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VEIT STOSS,
BILDHAUER
Haller und Jacob Kopfinger, am 21. Jan. 1536. Cons. 46, fol. 108.
Sterfan Kemlein, ebenfalls ein Goldschmid, urar Genannter des
grossern Raths von 1536-1543, Roth Gen. Buch, welche letztere
Zahl aber ohne Ziveifel irrig ist, da Kemlein gerade 1543 das Haus
S. 495 kaufte, das er allerdings 1546 an Georg Schultheiss wieder
verkaufte, aber jedenfalls nicht gestorben war. Uebrigens kam Seba-
stian nicht mehr zum Vorschein.
Aber auch. der Tod des schon als gestorben betrachteten
Adrian wurde nach einigen Jahren in Frage gestellt, und Wilibald
Stoss sah sich genöthigt, die beiden Personen, von denen das Ge-
rücht herrührte, gerichtlich vernehmen "zu lassen. Diese waren
Ludwig Fingerlein, des gleichnamigen Meister Barbierers Sohn, und
Jorg Kreel, auch ein Stadtkitld, und stellte die Bitte, weil Jorg Kreel
wegfertig sei und den Kriegslätiften nachziehe und er dieser Kund-
schaft beraubt möchte werden, dieselben Zeugen zu YGFlIÖYCH und
ihre Sage beschlossen zu halten, bis seiner Zeit er oder seine Ge-
schwister derselben bedürfen würden, um sich derselben zu bedienen.
Er wolle nämlich anzeigen und beweisen, dass Adrian Stoss zu
Weihnachten 1535 zu Lübeck in Leib und Leben gewesen, dass
auch der Zeug Ludwig der Barbierer in Beisein des Jorgen Kreelen
mit demselben Adrian Stossen geredt, gegessen und getrunken,
unter andern: angezeigt und angesagt, dass Veit Stoss, sein, Adrians,
Vater mit Tod verschieden wäre, darum sollte er sich heim hieher
nach Nürnberg fügen, dass also Adrian seines Vaters Tod er-
lebt habe.
Auf diese des Stossen als geziemend angesehene Bitte liess
man beide Zeugen, nach gehöriger Vermahnung die Wahrheit zu
reden und desshalb geschwornem Eide, jeden in des Andern Ab-
wesen ihre Aussage thun, und zwar lautete die des Kreel also:
Zunächst künftigem Herbst werde es vier Jahr werden, da hab er
einen, der unter einem pommerischen Fähnlein Knechte gefangen
sei worden, der sich Adrian Stoss genennt und gegen ihn gesagt,
er sei von Nürnberg, wie er denn also eingeschrieben sei worden,
in der Stadt Lübeck gesehen, sei aber bei der Rede, die Ludwig
Fingerlein mit ihm allda, laut des andern Theils dieses Artikels
gcthan soll haben, nit gewest, und hab des Adrian Stossen davor
keine Kundschaft gehabt.
Ludwig Iringerlein sagte, gleichfalls vor Meineidgewarnt und
nach abgelegtem Eide, folgendermasseti: vergangenen 1534stei1
Jahrs, um Allerheiligen Tag, sei er neben Andern in einem Lübecki-
sehen Flecken belagert gewest, daselbst hab sich einer, der sich
Adrian Stoss genennt, gegen ihn angezeigt und gesagt, er wäre
Veit Stossen Sohn von Nürnberg, demselben hab er (Zeuge) zu er-
kennen gegeben, dass derselb sein Vater mit Tod abgegangen sei,
darum sollte er heimziehen. Darauf sei er, der Zeug, unter seinem
Fähnlein an ein ander Ort gezogen, also dass er gemelten Adrian