VEIT STOSS, BILDHAUER.
nach einem Briefe vom 28. Jan. 1522, in welchem ein langgedauertei"
Rechtsstreit mit Hannsen Trummer von Mürstadt (Münnerstadt),
dem Bruder ihres Vaters, beigelegt wurde, eine Tochter dieser
ungenanntcn Frau des Jorg Trummer gewesen zu sein, aber ob-
gleich ihre mütterliche Ahnfrau Dorothea Trummerin namhaft ge-
macht wird, so wird doch nie der Name Georg Trummers und nie
der Name der Frau desselben ausgesprochen. Jedenfalls mag sich
Ursula Garin mehr an den Anherrn Veit Stoss als an den andern
Anherrn Hanns Trummer angeschlossen haben. Aus dem Verlass
vom 5. Nov. 1515, worin sich Hanns Trümmer, Bürger zu Münner-
stadt, eidlich reinigt, seinem Bruder Jorgen Trümmer nicht gehol-
fen zu haben, und desswegen aus Sorgen gelassen wird, geht das
Verhältniss deutlich hervor. Dass Veit Stoss sich mit der Anlage
seines Capitals an Jacob Baner wendete, mag davon herrühren,
dass Jacob Baneus Bruder, Hanns Baner, in Krakau eine angese-
hene amtliche Stellung einnahm, wie aus dem ihm beigelegten
Prädicat "Herr" zu sehen ist. Jacob Baner verliess 1512 selbst
Nürnberg und zog mit Barbara, seiner Ehefrau, nach Krakau.
Veit Stoss betrachtete sich keineswegs als im Unrecht und
der Rath musste ihm ausdrücklich untersagen, mit seiner Ansicht
hierüber zurückzuhalten. Die Mehrzahl seiner Zeitgenossen werden
ihm hierin beigepliichtet haben und die Rechtsanschatiting jener
Zeit, in der Jedermann von dem Recht der Wiedervergeltung, und
zwar im ausgedehntesten Sinne, durchdrungen war, wich von der
unserer Zeit so weit ab, dass es jedenfalls ein verfehltes Unter-
nehmen ist, für einen, der wegen Fälschung gebrandmarkt worden
ist, Sympathie hervorrufen zu wollen. Veit Stoss hatte nur so ge-
handelt wie seine Zeitgenossen, er hatte sich für den Verlust seines
Capitals, da er den eigentlich Schuldigen zunächst nicht erreichen
konnte, an demjenigen zu erholen gesucht, durch den er zu Schaden
gekommen zu sein glaubte. Ob es Perfidie Jacob Baner's war, dass
er ihm rieth, sein Geld bei dem Starzedel anzulegen, darnach
fragte er nicht, er hielt es für möglich, dass Baner wisse, Star-
zedel stehe schlecht und werde mit dem Gelde durchgehen, und
diese Möglichkeit galt ihm als Wirklichkeit.
Zu näherer Aufklärung des Verhältnisses zwischen Veit Stoss
und Jacob Baner dürfte folgender Brief dienen: Ich, Veit Stoss,
Burger zu Nürnberg, bekenn offentlich mit diesem brief für mich
und alle mein Erben, nachdem ich Jacoben Baner, auch Burger zu
Nürnberg, am Stadtgericht daselbst um 1265 f. gerichtlich ver-
genommen und beklagt, und zu Bewährung meiner Klag einen
Schuldbrief, als desselben Baners Handschrift, in Gericht gelegt
hab, dagegen aber Jacob Baner die beklagte Summe verneint und
gesagt hat, der eingebracht Sehuldbrief sei nit sein Handschrift, er
hab auch den nit geschrieben noch verpettschirt, dess haben wir
von beden Theilen zusamt der verhörten Zeugen in Gericht viel