Volltext: Geschichte der Civilisation in England (Bd. 1, Abth. 2)

VOID. 
zum 
bis 
Jahrh. 
57 
die Verwaltung blieb in allen Theilen der geistlichen Versammlung 
verantwortlich, der sie ihren Ursprung verdankte. 17") 
 Solche Formen und solches Schaugeprange der Autorität 
massten sich die geistlichen Führer der Französischen Protestanten 
an, Männer, die von Natur zur Verborgenheit bestimmt waren, und 
deren Fähigkeiten so verächtlich erscheinen, dass sie trotz ihrer 
vorübergehenden Bedeutung keinen Namen in der Geschichte hinter- 
lassen haben. Diese unbedeutenden Priester, die höchstens fähig 
dazu waren, eine Dorfkanzel zu besteigen, massten sich jetzt das 
Recht an, die Angelegenheiten Frankreichs zu ordnen, den Fran- 
zosen Steuern aufzuerlegen, Eigenthum zu confisciren, Truppen 
auszuheben und Krieg anzufangen; und alles dies, um einen Glau- 
ben weiter auszubreiten, der von dem Volk im Ganzen als eine 
falsche und verkehrte Ketzerei verachtet wurde. 
Angesichts dieser aufrührerischen Anmassungen hatte die Fran- 
zösische Regierung offenbar keine andere Wahl, als entweder selbst 
abzudanken oder zu ihrer Vertheidigung die Waffen zu ergrei- 
fen. m) Was immer die allgemeine Meinung über die nothwendige 
Unduldsamkeit der Katholiken sein mag, die Thatsache lasst sich 
nicht bestreiten, dass sie im Anfange des 17. Jahrhunderts einen 
Geist der Nachsicht und christlichen Liebe entfalteten, worauf die 
Protestanten keinen Anspruch machen konnten. Während der 22 
Jahre, welche zwischen dem Edict von Nantes und der Versamm- 
lung von Rochelle verflossen, griff die Regierung trotz wiederholter 
Herausforderungen die Protestanten niemals an, m) und machte 
nicht den geringsten Versuch, die Rechte einer Secte abzuschaffen, 
die sie als ketzerisch betrachten musste, und deren Ausrottung von 
ihren Vorfahren für eine der höchsten Pflichten eines christlichen 
Staatsmannes gehalten worden war. 
Der Krieg, welcher jetzt ausbrach, dauerte sieben Jahre un- 
unterbrochen fort, nur mit Ausnahme des" kurzen Friedens, zuerst 
von Montpellier und dann von Rochelle; beide wurden jedoch nicht 
 XIII 
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