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Hellas.
spricht; denn gerade auf einer nach aussen abgeschlossenen und somit
saalartigen Stoencombination, wie sie nach Zestermann der Gerichts-
Stoa des Archon Basileus in Athen, welche als die Stammmutter der
heidnisch-römischen wie der christlichen Basiliken nicht mehr bestritten
werden sollte, vorauszusetzen ist, scheint das WVesen der Basilika zu
beruhen. Diese Art von combinirten Stoen erlangte durch die grosse
Zukunft, die sich ihr eröffnete, eine geschichtliche und praktische Be-
deutung wie keine andere vorrömische Gebäudeart, selbst den grie-
chischen Tempel, Welcher mit dem Erlöschen der hellenischen Religion
unbrauchbar wurde, nicht ausgenommen.
Den hypäthralen Tempeln, die zumeist durch Verdoppelung der
Säulenreihen übereinander in den Nebenschiffen ein Obergeschoss
(Hyperoon) erhielten, analog wurden nicht selten auch die Poitiken wie
nebeneinander so auch übereinander verdoppelt. Diess scheint z. B.
an der sog. persischen Halle zu Sparta der Fall gewesen zu sein, wo
jedoch statt der oberen Säulenstellung wahrscheinlich eine Pfeilerreihe
durch Perserstatuen decorirt angebracht war, die wir uns in der Art der
sog. Incantada von Thessalonichi vorstellen dürfen, wenn auch an dieser
die Götter- und Heroengestalten in Dreiviertelrelief an die Pfeiler an-
gelehnt waren, während die Perserbilder in Sparta wohl als vollstän-
dige Statuen vor die Pfeiler gestellt zu denken sind. Dass eine solche
Hyperoonbildung besonders an basilikalen Stoen beliebt war, dürfen
wir aus den römischen Basiliken, wovon in der römischen Architektur
noch des Näheren gehandelt werden soll, rückschliessen.
Nächst den Agoren und Stoen kommen unter den öffentlichen
Gebäuden Griechenlands hauptsächlich die Anlagen für die Spiele in
Betracht. Die Spiele der Griechen zerfielen in zwei Hauptgattungen.
in körperliche Uebungen und in scenische Darstellungen. Die ersteren
erscheinen jedenfalls als die bedeutenderen, denn auf ihnen beruhte ein
Haupttheil der Erziehung des Bürgers. Für sie waren, soweit es sich
um Uebung im eigentlichen Sinne des Wortes handelte, Palästren und
Gymnasien bestimmt, zum Zwecke öffentlicher Schaudarstellungen und
Wettkämpfe dagegen die Stadien und Hippodrome. Die Palästren
hatten in früherer Zeit keinen baulichen Charakter: ein Rasenplatz und
Sandboden, wo möglich am Ufer eines Baches und von Baumgruppen
umgeben, genügte für die Uebungen, welche entweder nach Art der
Privatschulen auf dem Grunde und unter der Leitung von Privatunter-
nehmern, oder bei öffentlichen Schulen auf städtischen Turnplätzen
abgehalten wurden. Die Privatpalästren werden wohl nie über eine
gewisse Einfachheit hinausgekommen sein, dagegen liess es.die hohe