weiland Caspar Schmid Rechenmeister selig,
an dessen Statt nachher Erasmus Reich geordnet wurde, zu Execu-
toren ernannte, dass ihm die benannten Aschauer und Reich für
alle ihre gepflogene Administration aufrichtige Rechnung gethan
und ihm alles und jedes, wie das genennt werden möge, über-
antwortct haben, so dass sie von berührts Testaments wegen nichts
mehr in Händen haben, so sagt er sie für all ihre Verwaltung,
für alles Einantworten und Zustellen, von Anfang an bis auf heut,
ledig und los, mit dem ferneren Versprechen: nachdem er, Wilia
bald Stoss, zwei Brüder, Sebastian und Adrian die Stossen, die
ungefähr, der eine in 36, der ander in 18 Jahren nit hie gewesen,
von denen, ob die noch in Leib und Leben, er über alle gethane
Nachfrag kein Wissen habe, demnach wo sie oder ihre Erben über
kurz oder lang der Erbschaft halben dieTestamentarier anlangen
würden, dass er, Wilibald Stoss, sie, die Testamentarier, allerding
wol vertreten und schadlos halten wolle, bei Verpfändung aller
seiner Hab und Güter, welche Quittanz und Versicherung die Testa-
mentarier, mit Zeugniss Peters von Watt und Augustin"Fürnbergers
am Dinstag 20. Oct. 1551 also annahmen. (Cons. 73, fol. 92. b.)
Hiemit wäre was über Veit Stoss und die Seinen, obgleich die
Möglichkeit eines "Spicilegii" nicht geleugnet werden soll, zu sagen-
ist, in der Hauptsache erledigt, nur bleibt über die Tochter Mar-
garetha, welche 1519 zu Engelthal aufgenommen war, zu berichten
noch übrig. ln der Irrungizwischeil Margaretha Stössin, Convent-
schwestei" zu Engelthal, eins, und Frau Christina von Königsfeld und
dem ganzen Convent daselhst zu Engelthal, andern Theils, wurde