Volltext: Geschichte der Civilisation in England (Bd. 1, Abth. 2)

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Franz. 
Geschichte des 
Geistes 
Persönlichkeit und Unabhängigkeit eines Jeden wird angegriffen 
und Gesetze der Einmischung und Quälerei werden ermuntert, die 
der Moral denselben Dienst leisten sollen, wie jene andere Klasse 
von Gesetzen der Religion. Unter dem Vorwande, die Ausübung 
der Tugend zubefördern und die Sittenreinheit in der Gesellschaft 
aufrecht zu erhalten, werden die Menschen in ihren gewöhnlichsten 
Geschäften gestört, in den alltäglichsten Vorfällen des Lebens, in 
ihren Erholungen, ja selbst in der Kleidung, welche sie tragen 
wollen, gemeistert. Dass dies wirklich geschehen ist, weiss Jeder, 
der einen Blick in die Kirchenvater, in die Beschlüsse der christ- 
lichen Conoilien, in die verschiedenen Systeme des canonischen 
Rechts .oder in die Predigten der älteren Geistlichkeit geworfen 
hat. Dies alles ist wirklich so natürlich, dass Statuten in diesem 
Geiste verfasst, durch die calvinistischen Priester für die Regierung 
von Genf und durch Erzbischof Cranmer und seine Gehiilfen für 
die Regierung von England aufgesetzt wurden; und eine ganz 
gleiche Richtung lässt sich in der Gesetzgebung der Puritaner und 
noch später bei den Methcdisten beobachten. Es kann uns daher 
nicht überraschen, dass die protestantischen Priester in Frankreich 
mittelst der grossen Gewalt, die sie in ihrer Partei hatten, eine 
ähnliche Disciplin durchsetzten. So, um nur einige Beispiele anzu- 
führen, verboten sie allen Leuten, in's Theater zu gehen, ja selbst 
Aufführungen in Privathäusern mit anzusehen. m) Das Tanzen 
sahen sie als ein gottloses Vergnügen an, und verboten es nicht 
nur förmlich, sondern ordneten auch an, alle Tanzmeister sollten 
von der geistlichen Behörde ermahnt und aufgefordert werden, eine 
so unchristliche Beschäftigung aufzugeben. Die Tanzmeister aber, 
-welche verhärtet blieben und der Ermahnung nicht Folge leisteten, 
sollten in den Kirchenbann gethan werden.  Mit derselben from- 
men Sorgfalt überwachten die Geistlichen andere Gegenstände von 
derselben Wichtigkeit. In einer ihrer Synoden verordneten sie, 
dass alle in ihrer Kleidung sich bunter Farben enthalten und ihr 
Haar einfach und schlicht ordnen sollten. m) In einer andern 
Synode verboten sie den Frauenzimmern, sich zu schminken, und 
'74) Quioläs Synodivon in Gallia I, S. LVII. 
H5) Ibidcm, 1, s. LVII,117, 131, n, 114. 
416) "Und 
Tbidem I, 119. 
beide 
Geschlechter 
sollen 
auf 
eine 
bescheidene 
Haartracht 
halfeufz
	        
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