Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

VEIT STOSS, BILDHAUER. 
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gesagt haben wollten. Zeugen und Tag wie vorher. (Cons. 46, 
fol. 165.) 
Nun erscheint ein vorher nicht genannter Sohn und Erbe. 
Martin Stoss von Medwisch, in Siebenbürgen gelegen, bekannte am 
22. Dec. 1534, dass ihm Hanns Aschauer, Caspar Schmid und 
Wilibald Stoss, sein Bruder, als weiland Veit Stossen, seines lieben 
Vaters sel., Testamentsausrichters und Executores, alles was ihm 
laut des Testaments, des Inventars, und der Rechnung für sein 
väterlich und nmütterlich, auch seines Bruders Adrian Stossen seligen 
Erbschaft und Antheil gebührt, entrichtet und zu seinen llanden 
gegeben haben, nemlich 62 f. an Gold, und 500 f. an Münz, und 
etliche gemachte Kunst und Arbeit; daneben sei ihm gegeben 24. f. 
I0 Kreuzer an dem Geld, das seines Vaters sel. Haus höher ver- 
kauft, dann es angeschlagen, auch für das aus etlichen Kunststücken 
erlöste Geld, ferner 7f. 5 Pfg. an der Uebermass verfallner Zinsen, 
und 34. f., ihm von Matthes Stossen, seinem Bruder, seiner väter- 
lichen Erbschaft halb anerstorben, sagt demnach gemelte Testamen- 
tarier ledig und los, mit Zeugniss von Bartholmes Haller und Jacob 
Kopfinger. Auch Florio Stoss von Görlitz bekennt, nachdem er den 
Executoren von seines Bruders Hr. Andreas Stossen quittirens wegen 
90 f. innen gelassen, dass sie ihm dieselben jetzo zugestellt haben, 
sagt sie daher dieser 90 f. ledig und los, mit Zeugniss von Hanns 
Pfanmuss und Jacob Kopfinger. Tag wie vorher. (Cons. 46, fol. 171.) 
Am 14. Jan. 1535 bezeugten die Executores, dass Meister 
Hanns Behaim der Jüngere die Eigenschaft und 25 f. rh., die er 
den Vormunden aus dem von ihnen hievor erkauften Eckhaus an 
der Judengasse, an Hanns Pfeiffers Behausung gelegen, verkauft, 
jetzt mit 500 f. wieder abgekauft und das gedachte Haus von der 
Eigenschaft geledigt habe, sagen ihn und das gemelte Haus neben 
Wiedereinantwortung derhalb gehabter Briefe ledig und los, mit 
Zeugniss Anthoni Tetzels und Bartbolmess Hallers. (Cons. 46, f. 178.) 
Gleich darauf am 15. Jan. wurde in Sachen Christan Malers 
von Schessburg in Siebenbürgen, in Namen weiland Hanns Stossen, 
seines Vorhiibners, dreier verlassner junger Söhne, weiland Veit 
Stossen, Burgers dieser Stadt seligen, Enigklein, gegen die Testa- 
mentarier um Zustellung der Kinder anherrliclien, anfräulichen und 
vetterlichen Erbschaften, nach Verhör beder Theil Vortrags und 
eines erbern Raths zu Schessbttrg Schreiben an einen erbern Rath 
hie, zu Recht erkannt, dass die Beklagten, unverhintlert ihrer Aus- 
Zug, als ob der Kläger nit Gewalt hiezu hält .und ungeirrt Veit 
Stossen Geschäfts, schuldig seien, dem Kläger von wegen seiner 
Stiefkinder gemelte Erbtheil gegen gebührliche Quittanz zuzustellen. 
Cons. 46, f. 178 b. Das lateinisch verfasste Schreiben des Raths 
zu Schessbtlrg, gegeben am 31. Oct. 1534, besagt, dass Johann 
Stoss, Maler, Burger daselbst, am Montag 5. Sept. 1530 21151211685- 
burg gestorben, und mit Magdalena, seiner Ehefrau, drei Kinder,
	        
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