und drei Gulden für die Wiederaufnahme zahlte. Es war vermuth-
lich der Sohn oder Enkel des Gürtlers Michel Stoss, der 1415 zu
Nürnberg in's Bürgerrecht aufgenommen worden war. Er scheint
entweder schon ehe er auswanderte geheiratet zu haben oder erst
in Krakau; den Namen seiner ersten Frau kennt man nicht. Sie
hatte ihm nicht wenige Kinder geboren, die fast alle nach des
Vaters 1533 erfolgten Tode, von einigen, die schon gestorben waren,
die Enkelkinder, zum Vorschein kamen und sich um die Erbschaft
bewarben. In Krakau war er sesshaft gewesen und hatte dort
auch viele, zum Theil noch vorhandene und werth gehaltene Ar-
beiten gefertigt. Sein Alter, als er Nürnberg verliess, wird das
eines Zwanzig- oder höchstens Dreissigjährigen gewesen sein, da
solche Auswanderungen auf's Ungewisse hin in höheren Jahren
nicht unternommen werden. Nach Nürnberg scheinen ihm nur sein
Sohn Andreas gefolgt zu sein, dann die Tochter, welche den Georg
Trummer heiratete, deren Name aber unbekannt ist. Wenn nach
der bei Nopitsch im Gelehrt. Lexic. angeführten Stelle Andreas
Stoss a. 1517 zu Ingolstadt Doctor Theologiae geworden ist, so ist
doch gar nicht zu ermitteln, ob er dem Vater bei der Uebersied-
lung nach Nürnberg als Knabe gefolgt ist oder ob er erst in Nürn-
berg als Sohn der Christina Reinoltin geboren ist. Dass er sein,
des Bildschnitzers, Sohn gewesen, ist gewiss, obgleich weder YVill
noch Nopitsch, noch VCCSCIITHGYEI" (in seinen kleinen Beiträgen z.
Gesch. d. Reichstages zu Augsb. 1830. Nbg. Campe) etwas davon
gewusst zu haben scheinen. Es gibt aber Beweise genug dafür.
Dass Veit Stoss in einem langen Aufenthalt in der damaligen
Hauptstadt des, auch damals, mächtigen Polenreiches sich Sitte und
Tracht des Landes angeeignet hatte, so war es nur natürlich, dass
er gewöhnlich der „Pole" geheissen wurde, er war es aber nicht,
sondern ein geborner Nürnberger.
Er muss schon 1497 oder jedenfalls 1498 geheiratet haben, und
zwar Christina, Johann Reinolts Losungschreibers seligen Tochter, da
er am Freitag 14. Sept. 14.98 einen Process gegen Anthoni Oertel,
Hanns Kneussel, Johann Mül-beck, den Rathschreiber, und Jeronimus
Reinolt, als Testamentsexectitores des verstorbenen Losungschreibers
begann, um die Herausgabe des väterlichen Erbtheils seiner Frau
zu erwirken. Dass ihm in dieser Sache, wo das Recht ganz auf
seiner Seite war, mochte auch einige Verzögerung eintreten, sein
Recht zu Theil werden musste, versteht sich von selbst. Nun galt
es sich anzusiedeln, wozu die eben vollzogene Judenausweistxng
die schönste Gelegenheit darbot, da der Rath ermächtigt worden
war, sich für die dem Röm. König gezahlte Summe von 8000 Gul-
den durch den Verkauf der Judenhäuser zu entschädigen. Am
Samstag 2. März 1499 verkauften Burgermeister und Rath der
Stadt Nürnberg, da Herr Maximilian Röm. König alle Juden aus
Nürnberg weggeschafft und derselben Judischheit liegende Güter,