Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

JOHANN NEUDÖRFER UND SEINE NACHRICHTEN. 
durch Missgunst des Geschicks die ursprüngliche Handschrift 
unauffindbar gemacht, dagegen ist eine Unzahl Abschriften vor- 
banden, die wenn auch in den Hauptsachen gleichlautend, doch 
in Nebenurnständen abweichen und wegen späterer Einschal- 
tungen und Nachträge, die nicht blos über das Jahr der Abfas- 
sung des Urmanuscripts (H47), sondern auch über Neudörfcfs 
Todesjahr (1563) hinausgehen) und daher zwar möglicherweise 
richtig sind, aber doch einen apokryphischcn Charakter tragen, 
bedenklich 
ZU 
gebrauchen 
sind. 
Neudörfefs 
Lebensverhältnisse, 
welche 
der 
Kürze 
ZU 
berühren hier verstattet sein wird, obwohl DOPPCIIYMIYI" und 
besonders Will in dem Gelehrten-Lexikon (1757) und dann in 
den Münzbelustigungen (1765) nach den ihnen kundgewordenen 
Materialien über ihn geschrieben haben, gehen Lirsprünglich 
nicht 
über 
das 
Mass 
der 
gewöhnlichen 
Bürgerlichkeit 
hinaus. 
Geboren 1497, was aus den auf ihn geschlagenen Medaillen, 
von denen Doppelniayr und Will Abbildungen geben, und seiner 
Grabschrift hervorgeht, Sohn Sterfan Neudörfefs, eines Kürsch- 
ners, dessen Namen man nur aus der vom Sohn geschriebenen 
und in kindlicher Pietät den Nachrichten am Schluss angefügten 
Lebensnotiz kennt, mag er einen guten Schulunterricht genossen 
haben, wie er denn selbst des Caspar Schmid als seines Lehrers 
rühmend gedenkt, auch den Erhart Etzlaub als seinen Lehrer 
in der Coss oder Algebra namhaft macht. Ob Paulus Vischer, 
der 
Canzleischreiber, 
den 
auch 
seinen 
treuen 
Lehrer 
nennt, 
ihm eigentlichen Unterricht ertheilt, oder ihn nur durch guten 
Rath und Vorbild gefördert habe, lässt man, wie seines Orts 
bemerkt ist, dahin gestellt. Auch ob er auf dem Handwerk gear- 
beitet, glaubt schon Will in Abrede stellen zu müssen, und die 
Bekanntschaft mit den Handwerksausdrücken, die in dem Bericht 
über 
keinen Vater ersichtlich 
iSt: 
des Hauses 
kann bei dem Sohn 
weitem Folgerungen. 
jungen Mannes zog 
gar nicht befremden und berechtigt nicht zu 
Der strebsame und forschende Geist des
	        
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