GEORG WEBER,
ZIMMERMANN.
als einem Bibal zu beschenken, und im neuen Jahre mit einem
Acmtlein zu versehen, damit er bleibe. Ebend. Eine solche Bestal-
lung kam im J. 1532 zu Stande, wie aus einem Brief vom Freitag
30. April 1540 zu sehen ist. Darin erklärt Jorg Weber, Zimmer-
mann und Bürger zu Nürnberg, nachdem er in der Verschreibung,
die er dem Rath seines zunächst hinter und an Wörd gelegenen
Pulvermühlwerks halben am 17. Mai 1532 mit Sebald Rechen und
Martin Hallers Insigeln besiegelt gegeben hat, im fünften Artikel
sich ausdrücklich verbunden habe, sein Leben lang unaufgesagt
Bürger zu bleiben, dem Rath mit seinen Diensten gehorsam und
gewärtig zu sein, und keiner andern Herrschaft noch andern Leuten
ein Muster seiner Kunst anzugeben und zu lernen, es werde ihm
denn von seinen Herren, dem Rathe, erlaubt, wiewol er nun den-
noch vom Rathe zum Unterbaumeister auf der Peunt angenommen
sei, so haben sie ihn doch auf seine Bitte dieses Amts wieder ent-
lassen, und er will hierauf seine oben angezogne Bestallung, nicht
allein des fünften, sondern aller Artikel halben, wieder erneut und
zugesagt haben, auch in gemeiner Stadt Gebäuen, in der Stadt,
dem Zeughaus, und auf dem Land in ihren Flecken und Gebieten,
auf ihr und der Landpfleger Erfordern, als ein Landbaumeister,
räthlich, hilflich und förderlich zu sein, insonderheit, so ein Rath
ihn in's Feld zu gehen gebrauchen würde, auch darin gehorsam zu
sein; er soll auch ohne des Raths Wissen keine fremde Gebäu
ausserlualb der Stadt annehmen, um welche seine Gewartung ihm
der Rath jährlich 50 f. in Münz bewilligt hat, vierteljährlich zu
bezahlen. Hierauf hat er mit handgebenden Treuen an Eides statt
Pflicht gethan. Auf seine Bitte haben Sebald Rech und Martin
Haller ihre Siegel angehängt. Urk. des Stadtarchivs z. Nbg. n. 4.12.
Den Verkauf der Pulvermühle an Albrecht Harscher a. 1543 s. unten
n. 62, wobei auch Weber's Ehefrau Margaretha genannt wird.
Am Pfinztag 16. Nov. 1542 gab Sixt Oelhafen, Gegenschreiber
des gemeinen Almosens, auf Befehl der Almosenplieger, in Beisein
Heinrich Holzschuhers, desselben Almosens Mitpflegers, vor Augustin
Tichtel und Bartholmes Lorenz Schwab, als gebetenen Zeugen,
Meister Jorgen Weber dem Zimmermann und Margaretha seiner
Hausfrauen eine Hofrait oder Hofstatt alhie in St. Lorenzen Pfarr
an der Grasergasse zu kaufen, lang 31 und breit 28 Werkschuh,
darauf er, Weber, ein Haus, wie das jetzt vor Augen und an allen
Orten frei stünde, gebaut hat, gegen Wolfen Schechinger, des Stein-
metzen, seligen Haus über gelegen, auf einen ewigen Gulden Eigen-
zins, und versprach die beiden Eheleut der Vererbung dieser Hof-
statt genugsame Wärsehaft zu thun, doch alles mit dem bedingten
Recht, dem gemeinen Almosen und den verordneten Pflegen zu dem
Einkommen der Karthäuser gehörig zu bezahlen einen Gulden rh.,
unangesehen aller Statute, so Ablösung der ewigen Zinsen halben
ausgegangen sind oder noch gemacht werden möchten, welche Ver-