Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

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VEIT STOSS, 
BILDHAUER. 
fordert werden, dass sie sie desshalb gegen denselben Stossen ver- 
treten und schadlos halten wollen. Gleichermassen quittirt auch 
Wilibald Stoss seine Mitvormünder um seine empfangene Gebühr- 
niss an den 290 f. Zeugen und Tag wie oben. (Cons. 46, fol. 91.) 
Sogleich am andern Tage, Freitag 5. Juni, bekannten die GHFlSClJCH 
Eheleute, dass sie ihren eheleiblichen Kindern die 125 f. aufihrem 
Erb an der Behausung in St. Sebalds Pfarr beim Radbronnen 
zwischen Michel Murren Stallung und Stelfan Menzels Häusern 
versichert haben wollen, wie dann Georg Bayer als Eigenherr darein 
gcwilligt hat, mit Zeugniss von Hanns Sidelmann und Niclas 
Wolkcnstein. (Cons. 46, fol. 92.) Auf Begehren Sebald Gars, von 
wegen seiner Hausfrau, wurde am Freitag 7. Aug. erkannt, dass 
die Executores schuldig seien, zu Erkundung, 0b die ausländischen 
Erben noch leben oder nit, die Kosten von der Erbschaft derselben 
ausländischen darzugeben. (Cons. 46, fol. 122.) Auch bekannte 
Ursula Garin am 9. Sept., dass die Executoren ihr 7 f. I2 Pfg. 
als den zwölften Theil, so ihr und ihren Kindern, gemelts Stossen 
Enigklein, zugebührentl an den jährlichen verfallnen Zinsen und 
Anderm, so in das Inventar nit kommen noch gesetzt sei, laut ge- 
schehner Rechnung, daran sie wolbenügig sei, gütlich bezahlt 
haben und sagt sie ledig und los, mit Zeugniss Wilhelm Schlüssel- 
felders und lIanns Lochingers. Sie, bede Eheleute, bekannten auch, 
dass ihnen die Vormünder die 7 f. 5 Pfg., so Florio Stossen für 
seinen zwölften Theil berührter Zinsen zuständig und ihnen von 
demselben Florio laut seiner verpetschirten Handschrift übergeben 
seien, zugestellt und bezahlt haben, sagen sie derhalb mit Ueber- 
antwortung angezogner Handschrift ledig. Gleichermassen quittirt 
Wilibald Stoss seine Mitvormund um seine Gebürniss der 7 f. 
5 Pfg. an obgemeltcn Zinsen und Anderm. Zeugen und Tag wie 
vorher. (Cons. 4.6, fol. 137.) Vermuthlich in Folge dieser Erkun- 
digung geschah es, dass Florio Stoss am 3. Dec. 1534 bekannte, 
dass die Executoren 3.1. f. rh. in grober Münz ihm von Matthes 
Stossen, Burgers zu Pilsen, seines Bruders seligen väterlicher Erb- 
schaft als seinen gebührenden eilften Theil ausgerichtet hätten, mit 
Zeugniss von Sixt Oelhafen und Erasmus Reich. Ueber gleiche 
Summe quittirte auch Wilibald Stoss, und von derselben Erbschaft 
um 17 f., als die ihr gebührende Legitima Ursula, Sebald Gars 
eheliche Hausfrau. Ferner bekannten die Garischen Eheleute, dass 
sie ihren Kindern die 27 f. 4 Pfd. 8 Pfg., so ihnen für ihren 
halben eilften Theil Matthes Stossen väterlicher Erbschaft, auch für 
den halben zwölften an Kunst und Bildern, und dann den halben 
zwölften Theil 'der Uebermass etlicher verfallner Zinsen, von Veit 
Stossen, der Kinder Urahnherrn, zugebührend, auf allen ihren, der 
beden Eheleut, gegenwärtigen und künftigen liegenden und fahrenden 
Gütern, hiemit versichert und sie, die Vormünder und desselben 
Veit Stossen Erben als ihnen jetzo bar gegeben quittirt und ledig
	        
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