Volltext: Kunstgeschichte des Alterthums

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Hellas. 
spricht; denn gerade auf einer nach aussen abgeschlossenen und somit 
saalartigen Stoencombination, wie sie nach Zestermann der Gerichts- 
Stoa des Archon Basileus in Athen, welche als die Stammmutter der 
heidnisch-römischen wie der christlichen Basiliken nicht mehr bestritten 
werden sollte, vorauszusetzen ist, scheint das WVesen der Basilika zu 
beruhen. Diese Art von combinirten Stoen erlangte durch die grosse 
Zukunft, die sich ihr eröffnete, eine geschichtliche und praktische Be- 
deutung wie keine andere vorrömische Gebäudeart, selbst den grie- 
chischen Tempel, Welcher mit dem Erlöschen der hellenischen Religion 
unbrauchbar wurde, nicht ausgenommen. 
Den hypäthralen Tempeln, die zumeist durch Verdoppelung der 
Säulenreihen übereinander in den Nebenschiffen ein Obergeschoss 
(Hyperoon) erhielten, analog wurden nicht selten auch die Poitiken wie 
nebeneinander so auch übereinander verdoppelt. Diess scheint z. B. 
an der sog. persischen Halle zu Sparta der Fall gewesen zu sein, wo 
jedoch statt der oberen Säulenstellung wahrscheinlich eine Pfeilerreihe 
durch Perserstatuen decorirt angebracht war, die wir uns in der Art der 
sog. Incantada von Thessalonichi vorstellen dürfen, wenn auch an dieser 
die Götter- und Heroengestalten in Dreiviertelrelief an die Pfeiler an- 
gelehnt waren, während die Perserbilder in Sparta wohl als vollstän- 
dige Statuen vor die Pfeiler gestellt zu denken sind. Dass eine solche 
Hyperoonbildung besonders an basilikalen Stoen beliebt war, dürfen 
wir aus den römischen Basiliken, wovon in der römischen Architektur 
noch des Näheren gehandelt werden soll, rückschliessen. 
Nächst den Agoren und Stoen kommen unter den öffentlichen 
Gebäuden Griechenlands hauptsächlich die Anlagen für die Spiele in 
Betracht. Die Spiele der Griechen zerfielen in zwei Hauptgattungen. 
in körperliche Uebungen und in scenische Darstellungen. Die ersteren 
erscheinen jedenfalls als die bedeutenderen, denn auf ihnen beruhte ein 
Haupttheil der Erziehung des Bürgers. Für sie waren, soweit es sich 
um Uebung im eigentlichen Sinne des Wortes handelte, Palästren und 
Gymnasien bestimmt, zum Zwecke öffentlicher Schaudarstellungen und 
Wettkämpfe dagegen die Stadien und Hippodrome. Die Palästren 
hatten in früherer Zeit keinen baulichen Charakter: ein Rasenplatz und 
Sandboden, wo möglich am Ufer eines Baches und von Baumgruppen 
umgeben, genügte für die Uebungen, welche entweder nach Art der 
Privatschulen auf dem Grunde und unter der Leitung von Privatunter- 
nehmern, oder bei öffentlichen Schulen auf städtischen Turnplätzen 
abgehalten wurden. Die Privatpalästren werden wohl nie über eine 
gewisse Einfachheit hinausgekommen sein, dagegen liess es.die hohe
	        
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