ANDREAS
INLEIN,
SCHLOSSER
(PETER HENLEIN)
fällt hoffentlich nicht auf Neudörfefs Rechnung, sondern auf die
seiner Copisten. Es ist gar nicht anzunehmen, dass der denkwür-
dige Erlinder der Taschenuhren, der Nürnberger Eier, in einer Zu-
'sa1nn1enstellung der Nürnbergischen Künstler oder Kunsthandwerker
sollte übergangen sein. Doppelmayr hat die Vergesslichkeit dadurch
wieder gut machen wollen, dass er auf Cocleus' Zeugniss hin
(a. 1512) dem Peter Hele einen kurzen aber anerkennendeil Artikel
gewidmet und ihn als Uhrmacher qualificirt und die Zeit der Er-
findung auf circa 1500 gestellt hatte. Dieser Namen blieb seitdem
im (Bange; sowol Siebenkees in seiner kleinen Chronik von 1790,
als auch Murr in seiner Beschreibung von Nürnberg (Ausgabe
v. 1801 p. 700) hielten ihn fest, wodurch er in eine Menge Lehr-
bücher und Schulbücher bis auf den heutigen Tag überging. Erst
dem Dr. Mayer verdankt man die richtige Lesart des Namens, der
Llflüllldlitll"! in dem Rathsbuch oft genug vorkommt, um keinen
Zweifel über die Form desselben zu lassen. Freilich wird er nirgends
als Uhrmacher bezeichnet, sondern nur als Schlosser, aber aus dem
einfachen Grunde, weil das Uhrmachen sich mit ihm erst als ein
besonderes Geschäft aus dem Schlosserhandwerk heraus abzusondern
begann. Eigentlich hätte man schon daraus, dass Neudörfer ihn
einen der ersten nennt, der die kleinen Uehrlein in die Bisamköpf
offenbar zunächst eine Spielerei zu machen verstanden,
darauf kommen sollen und können, wer gemeint sei, aber der
apokryphische Namen Andreas Heinlein führte immer wieder irre.
Rettberg hat in seinem Nürnbergs Kunstleben von 1854 man
darf sagen gewagt, die Identität von Andreas Heinlein und Peter
Henlein (p. 100) und Peter Hele, als eine Vermuthung auszuspre-
chen, was hoffentlich jetzt eine Gewissheit geworden sein dürfte.
In den Nürnbergischen Briefen von 1846 findet sich noch (p. 28)
Peter Hele, Wenn das am grünen Holze geschah, was durfte man
vom dürren erwarten!
Es waren zwei Brüder Henlein, Herman und Peter. Jener,
ein Messerer, wurde, weil er mit Machung einer silbernen Schale
dem Goldschmidhandwerk, trotz vorhergegangenen Verbots Eingriff
gethan, wesshalb die geschwornen Meister der Goldschmide beim
Rathe geklagt hatten, am Montag 27. Oct. 1516 drei Tag und
Nacht auf einen Thurm gestraft und ihm ausserdem von neuem
verboten, hinfür dergleichen Arbeit, silberne Scheiden oder Beschlag
von Silber oder Gold an die Scheiden zu machen, ganz müssig zu
stehen, bei Pön 5 Pfd. Novi. Er hatte 1506 und 1507 etwa wie
Lindenast, eine bedingte Erlaubniss zu Versilberung des Kupfers er-
halten. Seitdem hatte nichts von ihm verlautet. Es dauerte aber
nur wenige Wochen, so beging er eine andere, weit sträflichere
That. In der Nacht vom 22. Nov. war ein böser sträflicher Mord
an einem jungen Bettelmaidle, am Markt bei Thumers Haus (S. 880)
geschehen und es wurde verlassen, derhalben morgen Sonntag vom