Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

VEIT STOSS, 
BILD HAUER. 
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Paner das Geld wieder ein möcht kommen, darum dass er ihn so 
böslich mit Wissen und mit Gefährd angeweisst hätt und um das 
Sein bracht. Und der Veit schrieb den selbigen Schuldbrief nach 
jener Handschrift des Paners, dass es des Paners Schuldbrief eben 
gleich war, und er hätt ihm sein Siegel abgemacht, und er drucket 
es auf den Brief, und er fordert an Paner seine 1300 f. Paner 
sprach, er hätt ihms geben. Da sprach Meister Veit, er hätt ihms 
noch nit geben, er wollt ihm Das beweisen mit seiner Handschrift, 
den der Veit ihm hatte gegeben. Und sie rechten wol zwei Jahr 
mit einander, ehe er sein Ebenteuer darum bestund (d. h. ehe er 
gebrannt wurde), und er musste schwören, sein Lebtag nicht aus 
dieser Stadt zu kommen, wann er hätte gar gross und vielge- 
beten, dann man wollt ihm die Augen ausgestochen haben." 
Wenn nun auch dieser Chronikbericht im Allgemeinen nicht 
unrichtig ist und die Verschuldung des Meisters Veit zur Genüge 
daraus erhellt, so fehlt es doch immer noch an einer eingehenden 
chronologisch geordneten Darstellung des Verhältnisses, was selbst 
nach den werthvollen Mittheilungen Baaders in seinen ersten (1850) 
und zweiten (1862) Beiträgen z. Kunstgesch. Nbgs., und in der 
Fortsetzung derselben in den Jahrbüchern zur Kunstwissenschaft 
von A. v. Zahn (1868, II. und III. Gesamrntheft) vermisst wird. 
Dass der Process schon zwei Jahre lang gedauert hatte, bis es zur 
Brandmarltung kam, gibt freilich Deichsler an, es würde diess auf 
1501 zurückweisen, was man immerhin annehmen mag. Während 
des Processes begab sich Stoss, der als schuldbewusst dem Ausgange 
nicht traute, in das Karmeliter-Kloster, als aber die Unterhandlung 
mit Baner sich günstig zu gestalten schien, verliess er dasselbe 
wieder (Baader I, I5). Nun griff aber der Rath, da der Schuldige 
direct oder indirect  zur Folter kam es jedoch nicht  über- 
wiesen war, zu seinem Rechte und liess ihn, unbekümmert ob er 
sich mit Baner vertragen habe oder nicht  brandmarken und 
schwören, die Stadt nicht zu verlassen. Aus Furcht, er möchte 
wegen der mittlerweile durch Jorg Trummer gegen die Stadt in 
seinem Interesse unternommenen Plackerfehde in Anspruch ge- 
nommen werden, wurde er wortbrüchig und entfloh aus der Stadt, 
liess sich aber doch bewegen, um Geleit zu bitten und sich einer 
bürgerlichen Strafe zu unterwerfen, die ihm am I4. Juni 1504 mit 
vierwöchentlichem Thurmirerhaft auferlegt wurde. 
In Betreff seines Eidams Jorg Trummer, der sich in den 
Schutz der Riedesel, Herman und Theodor, Erbmarschalke von 
Hessen, begeben hatte und in herkömmlicher Weise. die Stadt, 
d. h. die Ihrigen zu schädigen suchte, zuletzt aber mit seinem 
Schwäher selbst zerfiel, ist es bisher unmöglich gewesen, den 
Namen der Tochter ausfindig zu machen, welche mit diesem Trum- 
mer verheiratet gewesen sein muss, Die schon oben genannte 
Ursula, die den Goldschmid Sebald Gar zum Manne hatte, scheint,
	        
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