VEIT STOSS,
BILD HAUER.
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nit mehr gesehen hab. Hierüber wurde auf Wilibald Stossen
Bitte ihm am Mittwoch 30. April 1539 ein gerichtlich besiegclter
Brief ausgestellt. (Lit. 4.9, fol. 203.) Adrian blieb trotz dem ebenso
verschollen wie Sebastian.
Durch die hauptsächlich von Florio angeregte genauere Er-
mittelung der Verlassenschaft mussten auch Nachzahlungen ge-
schehen. Christoff SchelTler, Bürger zu Krakau, als constituirter
Anwalt und Gewalthabcr Anna, Hannsen Plattners, Burgers zu
Krakau Ehewirthin, und Jungfrau Margaretha, deren Schwester, beide
weiland Stenzel Stossen, Bürgers zu Krakau seligen, verlassener
Töchter, bekennt, dass die Testamentarier ihnen überantwortet
haben 73 f. 7 Pfd. 19 Pfg., so aus Veit Stossen ihres Anherrn
seligen Erbschaft hinterstellig geblieben ist, und er sagt, im Namen
seiner Principalinen die Testamcntarier kraft seines Gewalts quitt,
ledig und los, was Caspar Schmid und Wilibald Stoss für sich und
Hannsen Aschauer also annahmen, am Mittwoch 28. Juni 1542.
(Cons. 56, fol. 131.)
Florio Stoss, Goldschmid, Bürger zu Aussitz an der Elbe,
und Sebald Gar, auch des Goldschmidhandwerks Mitburger alhie zu
Nürnberg, bekennen hiemit öffentlich, nachdem ihnen weiland der
ehrwürdig Herr Endres Stoss Doctor, ihr freundlicher lieber Bruder
und Schwager, an der Tafel auf dem Chor alhier in Frauenbrüder
Klosters Kirche stehend, 242 f., so ihm von gedachten Klosters
wegen ihr lieber Vater und Schwäher Veit Stoss, als derselben
Werkmeister, verschafft und bisher noch unentrichtet und unbezahlt
aussenstehend geblieben, testirt und zugeeignet hat, dass ihnen
demnach die verordneten Almosherren des gemeinen Almoscns der
Stadt Nürnberg, als Inhaber des Klosters berührte Tafel, an welcher
gleichwol vorgemeltem Veit Stossen 150 f. über gedachte ausstän-
dige Summa bezahlt worden und ihnen von einem erbern Rath
alhie, unsern Herren, aus besonderer Gnad nachgelassen sind, darum
sie sich allezeit dankbarlich und zu verdienen schuldig erkennen,
dieselb zu bestem ihrem Nutz und Frommen anzuwenden und zu
vertreten, gänzlich zustehen und folgen haben lassen, darauf sie
dann obgenannte Almospfleger und wer sonst obberührter Tafel
halben quittirens bedarf, kraft dieses Briefs für sich selbstund alle
ihr beder Erben und Nachkommen in bester Form ledig und los
sagen mit endlichem Zusagen, wenn Jemand oft gemelte Tafel an-
fechten würde oder Ansprüche darauf zu haben vermeinte, gegen
den wollten sie die Almosenpfleger vertreten und sie derhalben
aller Kosten und Mühe entheben. Herr Erasmus Ebner hat von
Raths wegen diese Quietanz also angenommen. Montag 16. April
1543. (Cons. 57, fol. 125.) (Baader erwähnt diese Tafel in den
Beitr. I. 24 und ebenfalls in den Jahrb. f. Kunstwiss. 1868, p- 239,
mit Anführung vorausgegangner Handlungen.) Nach dem Worte
weiland zu schliessen, war Dr. Andreas gestorben; auch der Aus-
Qtiellcnschriftexi f. Kunstgesch. X. 9