76
ANDREAS HEINLEIN,
SCHLOSSER
(PETER HENLE IN)
forderten darum die Parteien vor sich. So erschienen am Montag
28. Jan. 1510 vor ihnen Melchior Glaser, Clement Glasers sel.
Bruder, anstatt Katharina Glaserin, seiner Geschwey und Jacoben
Glasers, seines Vettern, auch für sich, soviel ihn diese Handlung
betreffen mag, und Georg Heuss, und gelobten an Eides statt,
alles zu halten, was durch die Spruchmänner erkannt würde. Da
nun Anthoni Kress und Hanns Behaim bedachten, dass die Ent-
leibung Clement Glasers offenbar und unlaugenbar, aber unbe-
kannt sei, 0b Georg Heuss diesen Todtschlag gethan, dann er
dessen allwcg und noch in Laugnen gestanden habe, so erkannten
sie wie folgt: Alle lrrung zwischen den Parteien solle todt und ab
sein, alle Gerichtskosten sollen gegeneinander aufgehoben und com-
pensirt sein, Georg Heuss, wiewol dieses Todtschlags nicht ge-
ständig noch überwiesen, sondern nur verdacht, soll der Katharina
Glaserin und ihrem Sohn und Melchior Glasern 40 f. rh. geben,
endlich soll dieser Vertrag der klagenden Partei gegen Paulus
Tefler und Peter Henlein keinen Nachtheil bringen, sondern ihre
Ansprüche gegen diese sollten vorbehalten sein. Die Annahme des
Vertrags bezeugten Endres Geuder und Endres von Watt. Endlich
erklärten Melchior Glaser und Otto Wonsesser, Windenmacher, als
Vormünder des jungen Jacob Glasers, und Katharina Glaserin den
Jorgen Heuss aller Ansprüche ledig und los, was am Montag 13. Mai
1510 in Gericht also angenommen wurde.
Dass bei dieser Abfindung Peter Henlein und der dritte Mit-
beschuldigte nicht inbegriffen, ja sogar ausdrücklich ausgeschlossen
waren, hat man sehen können. Wie es mit diesem überhaupt ging,
liegt nicht vor, ist auch im Ganzen gleichgiltig. Für Peter Henlein
mag sich eine günstigere Stimmung eingestellt haben, wie wenig-
stens daraus zu ersehen ist, dass er im Anfang als eigentlicher
Thäter und zwar als geständiger, bezeichnet wurde, während in dem
Erkenntniss der Spruchmänner zwar die That eine unleugbare, aber
die Thäter, als unbekannt genannt werden. Dies wälzte einen Theil
der Schuld von Peter Henlein ab und vertheilte dieselbe auf seine
Complicen, was gewiss zum Nachtheil von Jorg Heuss war. Man
bedenke, wie Henlein durch sein Fliehen in's Barftisserkloster sich
selbst als schuldig bezeichnet, wie er Jahre lang um Geleit nach-
gesucht und dieses ihm immer erstreckt worden war, und nun den
gänzlichen Umschlag! Was die Ursache zu demselben war, das
lässt sich nicht sagen. Anzunehmen, dass die Kunstfertigkeit des
Mannes auf den Rath Eindruck gemacht habe, hiesse jener Zeit
Beweggründe unterlegen, die ihr fremd waren. So kam es, dass
fünf Jahre noch darüber hingingen, bis Peter Henlein von aller
Anfechtung frei war. Erst am Montag 26. Fbr. 1515 erklärten Mel-
chior Glaser und Ott Wonsesser, als Vormunde Clementen Glasers
des ältern seligen Sohns, Jacob genannt, und mit ihnen Katharina,
gedachts Glasers Hausfrau d. h. Wittwe, dass ihnen Peter Henlein