VEIT STOSS,
BILDHAUER.
Jemand anders nicht übergeben, zustellen, noch ihnen derhalben
einig Beilegung thun soll noch woll, sondern seines Vermögens
darob und daran sein und treulich verhüten, dass sich dieselben
sein Söhne und Andere, ausserhalb einiger thätlichen Handlung an
gleichem Rechten auch sättigen lassen. Wo aber das darüber ge-
schehe, so soll ein erber Rath desselben an seinem Leib, Habe
und Gütern zukommen, wie er das zu halten gelobt und einen
Eid zu Gott geschworen hat. Geschehen in Gericht, sexta post
vocem Jocunditalis ultima Maji 1527). Hierauf wurde am Donners-
tag 6. Juni verlassen: als sich Veit Stoss bei einem erbern Rath
beklagt, dass ihm in der Such, betreffend den Starzedel, die Hirss-
Vogel und die lmhof an einem Advocaten Mangel erscheine, welchen
er, dieweil Doctor Martin Rorer vom Widertheil sei besoldet, ein
erber Rath vergönne ihm dann ihrer Doctores einen, nit zu stellen
wisse, mit Bitt, damit er nit rechtlos gelassen werd, ihm einen
Doctor zu vergönnen, dieweil nun dieser Stoss ein irrig und ge-
schreyig Mann ist und desto minder sich zu beklagen Ursach hab,
wurde ihm durch Lazarus Holzschuher gesagt und vergönnt, unter
Doctor Michel Marstaller und Doctor Valentin Kötzler, welchen unter
beiden er wolle, zu einem Adrocaten in dieser Sache zu gebrauchen.
Den Hirssvogeln und lmhofen wurde Dr. Christoff Scheurl zu
Advocaten bestellt. Der endliche Ausgang des Processes ist unbe-
kannt. (Baader Beitr. I, 24.) Aus den dem Veit Stoss hier noch
zu guter Letzt gegebenen Prädicaten geht allerdings ein gewisser
Unmuth des Raths hervor, immer noch mit der alten, nun über
zwanzig Jahre alten Geschichte behelligt zu werden, aber, wenn
nicht die Persönlichkeit des alten Mannes einiges Unangenehme
hatte, so war sein Verlangen ihm nicht zu verübeln, und man sah
sich doch vermüssigt, ihm allerdings auch aus Furcht, er möchte
über Rechtslosigkeit klagen, seine Bitte zu gewähren.
Dass er in einer Klage gegen Jorg Schmalpeck um 7 f. Haus-
zins einen im Ganzen zufriedenstellenden Gerichtsspruch am Mitt-
woch 6. Mai 1528 (Cons. 36, fol. 73) erhielt, und dass er am
5. Oct. 1529 dem Jacob Elmstetter aus seinem Haus an der innern
Laufergasse zu den 7 f. Eigcnzins, die Veit Stoss schon aus dein
Haus hatte, noch 3 f. abkaufte, sind wol weniger erhebliche That-
sachen, als dass Wilibald Stoss, mit Verwilligting Hannsen Reinolts,
seines Curators, am Mittwoch 16. März 1530 erklärte, dass ihm
Veit Stoss, sein Vater, an seinem mütterlichen Erbtheil 50 f. ge-
zahlt habe, darum er ihn quittirt und verspricht, sich diese Summe
gegen seine (ieschwister abziehen zu lassen. (Cons. 31, fol. 31.)
Hanns-Reinolt war seiner verstorbenen Mutter Bruder. Christina
Reinoltin, des Johann Reinolt Losungschreibers Kind aus dritter
Ehe (ihre Mutter hatte als Wittwc den Tuchscherer Hanns Hundert-
kess geheiratet), hatte nach Urluv. 31.Jan. 1507 ihrem Manne 200 f.
zugebracht, wogegen er ihr 300 f. zugeschrieben hatte, zu deren