VEIT STOSS, BILDHAUER.
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gesagt haben wollten. Zeugen und Tag wie vorher. (Cons. 46,
fol. 165.)
Nun erscheint ein vorher nicht genannter Sohn und Erbe.
Martin Stoss von Medwisch, in Siebenbürgen gelegen, bekannte am
22. Dec. 1534, dass ihm Hanns Aschauer, Caspar Schmid und
Wilibald Stoss, sein Bruder, als weiland Veit Stossen, seines lieben
Vaters sel., Testamentsausrichters und Executores, alles was ihm
laut des Testaments, des Inventars, und der Rechnung für sein
väterlich und nmütterlich, auch seines Bruders Adrian Stossen seligen
Erbschaft und Antheil gebührt, entrichtet und zu seinen llanden
gegeben haben, nemlich 62 f. an Gold, und 500 f. an Münz, und
etliche gemachte Kunst und Arbeit; daneben sei ihm gegeben 24. f.
I0 Kreuzer an dem Geld, das seines Vaters sel. Haus höher ver-
kauft, dann es angeschlagen, auch für das aus etlichen Kunststücken
erlöste Geld, ferner 7f. 5 Pfg. an der Uebermass verfallner Zinsen,
und 34. f., ihm von Matthes Stossen, seinem Bruder, seiner väter-
lichen Erbschaft halb anerstorben, sagt demnach gemelte Testamen-
tarier ledig und los, mit Zeugniss von Bartholmes Haller und Jacob
Kopfinger. Auch Florio Stoss von Görlitz bekennt, nachdem er den
Executoren von seines Bruders Hr. Andreas Stossen quittirens wegen
90 f. innen gelassen, dass sie ihm dieselben jetzo zugestellt haben,
sagt sie daher dieser 90 f. ledig und los, mit Zeugniss von Hanns
Pfanmuss und Jacob Kopfinger. Tag wie vorher. (Cons. 46, fol. 171.)
Am 14. Jan. 1535 bezeugten die Executores, dass Meister
Hanns Behaim der Jüngere die Eigenschaft und 25 f. rh., die er
den Vormunden aus dem von ihnen hievor erkauften Eckhaus an
der Judengasse, an Hanns Pfeiffers Behausung gelegen, verkauft,
jetzt mit 500 f. wieder abgekauft und das gedachte Haus von der
Eigenschaft geledigt habe, sagen ihn und das gemelte Haus neben
Wiedereinantwortung derhalb gehabter Briefe ledig und los, mit
Zeugniss Anthoni Tetzels und Bartbolmess Hallers. (Cons. 46, f. 178.)
Gleich darauf am 15. Jan. wurde in Sachen Christan Malers
von Schessburg in Siebenbürgen, in Namen weiland Hanns Stossen,
seines Vorhiibners, dreier verlassner junger Söhne, weiland Veit
Stossen, Burgers dieser Stadt seligen, Enigklein, gegen die Testa-
mentarier um Zustellung der Kinder anherrliclien, anfräulichen und
vetterlichen Erbschaften, nach Verhör beder Theil Vortrags und
eines erbern Raths zu Schessbttrg Schreiben an einen erbern Rath
hie, zu Recht erkannt, dass die Beklagten, unverhintlert ihrer Aus-
Zug, als ob der Kläger nit Gewalt hiezu hält .und ungeirrt Veit
Stossen Geschäfts, schuldig seien, dem Kläger von wegen seiner
Stiefkinder gemelte Erbtheil gegen gebührliche Quittanz zuzustellen.
Cons. 46, f. 178 b. Das lateinisch verfasste Schreiben des Raths
zu Schessbtlrg, gegeben am 31. Oct. 1534, besagt, dass Johann
Stoss, Maler, Burger daselbst, am Montag 5. Sept. 1530 21151211685-
burg gestorben, und mit Magdalena, seiner Ehefrau, drei Kinder,