Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

KUGELSCHMID 
Baader (Jahrb. f. Kunstwissensch. 1868, p. 256) sagt: Graf 
Albrecht von Hohcnlohe bestellte 1542 bei Wolf Dhanner dem 
Büchscnschmied mehrere Arbeiten. Desshalb und weil Dhanncr auch 
für das Nürnbcrgischc zu arbeiten" hatte, wurde ihm erlaubt, dass 
er über die Ordnung ein Vierteljahr lang zwei Gesellen haben möge. 
KUGELSCI-IMID 
Mit was grossem Fleiss und Vortheil, auch Kunst, dieser 
Meister die eiserne Kugel zu schmieden in Brauch bracht hat, 
das ist doch ganz wunderbarlich zu sehen, da alle Kugeln ein 
Gewicht, ein gleich Höh und eine solche künstliche Runde 
haben, als wären sie von Holz gedreht. Seine Arbeit siehet 
man im Zcughaus, eine grosse Meng hat er erstlich bei der 
Hadermühl und jetzo zu Rötenbach gearbeitet oder geschmiedet. 
Da eine besondere Ueberschrift, die den Namen enthielte, 
diesem Meister nicht vorangestellt ist, so entsteht allerdings der 
Zweifel, 0b er nicht derselbe mit dem vorhergehenden Wolf Danner 
ist, und Heller hat, diesem Zweifel Folge gebend, das hier Gesagte 
gleich mit jenem vereinigt. Der Campdsche Abdruck hat, wie es scheint, 
richtiger, beide Meister als verschiedene Personen behandelt, welchem 
Vorgang hier auch gefolgt ist. Im Rathsbuch findet sich Folgendes: 
„Am 9. Aug. 1515 wurde dem KLIgElSClHDlLl vergönnt, bis auf eines 
Raths NViderrtlfen und Abschahfen, zu gemeiner Stadt Geschütz auf 
dem Tutscheday (Dutzendteich) Eisenkugeln zu schmiden, doch 
dass er in allweg den Fischbach nicht versetze, sondern ungehindert 
hindurch gehen lasse." Ein Namen desselben ist nicht genannt. 
Vielleicht oder vielmehr sehr wahrscheinlich ist es der in folgender 
Urkunde genannte, die desswegen ganz wortgetreti hier wieder- 
gegeben ist: Jacob Bühler, Kugelschmid, Burger hie, bekennt, nach- 
dem ein erber Rath dieser Stadt, unsere Herren, ihm zweihundert 
Gulden in guter Münz jetzo bar geliehen haben, dass er ihnen die- 
selbe Summa mit eisernen Büchsenkugeln getreulich abarbeiten und 
vergnügen woll, zwischen heut dato und dem schierstkünftigen 
Weihnachten, als in erklagtem, ervolgtem und unverneutem Rechten, 
setzt ihnen dafür zu rechten samentlichen und sonderlichen Bürgen 
und Selbstschuldnern Hannsen Holfelder, Bierbräuen, und Conrad 
Rössner Messingschlager, welche solcher Bürgschaft alsbald bekennt- 
lich gewest sind, und der erber Herr Martin Pfinzing Solches von 
gedachter unserer Herren wegen angenommen hat. Testes Jorg 
Geuder und Sebald Pessler. Actum tertia post Viti 19. Juni 1531. 
Dazu die Quittung. Niklas Kolb hat angesagt, dass ein erber Rath, 
unsere Herren, der obgemelten Summa_ vom Bühler bezahlt seien
	        
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