VEIT STOSS, BILDHAUER.
Jahrb. f. Kunstwissenseh. 1868, p. 239), genöthigt, andere Aus-
stände und Forderungen, die er namentlich an den Rath hatte,
geltend zu machen, und da konnte es nicht fehlen, dass er dem-
selben lästig und unangenehm wurde. Es waren mehrere Posten, für
die er Entschädigung verlangte, ein Pfeilerbau an der Rezatbrücke
bei Stein, ein sogenanntes grosses Bruekenwerk und ein ditto
kleines, endlich einen aus Polen mitgebrachten und vom Baumeister
Seiz Phnzing sich angeeigneten Wagen. Was unter den Brucken-
werken zu verstehen, da nichts davon, weder Modelle noch Zeich-
nungen, auf die spätere Zeit gekommen sind (s. Baader in den
Beitr. I. 19, 20 in den Anmerk.), ist nicht mit auch nur an-
nähernder Gewissheit zu sagen. Die Vermuthung, es sei unter der
kleinen Brucken ein Entwurf für den Baldachiiu über St. Sebald's
Sarg zu verstehen, ist schon längst wieder aufgegeben worden.
Genug, da sich Stoss den Anerbietungen des Raths nicht fügen
wollte und mit der Röm. kön. Majestät drohte, liess ihn der Rath
am 26. März 1506 in's Loch legen, gab ihn aber, auf ein demü-
thiges Schreiben, wieder frei; die 40 f., die er für Arbeit, die er
gemeiner Stadt gemacht hatte, erhielt, sind wahrscheinlich eine Ab-
findungssumme für oben benannte Forderungen. Er machte damals
zwei Figuren unter das Kreuz in Uns. Lieb. Kirche, wozu er eine
Linde aus dem Walde vom Rathe nach Waldsordnung erhielt.
Dagegen verweigerte ihm der Rath abermals die Erlaubniss, ohne
Wissen und Willen aus der Stadt und weiter als in seinen Garten
wandern zu dürfen. Wo dieser gelegen war, ist unbekannt.
Ist nun in diesen Handlungen die Schuldbarkeit Meisters Veit
entweder nicht gross oder gar nicht vorhanden, so war freilich die
Plackerfehtie seines Eidanäs Jorg Trummer, Sohn des Weissgärbers
Hanns TPLHTIYDCI" und seiner Ehefrau Dorothea, etwas um so Un-
angenehmeres und Lästigeres, als sie sich Jahre lang hinzog, dem
Rath Schreiberei, an die Riedesel und an den Landgrafen Reinhard
von Hanau, verursachte, und bei einer so unberechenbar unver-
nünftigeia Natur, wie nach Allem dieser Jorg Trummer war, an ein
vernünftiges Abkommen sich nicht denken liess. Es war für den
Rath einige Beruhigung, durch den Vater eine gewisse Bürgschaft
gegen den Sohn gewissermassen als ein Faustpfand zu besitzen.
Dass Veit Stoss der Plackerfehde Georg Trummers nicht fremd
gewesen, ist wol nicht anzunehmen, schlug ja nach einiger Zeit die
Feindschaft gegen die Stadt, die aus angeblicher Theilnalwme für
das Geschick des Schwiegervaters entstanden war, in offenbare
Feindschaft gegen diesen um. Nie ist Veit Stoss auch nur durch
einen Rathsverlass desshalb in Anspruch genommen worden, und
von Jorg Trummers kopflosem Unterfangen sagten sich alle seine
Freunde und Beschützer los. So sein eigner Bruder Hanns Trummer,
Bürger zu Münnerstadt, der auf seine eidliche Versicherung, er
habe an seines Bruders Georg Unterfangen keinen Theil, am 5. Nov.