van" STOSS,
BILDHAUER.
wesshalb ihm der Rath sagen liess, er habe sich binnen drei Tagen
von binnen zu thun, wodurch die Aufgebung eines Widerstandes
von Seite des Convents von selbst erfolgte. Er soll gesagt haben:
man rede immer so viel von Adam der den ganzen Sündenfall
verschuldet und das Mensehengeschlecht ganz verderbt habe (ein
durch Lazarus Spengler in einem Kirchenlied, das ein Zeugniss für
den Ungeschmack der Zeit abgibt, weiter ausgeführter Glaubens-
artikel), man sollte vielmehr von der Eva reden, die den Adam
verführt habe; auch hatte er sich bestimmt dahin ausgesprochen,
es sei keine Unparteilichkeit bei diesem Gespräch zu erwarten,
sondern das Urtheil sei schon vorher gefällt. Ein Mann von solcher
Entschiedenheit war dem Rath, der ganz von Osiander und Spengler
beherrscht wurde, nicht bequem, ihn zu entfernen war am räth-
lichsten, was zwar ungerecht war, allein wozu hätte man die Ge-
walt, wenn nicht auch um Unrecht zu thun! Dr. Andreas verliess
die Stadt und wurde von seinem Orden, in Anerkennung der Tüch-
tigkeit des Mannes, zum Provincial gemacht. Unberührt, wie es
scheint, durch diesen Fall man mochte sich wol mit der Hoff-
nung eines wiedereintretentlen Rückschlages trösten kaufte damals
Veit Stoss von Jacob Elmstetter und Christina seiner ehelichen
Hausfrau, zu 5 f. jährlichen Eigenzinsen, die er schon vorher hatte,
noch 2 f. in sein Einshand, aus ihrem Hause in der innern Laufer-
gasse zwischen Wendel Spenglers und Margareth Frummänin Häu-
sern gelegen. Auch scheint man von dem früher so streng einge-
haltenen Gebot, sich ohne Erlaubniss des Raths nicht aus der Stadt
zu entfernen, Umgang genommen zu haben, denn als am g. Aug.
1526 seine Hausfrau, wahrscheinlich ohne längere Krankheit, Todes
verschied, war Veit Stoss abwesend, und da an den Rath gelangte,
es würden sich etliche tinterfahen, die Güter zum Theil zu entziehen,
traf der Rath Fürsorge, dass der Stadtrichter in Beisein des Stossen
Freundschaft die llabe inventire und in Verwahrung nehme. Doch
scheint es eine überflüssige Besorgniss gewesen zu sein. Jedenfalls
war der Sohn der verstorbenen Christina, Wilibald Stoss, bei der
Hand und gegenwärtig; die einzigen, von welchen ein Eingriff zu
befürchten gewesen wäre, möchtenidie Garischen Eheleute gewesen
sein. Man darf jedoch nicht glauben, dass Veit Stoss seine alte
Forderung an Hanns Starzedel hätte fallen lassen. Am Montag
3. Oct. 1524. hatte er einen papiernen VCFPCÜSChHflICD Brief vor
Gericht vorgelegt, worin Hanns Starzedel von wegen Frizen und
Otten Russwurm, auch für sich und ihre Gesellschaft bekannte,
dass sie Veit Stossen Schuldig seien 1265 f. rh. für Gewand, die
er, Hanns Starzedel, von ihm erkauft und zu Leipzig im Oster-
markt empfangen habe und sie in der P'rankfurter Herbstmesse
über ein Jahr zu bezahlen verspreche, undx so ihm, Veit Stossen,
die Bezahlung zu Frankfurt zu nehmen nicht gelegen wäre, sollen
und wollen sie ihm solche Summa Geld ausrichten zu Nürnberg