VEIT STO SS, BILDHAUER.
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1515 aus Sorgen gelassen wurde. Als sich Hanns Trummer, der
Vater, mit gleichem Begehren für seinen Sohn Georgen an den
Rath wandte, wurde es ihm am 13. Fbr. 1516- abgelehnt, es sei
denn, dass der Sohn für allen geübten Schaden Ersatz leiste. Gleich
im Anfang des folgenden Jahres, am 2. Jan. 1517, wurde l-[annsen
Trummer dem alten an der lrhergasse durch Conrad Imhof und
Jorg Fütterer gesagt, dass er bei seinem Sohn, Jorgen Trummer,
der sich in seinem Schreiben an den Grafen Herman von Hennen-
berg für einen abgesagten Feind dieser Stadt bekannt habe, wolle
handeln und verfügen, ausserhalb Rechtens, wozu sich ein Rath
hievor und jetzo überflüssig erboten habe, mit keinerlei thätlichen
Handlung gegen gemeine Stadt oder die Ihren etwas vorzunehmen,
denn wo es dennoch geschehe und einem Rath oder den Ihren
einige Beschädigung durch gemelten seinen Sohn zugefügt werde,
wolle sich ein Rath dafür zu ihm halten und an seinen Leib und
Gut zukommen. Doch folgte bald darauf ein milderer Verlass: am
I6. Jan. wurde auf Anbringen und Bitte des alten Hannsen Trum-
mers und seiner Freundschaft, dass der Rath den Sohn aus Fahr
und Sorgen lasse, dagegen wolle derselbe seines fehdlichen Vorneh-
mens abstehen, wo nicht, dass dann ein Rath ihm um seine An-
sprüche vor Graf Herman, Grafen und Herrn zu Hennenberg, Rechts
pflege, ertheilt: Angesehen diese Fürbitte, ihm, Jorgen Trum-
mer, seine geübte mutwillige fehdliche Handlung zu begeben und
derhalben aus Fahr und Sorgen zu lassen, doch so fern, dass sein
Vater und Freundschaft sich für ihn verpliichte und gut sein wolle,
dass er gegen gemeine Stadt und ihre Bürger und Zugewandten in
ewige Zeit ausserhalb freundliches Rechtens nichts thätliehes han-
deln oder vornehmen soll. Worauf Jorg Trummer irgendwelche
Ansprüche an die Stadt gründete, ist kaum zu errathen, und wenn
der Rath seine Fehde eine muthwillige, sozusagen vom Zaun herab-
gerissene nannte, so war es die reine Wahrheit. Ein Antrag des
Vaters Trummer, noch vor der bei Graf Herman bevorstehenden
rechtlichen Handlung einen gütlichen Tag anzusetzen, den der Rath
und Jorg Trummer mit je zwei Personen beschicken solle, lehnte
der Rath am 29. Jan. als tingeeignet ab. Eben so ging der Rath
am 28. Fbr. nicht auf die Bitte des Vaters ein, dem Sohn vor-
läuäg Sicherung zu geben.
Und nun ist mit einem Male der Name Trummer verschollen.
Oh der angesetzte Hennenbergische Tag zu Stande kam, ob nicht,
darüber ist im Rathsbuch nichts aufgezeichnet, die Belästigungen
des Raths von dieser Seite hören auf, man muss sich blos auf Ver-
muthungen beschränken, dass ein rascher Tod den alten Hanns und
den Sohn zugleich abgerufen habe, so dass nur der in Münnerstadt
lebende Hanns, des Jorg Bruder, und die unter dem Schutz ihres
mütterlichen Anherrn lebende Ursula, um diese Zeit schon mit dem
Goldschmid Sebald Gar vermält, von der Familie Trummer noch