Volltext: Des Johann Neudörfer Schreib- und Rechenmeisters zu Nürnberg Nachrichten von Künstlern und Werkleuten daselbst aus dem Jahre 1547

GEORG WEBER, 
ZIMMERMANN. 
als einem Bibal zu beschenken, und im neuen Jahre mit einem 
Acmtlein zu versehen, damit er bleibe. Ebend. Eine solche Bestal- 
lung kam im J. 1532 zu Stande, wie aus einem Brief vom Freitag 
30. April 1540 zu sehen ist. Darin erklärt Jorg Weber, Zimmer- 
mann und Bürger zu Nürnberg, nachdem er in der Verschreibung, 
die er dem Rath seines zunächst hinter und an Wörd gelegenen 
Pulvermühlwerks halben am 17. Mai 1532 mit Sebald Rechen und 
Martin Hallers Insigeln besiegelt gegeben hat, im fünften Artikel 
sich ausdrücklich verbunden habe, sein Leben lang unaufgesagt 
Bürger zu bleiben, dem Rath mit seinen Diensten gehorsam und 
gewärtig zu sein, und keiner andern Herrschaft noch andern Leuten 
ein Muster seiner Kunst anzugeben und zu lernen, es werde ihm 
denn von seinen Herren, dem Rathe, erlaubt, wiewol er nun den- 
noch vom Rathe zum Unterbaumeister auf der Peunt angenommen 
sei, so haben sie ihn doch auf seine Bitte dieses Amts wieder ent- 
lassen, und er will hierauf seine oben angezogne Bestallung, nicht 
allein des fünften, sondern aller Artikel halben, wieder erneut und 
zugesagt haben, auch in gemeiner Stadt Gebäuen, in der Stadt, 
dem Zeughaus, und auf dem Land in ihren Flecken und Gebieten, 
auf ihr und der Landpfleger Erfordern, als ein Landbaumeister, 
räthlich, hilflich und förderlich zu sein, insonderheit, so ein Rath 
ihn in's Feld zu gehen gebrauchen würde, auch darin gehorsam zu 
sein; er soll auch ohne des Raths Wissen keine fremde Gebäu 
ausserlualb der Stadt annehmen, um welche seine Gewartung ihm 
der Rath jährlich 50 f. in Münz bewilligt hat, vierteljährlich zu 
bezahlen. Hierauf hat er mit handgebenden Treuen an Eides statt 
Pflicht gethan. Auf seine Bitte haben Sebald Rech und Martin 
Haller ihre Siegel angehängt. Urk. des Stadtarchivs z. Nbg. n. 4.12. 
Den Verkauf der Pulvermühle an Albrecht Harscher a. 1543 s. unten 
n. 62, wobei auch Weber's Ehefrau Margaretha genannt wird. 
Am Pfinztag 16. Nov. 1542 gab Sixt Oelhafen, Gegenschreiber 
des gemeinen Almosens, auf Befehl der Almosenplieger, in Beisein 
Heinrich Holzschuhers, desselben Almosens Mitpflegers, vor Augustin 
Tichtel und Bartholmes Lorenz Schwab, als gebetenen Zeugen, 
Meister Jorgen Weber dem Zimmermann und Margaretha seiner 
Hausfrauen eine Hofrait oder Hofstatt alhie in St. Lorenzen Pfarr 
an der Grasergasse zu kaufen, lang 31 und breit 28 Werkschuh, 
darauf er, Weber, ein Haus, wie das jetzt vor Augen und an allen 
Orten frei stünde, gebaut hat, gegen Wolfen Schechinger, des Stein- 
metzen, seligen Haus über gelegen, auf einen ewigen Gulden Eigen- 
zins, und versprach die beiden Eheleut der Vererbung dieser Hof- 
statt genugsame Wärsehaft zu thun, doch alles mit dem bedingten 
Recht, dem gemeinen Almosen und den verordneten Pflegen zu dem 
Einkommen der Karthäuser gehörig zu bezahlen einen Gulden rh., 
unangesehen aller Statute, so Ablösung der ewigen Zinsen halben 
ausgegangen sind oder noch gemacht werden möchten, welche Ver-
	        
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