VEIT STOSS, BILDHAUER.
vorhanden waren. Eine kleine von der Irhergasse oder vielmehr
dem Geyersberg zur Weissgerbergasse hinabführende Gasse hicss
noch eine Zeit lang das TFLIIDFHGFgÜSSlCiII:
In dieser ganzen Reihe von Jahren wird Veit Stoss nicht ge-
nannt, keinenfalls so, dass er die missliebigen Beinamen, mit denen
ihn der Rath bezeichnete, verschuldet hätte. Dafür ist gerade das
Jahr 1518 durch die Vollendung seines grössten in Nürnberg noch
vorhandenen Kunstwerks, des von der Familie Tucher gestifteten
sogenannten Englischen Grusses, eigentlich einer Verkündigung
Mariae, bezeichnet. Es muss der eigentlichen kLinstltennerschaft
überlassen bleiben, dieses Werk nach seinem wahren Werthe zu
würdigen, wobei nicht vergessen werden darf, dass es gerade wie
Peter Vischer's Sebaldusgrab hart an den Scheidepunkt zu stehen
kommt, nach welchem eine Nichtachtting dessen, was vorher hoch
und heilig geachtet wurde, eintrat und nur eine in Nürnberg doch
nicht ganz erloschene Pietät die in kindlich gläubigem Sinne ge-
schaffenen Werke der Vorfahren gegen die wüste Bildcrstürmerei
der Neuerer schützte. Das Interesse, das es einliösst, wird wesent-
lich erhöht durch sein Schicksal, wenn man erwägt, dass es ge-
wissermassen aus dem Nichts, d. h. aus einem ganz zertrümmerteii
Zustand wieder in's Leben, d. h. in sein jetziges Dasein zurück-
gerufen worden ist.
Am 25. Juni 151g wurde vom Rath die Erlaubniss zur Auf-
nahme von Veit Stossen Tochter in's Kloster Engelthal gegeben.
Sie hicss Margareth und blieb daselbst bis 1552, wo sie wegen
Ißibesgebrechlichkeit es verliess, aber bald darauf starb. Da durch
den Tod Johann Zeitlelmairs (oder: Zeilmains), Priors im Kloster
zu den Frauenbrüdern, eine Neuwahl nöthig war, so liess der Rath
am Mittwoch 1. Fbr. 1520 den Provincial des Ordens ersuchen,
dafür zu sorgen, dass an des Verstorbenen Stelle ein tapferer, ver-
ständiger Mann gewählt würde, der in geistlichen und weltlichen
Dingen dem Kloster wol vorstehen möge. Die Wahl Fiel auf Dr.
Andreas Stoss, des Bildschnitzers Sohn, der auch in seinem neuen
Arnte sich zwar tapfer und verständig zeigte, aber ebendesswegen
1525 die Stadt verlassen musste. Durch die 1521 beginnende, aber
schon 1522 zur Zufriedenheit der Sebald Garischen Eheleute be-
endigte Rechtssache wurde Veit Stoss, nun schon im Greisenalter,
nicht unmittelbarberührt, doch wird es ihm lieb gewesen sein,
den Handel in einer für die Garischen Eheleute, die mit Kindern
reich gesegnet waren, weniger aber mit irdischen Gütern, befriedi-
genden Weise ausgehen zu sehen.
Nun kam es in den sich überstürzenden reformatorischen Be-
wegungen, gegen welche alles Andere zurücktrat, zu jenem bekannten
Religionsgespriich vom März 1525, in welchem der Rath er-
kannte, dass unter den Anhängern der alten Lehre keiner so be-
deutend sei als Dr. Andreas Stoss, I-h-ior zu den Frauenbrüdern,