Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

VEIT STOSS, BILDHAUER. 
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und Willen eines Raths über Nacht nicht aus der Stadt bleibe. 
(Wie aber Beides zu vereinigen, wenn der König weiter als eine 
Tagreise von Nürnberg entfernt war?) Als er dann 1508 verlangte, 
ihm die Meister und Gesellen der Bildschnitzer durch einen Stadt- 
knecht zusarnmenzufordern, wurde ihm dieses am 20. Oct. abge- 
lehnt, sondern er möge denen für sich selbst seinen königlichen 
Begnadungsbrief eröffnen und hören lassen, ob sie dann dennoch 
bei ihm arbeiten oder nicht. Das lasse ein Rath geschehen, wolle 
Niemand dazu nöthen oder das wehren; wenn ihm aber von einem 
der Meister oder Gesellen Unbilliges begegne oder er von ihnen 
geschmäht werde, darum hab er Recht und Gericht hie Solches zu 
klagen, werde ihm wie einem Andern Hilf mitgetheilt werden. 
Erst in diesem Jahr war auch die Erbschaftsforderung seiner 
Frau erledigt worden, und am Freitag I4. Jan. 1508 bekannte Chri- 
stina Veit Stössin, dass ihr Jeronimus Reinolt 125 f. väterliches 
Erbtheils entrichtet habe, nach Inhalt einer vormals in's Gerichts- 
buch gethanen Erklärung, darum sie ihn gar und gänzlich quitt 
ledig und los sagt und sich aller ferneren Ansprüche begibt, mit 
Zeugniss Ludwig Schnöds und Seifrid Colers. Veit Stoss selbst 
processirte um diese Zeit gegen Hannsen Kneussel und HEIUDSCH 
Hiltprand wegen 36 f. für ein Maria und ein St. Johannis Bild, 
und auf Verhörung der von ihm gestellten Zeugen wurden am Mitt- 
woch 12. April die Beklagten in die Zahlung und in die Gerichts- 
kosten und Schäden verurtheilt. 
Wenn allerdings urkundlich Veit Stoss ein unruhiger heil- 
loser Bürger, der einem erbern Rath und gemeiner Stadt viel Un- 
ruhe gemacht hat und auch später noch ein irrig und geschreiig 
Mann genannt wird (Baader I. 19 und  so ist es zwar nicht 
zu bestreiten, dass er dem Rath viel zu schalfen machte, aber mit 
Ausnahme des Handels mit Baner, worin er nach der Ansicht seiner 
Zeitgenossen handelte und in ihren Augen nicht gerade streng be- 
urtheilt worden sein wird, die andern Fälle auf die Rechnung der 
Umstände zu setzen sind und er nur zu entschuldigen ist, nicht 
aber zu radeln. Dass er gleich anfangs durch seine Heirat der 
Christina Reinoltin zehn Jahre lang die Gerichte anzulaufen ge- 
nöthigt war, um das väterliche Erbgut derselben aus den Händen 
der Vormünder zu erhalten, kann doch unmöglich ihm zur Last 
gelegt werden, sondern nur der städtischen Rechtspflege, die, so 
kurzen Process sie in Criminalfällen machte, in civilrechtlichen 
Fällen die lange Bank als ein sehr bequemes Mittel für die Gerichte 
betrachtete, was sich durch die ganze Geschichte der Stadt ver- 
folgen lässt. Durch den Verlust des bei Hanns Starzedels nieder- 
gelegten Geldes war er, obgleich er den Gedanken, es irgendwie 
xxrietlcrzuerlangen, niemals aufgab und noch 1525 sich desshalb durch 
den Rath bei Herzog Karl von Münsterberg und der Stadt Breslau, 
dem Zufluchtsort llanns StarzedelÄs, befürworten liess (Baader, in 
Quellenschriftcn f. Kunstgesch. X. 8
	        
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