Der
römische
Styl.
namentlich
Architektur und der Lösung mächtiger Dispositionen immentlich
in Bezug auf deren Ueberdeckung bethätigen.
Die Fortbildung des anfänglich blos dem Nutzbaue dienst-
baren Gewölbes der TUSkCf wird im Verlaufe der römischen Ar-
chitektur für den Charakter derselben massgebend.
Das Gewölbe in Verbindung mit den Formen des griechischen
Aufbaues, die auf horinzontale Deckung berechnet waren, musste
den gesteigerten und in solcher Vielseitigkeit bis jetzt nicht ge-
stellten baulichen Anforderungen des XVeltreiches entsprechen.
Mit der glänzenden Ausbildung des Gewölbebaues treten die
vom griechischen Baue übertragenen constructiven und decorativen
Formen, da sie nur äusserliche Verwerthuilgen finden konnten, mit
jenem in das Verhältniss eines Scheinorganismus und entfernen
sich immer mehr von ihrer ursprünglichen Bedeutung, je mehr der
Gewölbebau sich entwickelt.
Construction und Decoration sind hier nicht aus einer ein-
zigen ursprünglichen Idee erwachsen, sondern aneinandergepasst
nach äusserlichen Beweggründen, welche in den meisten Fällen
einer imponirenden Wirkung der Massen und richtigen Abwägung
der Verhältnisse gelten.
Fehlt somit der römischen Kunst die Unmittelbarkeit der
Eründung, so werden wir doch in ihren NVerken eine Menge neuer
Combinationen finden, welche auch für spätere Style bedeutungs-
voll werden.
Für das Detail im engeren Sinne werden ebenfalls die Formen des
griechischen Baues verwerthet, doch erfahren dieselben ganz charak-
teristische Veränderungen, welche hauptsächlich mit dem Streben
nach kräftigerer NVirkung der Elemente auch bei grösserer Höhe der
Gebäude, mit dem Anpassen derselben an die Dimensionen der Ar-
chitekturtheile, sowie mit dem allgemein realistischeren Zuge der
Rönaer, Welcher durchaus derbere Formen verlangte, zusammenhängen.
Dabei verliert wie das Schema der Gebälkarchitektur auch das
Detail seine tektonische Bedeutung und wird blos zur äusseren Zier.
Beim römischen Style kann man zwei grosse, Wesentlich von
einander verschiedene Perioden unterscheiden.
Die erste ist die des Ueberganges von der spätgriechischen
zur vollendet römischen Form, und fällt in die Zeit der letzten
Jahrhunderte der Republik, die zweite ist die der vollendet römi-
schen Form und gehört der Kaiserzeit von Augustus bis ins vierte
Jahrhundert n. Chr. an.