Architektur.
Tumulusgräber, Todtenkammer
377
in die Mitte der obern Terrasse, welche letztere dann jenem Albano-
Grab vollkommen gleichartig wird, gestellt denken (vgl. Fig. 202).
Es handelte sich aber bei den etrurischen Gräbern nicht blos um
Aufrichtung eines Malzeichens, welches die sterblichen Reste be-
deckend und vor Entweihung schützend vorzugsweise die Bestattungs-
stelle kenntlich machen sollte, son- ll
dem der Etrusker wollte seinem
Todten zugleich eine Stätte schaf-
fen, in welcher er seinen früheren Z
Verhältnissen entsprechend gleich- j ;
Sam fortwohnen könnte. Derselbe X f j ,f .1
Gedanke war, im Gegensatze zu den i il "i ;
Griechen, welche die Grabkammer l ,lfw
Selten räumlich bedeutsam ent- jjilix
wickelten, theilweise bei den llll, lllllllllllllllllllllilli
Aßgyptern, Persern, Lykiern u. s. w.
herrschend gewesen, doch niemals
in der Weise durchgeführt worden,
wie bei den Etruskern, welche ihre X 9.x
Leichen gewöhnlich wie Schlafende
auf ruhebettartige Steinbänke leg- A
te V (r "i" "ff
Wn, ohne sie zunachst elnzusargen,
as wohl erst bei weiterer Benutzung „ W H31), Hi],
der Grabkammel- nachträglich ge- {ß - _
schihen zu sein schelint, abler
ß-UC , wenn eine soc e n1c1 me r ii, x
erfolgte, ganz unterblieb. So fand
man es z. B. in dem interessanten x
Grabe von Veji, von welchem die-
56m Abschnitte (Fig. 199i eine In- X
nenansicht vorangestellt ist, bei dem Fig- 202- Rßjfjsulrjäfji 1333221? "d Aufriss
Schätzereichen sog. Regulini-Galassi-
Grab von Caere, wie in zahlreichen andern Gräbern der verschiedenen
Nekropolen namentlich des südlichen Etrurien, die jedoch zumeist ge-
plündert vorgefunden worden sind.
Die Grabräume stellten demnach Wohnräume dar, welche in ihrer
Verschiedenartigkeit an die Mannigfaltigkeit der von den Lebenden be-
nutzten erinnern. Bei den ganz oder thCllWClSC über der Erde gebauten
Kammern war diess nur mit Beschränkung möglich, da die Last des
daraufgethürmten Tumulus keine entsprechende Weite der Räume