Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

VEIT STOSS, 
BILD HAUER. 
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nit mehr gesehen hab.  Hierüber wurde auf Wilibald Stossen 
Bitte ihm am Mittwoch 30. April 1539 ein gerichtlich besiegclter 
Brief ausgestellt. (Lit. 4.9, fol. 203.) Adrian blieb trotz dem ebenso 
verschollen wie Sebastian. 
Durch die hauptsächlich von Florio angeregte genauere Er- 
mittelung der Verlassenschaft mussten auch Nachzahlungen ge- 
schehen. Christoff SchelTler, Bürger zu Krakau, als constituirter 
Anwalt und Gewalthabcr Anna, Hannsen Plattners, Burgers zu 
Krakau Ehewirthin, und Jungfrau Margaretha, deren Schwester, beide 
weiland Stenzel Stossen, Bürgers zu Krakau seligen, verlassener 
Töchter, bekennt, dass die Testamentarier ihnen überantwortet 
haben 73 f. 7 Pfd. 19 Pfg., so aus Veit Stossen ihres Anherrn 
seligen Erbschaft hinterstellig geblieben ist, und er sagt, im Namen 
seiner Principalinen die Testamcntarier kraft seines Gewalts quitt, 
ledig und los, was Caspar Schmid und Wilibald Stoss für sich und 
Hannsen Aschauer also annahmen, am Mittwoch 28. Juni 1542. 
(Cons. 56, fol. 131.) 
Florio Stoss, Goldschmid, Bürger zu Aussitz an der Elbe, 
und Sebald Gar, auch des Goldschmidhandwerks Mitburger alhie zu 
Nürnberg, bekennen hiemit öffentlich, nachdem ihnen weiland der 
ehrwürdig Herr Endres Stoss Doctor, ihr freundlicher lieber Bruder 
und Schwager, an der Tafel auf dem Chor alhier in Frauenbrüder 
Klosters Kirche stehend, 242 f., so ihm von gedachten Klosters 
wegen ihr lieber Vater und Schwäher Veit Stoss, als derselben 
Werkmeister, verschafft und bisher noch unentrichtet und unbezahlt 
aussenstehend geblieben, testirt und zugeeignet hat, dass ihnen 
demnach die verordneten Almosherren des gemeinen Almoscns der 
Stadt Nürnberg, als Inhaber des Klosters berührte Tafel, an welcher 
gleichwol vorgemeltem Veit Stossen 150 f. über gedachte ausstän- 
dige Summa bezahlt worden und ihnen von einem erbern Rath 
alhie, unsern Herren, aus besonderer Gnad nachgelassen sind, darum 
sie sich allezeit dankbarlich und zu verdienen schuldig erkennen, 
dieselb zu bestem ihrem Nutz und Frommen anzuwenden und zu 
vertreten, gänzlich zustehen und folgen haben lassen, darauf sie 
dann obgenannte Almospfleger und wer sonst obberührter Tafel 
halben quittirens bedarf, kraft dieses Briefs für sich selbstund alle 
ihr beder Erben und Nachkommen in bester Form ledig und los 
sagen mit endlichem Zusagen, wenn Jemand oft gemelte Tafel an- 
fechten würde oder Ansprüche darauf zu haben vermeinte, gegen 
den wollten sie die Almosenpfleger vertreten und sie derhalben 
aller Kosten und Mühe entheben. Herr Erasmus Ebner hat von 
Raths wegen diese Quietanz also angenommen. Montag 16. April 
1543. (Cons. 57, fol. 125.) (Baader erwähnt diese Tafel in den 
Beitr. I. 24 und ebenfalls in den Jahrb. f. Kunstwiss. 1868, p- 239, 
mit Anführung vorausgegangner Handlungen.) Nach dem Worte 
weiland zu schliessen, war Dr. Andreas gestorben; auch der Aus- 
Qtiellcnschriftexi f. Kunstgesch. X.  9
	        
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