WOLF DANNER,
ßücnsßxscnnun.
erbung beide Eheleute auch also annahmen. Lit. 56, fol. 16. Dass
diese Hofstatt vorher unangebaut lag, dürfte eben so gewiss anzui
nehmen sein, wie dass Weber, der sie schon vorher zu einem
Hausbau benutzt hatte, sie durch diesen Act gleichsam zum Ge-
schenk erhielt, da die Belastung mit einem Gulden Ewiggeld zu
gering war, um in Anschlag zu kommen. Ob es aber dieselbe Be-
hausung ist, die er 154.3 verkaufte, möchte, so wahrscheinlich es
auch ist, doch angezweifelt werden. Am Donnerstag 11. Jan. 1543
verkaufte nämlich Meister Jorg Weber der Zimmermann und Marga-
retha seine Ehewirthin vor Hannsen Koberger dem jüngern und
Sebalden Lochner, als gebetenen Zeugen, die Erbgerechtigkeit ihrer
Behausung und Hofrait alhie in St. Lorenzen Pfarr bei den Kar-
thäusern an der Grasergasse zwischen Hrn. Lienhard Tuchers (iarten
und Jorgen Mantels des Fleischhackers Stadel gelegen, Hannsen
Köler, dem Gewandschneider, und Margareth, seiner Ehewirtin, um
70 f., worüber die Verkäufer quittiren und sie neben Ueberantwor-
tung ihres darüber gehabten Briefs in ruhige Possess und Gewähr
setzen. In diesen Kauf hat auch gewilligt Hr. Martin Pßnzing, dem
die Eigenschaft mit einem Gulden rh. ewigs unabkäuffigs Eigens
und 7 f. rh. ablöslichs Gattergelds aus dieser Behausung zusteht.
Lit. 56, fol. 43. So viel sich auch tiafur sagen liesse, dasseidas-
selbe Haus ist, worüber der Brief von 1542 lautet, so vicl steht
wieder entgegen.
Weber bewegte sich fortwährend in Kaufen und Verkäufen.
Am Dinstag 16. Nov. 1544. bekannte Georg Weber, Zimmermann,
der ältere, im Beisein und mit Bewilligung Jorgen YVcbcrs des jun-
gern, seines Sohns, auch Vincenzen Vogels und Hannsen Fleisch-
manns, seiner unmündigen Kinder Vormünder, auch in Gegenwart
Jorgen Ungers, Steinmetzen, dass Hr. Martin l-laller, Stadtrichter,
ihm die 210 f., so gedachter Unger am vorigen 8. Oct. von seinet-
wegen hinter das Stadtgericht erlegt, ihm zugestellt hat, sagt dem-
nach den Richter, das Stadtgericht und den Unger, mit Zeugniss
von Heinrich Wahl und Bernhard Uttersy, ledig und los. Cons. 61,
f. 24. Vermuthlich war die Summe ein Theil oder das Ganze des
Kaufschillings für das Haus an der Grasergasse, das Georg Unger
von Georg Weber gekauft hatte. Cons. 61, fol. 22 b.
WOLF
DÄNNER,
BÜCHSENSCHMID.
Die Rohr an den Handbüchsen von Eisen zu schmieden
und darnach dieselben auszubohren und abzurichtexi, ist dieser
Meister in gar grossern Ruhm, und wird für alle andern ge-
lobt, wie an den Büchsen darauf sein Zeichen und Namen
allweg eingesenket ist, zu sehen.