Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

IIO 
VEIT STOSS , BILDHAUER. 
Sebald Garen sechs Kinder, mit Namen Jorg, Barb, Kungund, 
Conrad, Hanns und Steffan, in seinem Testament in die Uebermass 
zu Erben eingesetzt und sich als solche 125 f. gefunden, so habe 
Sebald Gar diese Summe empfangen und auf seinem von Jorg 
Aichinger erkauften Haus, mit Bewilligung des Eigenherrn versichert 
und fünf seiner Kinder je 21 f. entrichtet  der fünften Quittanz 
halben wolle er bis Lichtmess auch guten Schein beibringen  so 
sagen die Executoren ihn und Ursula, seine Hausfrau ledig und los, 
ausserhalb noch 21 f., die er dem sechsten, noch unmündigen Kind 
Steffelein zu geben hat, und die beiden Eheleute versprechen dem- 
selben, wenn er zu seinen vogtbaren Jahren komme, sie auszuzahlen 
und versichern sie auf der Behausung beim Neuen Thor zwischen 
Hanns Zehenders und Erasmus Straussen Häusern gelegen, wozu 
Veit Holzschuher, als Eigenherr, seine Einwilligung gibt, welche 
Caution- von den Executoren also am Freitag 20. Dec. 1549 ange- 
nommen wird. (Cons. 69, fol. 87.) 
Es musste den Testamentsausrichtern endlich das Verlangen 
kommen, dieser langwierigen Vormundschaft los zu werden, was in 
folgender Weise geschah. Wilibald Stoss bekannte, nachdem Veit 
Stoss, sein Vater, a. 1533 gestorben und in seinem Testament 
Hannsen Aschauer und weiland Caspar Schmid Rechenmeister selig, 
an dessen Statt nachher Erasmus Reich geordnet wurde, zu Execu- 
toren ernannte, dass ihm die benannten Aschauer und Reich für 
alle ihre gepflogene Administration aufrichtige Rechnung gethan 
und ihm alles und jedes, wie das genennt werden möge, über- 
antwortct haben, so dass sie von berührts Testaments wegen nichts 
mehr in Händen haben, so sagt er sie für all ihre Verwaltung, 
für alles Einantworten und Zustellen, von Anfang an bis auf heut, 
ledig und los, mit dem ferneren Versprechen: nachdem er, Wilia 
bald Stoss, zwei Brüder, Sebastian und Adrian die Stossen, die 
ungefähr, der eine in 36, der ander in 18 Jahren nit hie gewesen, 
von denen, ob die noch in Leib und Leben, er über alle gethane 
Nachfrag kein Wissen habe, demnach wo sie oder ihre Erben über 
kurz oder lang der Erbschaft halben dieTestamentarier anlangen 
würden, dass er, Wilibald Stoss, sie, die Testamentarier, allerding 
wol vertreten und schadlos halten wolle, bei Verpfändung aller 
seiner Hab und Güter, welche Quittanz und Versicherung die Testa- 
mentarier, mit Zeugniss Peters von Watt und Augustin"Fürnbergers 
am Dinstag 20. Oct. 1551 also annahmen. (Cons. 73, fol. 92. b.) 
Hiemit wäre was über Veit Stoss und die Seinen, obgleich die 
Möglichkeit eines "Spicilegii" nicht geleugnet werden soll, zu sagen- 
ist, in der Hauptsache erledigt, nur bleibt über die Tochter Mar- 
garetha, welche 1519 zu Engelthal aufgenommen war, zu berichten 
noch übrig. ln der Irrungizwischeil Margaretha Stössin, Convent- 
schwestei" zu Engelthal, eins, und Frau Christina von Königsfeld und 
dem ganzen Convent daselhst zu Engelthal, andern Theils, wurde
	        
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