Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

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VEIT STOSS, BILDHAUER. 
viel Werth erlege oder erlegen lasse, als er von seines Bruders, 
des Doctors, wegen von ihnen empfangen habe, so sollen sie schul- 
dig sein, ihm den übrigen Theil seines väterlichen Erbes zuzustellen. 
(Cons. 36, fol. 34 b.) 
Aber mitten hinein fiel der Verkauf des Hauses, und die drei 
Vormünder weiland Veit Stossen Geschäfts und letzten Willens 
gaben seine frei lauter eigene Eckbehatisttng in St. Sebalds Pfarr 
in der Juden Gasse zwischen Hrn. Martin Geuders und Hanns 
Pfeufers Häusern gelegen, zu kaufen Meister Hannsen Behaim dem 
Jungen um 1000 f., daran er 500 f. sogleich bezahlte, die sie zu 
Ausrichtung des Testaments verwendeten, und 500 f. als abkätifigen 
Eigenzins, mit 25 f. jährlich darauf stehen liess, worüber am 
20. März eine gerichtliche Urkunde ausgefertigt wurde und gleich- 
zeitig auch der Revers wegen der Ablösbarkeit der 25 f., in welchem 
Revers die Lage des Hauses insofern etwas anders bezeichnet ist, 
als es heisst: in der Judengasse an einem Eck zwischen weiland 
Hrn. Martin Geuders seligen Erben. Dass Hanns Behaims sel. 
Erben, bzhw. Töchter, das Haus am 4. Juni 1550 an den Rechen- 
meister Stephan Brechtel um 1600 f. verkauften, ist schon oben 
gesagt. Auch damals noch wird die Lage bezeichnet "zwischen 
der Herren Geuder und Hannsen Pfeufers seligen Behausungen ge- 
legen". Martin Geuder war am 22. Dec. 1532 gestorben. Das an- 
stossende Haus S. 941 gehörte ihm wol, aber er bewohnte es 
nicht. Das Hanns Pfeuferische Haus war S. 933. 
Nun erfolgte am 23. März in dem Hader Florio Stossen mit 
den Vormunden ein weiteres Erkenntniss, von wegen des Zettels, 
worauf mit Veit Stossen Handschrift seine Barschaft verzeichnet 
sein soll, sollen die Vormunde ihm billig eine gleichlautende Copie 
desselben, auch die Rechnung noch heute zustellen. Jetzt bekannte 
auch am 26. März Florio Stoss, Bürger zu Görlitz, Veit Stossen, 
Bürgers allhie ehlicher Sohn, dass ihm die drei Executoren alles 
was ihm für sein väterlich und mütterlich, auch des verstorbenen 
Adrian Stossen seines Bruders seligen Antheil, sammt dem Geschick 
väterlicher Kleidung, vermög Veit Stossen Geschäfts, des Inven- 
tariums, und der Rechnung, die er neben anderen anwesenden 
Erben, nemlich der Sebald Garin, Wilibald Stossen und Hannsen 
Plattner von Krakau, als recht und genugsam angenommen hat, 
von seines Vaters seligen Gütern gebührt, nemlich 62 f. an Gold, 
4.80 f. 5 Pfd. 12 Pfg. an Münz, darein die 225 für mütterliches 
Erbe, so er im Leben seines Vaters seligen bekommen hat, gezogen 
sind, an Silbergeschirr und Hausrat 53 f. 4. Pfd. 20 Pfg, für das 
Geschick der väterlichen Kleidung 3 f. 1 Pfd. 14 Pfg, sammt der 
Kunst und gemachter Arbeit, die auch nach dem Loos, doch unge- 
schätzt vertheilt ist worden, zugestellt haben; derhalben er in 
bester Form quittirt, nichts ausgenommen, dann das so ihm von 
seinen ausländischen Brüdern, weil man nicht weiss, ob die noch leben
	        
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