Volltext: Geschichte der Civilisation in England (Bd. 1, Abth. 2)

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Geschichte 
Franz. 
des 
Geistes 
dass Ludwig beim Antritt seiner Mündigkeit 1614 als ersten Re- 
gierungsact das Edict von Nantes noch einmal bestätigen musste. 65) 
Und 1615 liess sie den König, der noch unter ihrer Obhut bliebüß), 
eine Erklärung erlassen, wodurch alle vorhergehenden Massregeln 
zu Gunsten der Protestanten öiientlich bestätigt wurden. M) In 
demselben Sinne wünschte sie 1611 den berühmten De Thou zur 
Präsidentschaft des Parlaments zu erheben; und nur dadurch, dass 
er ihn förmlich für einen Ketzer erklärte, konnte der Papst eine 
„s0 gottlose Absicht" vereitelnßs) 
 Die Wendung, Welche die Angelegenheiten jetzt nahmen, er- 
regte bei den Freunden der Hierarchie nicht wenig Unruhe. Die 
eifrigsten Anhänger der Kirche tadelten die Politik der Königin 
laut, und ein grosser Historiker hat die Bemerkung gemacht, unter 
der Regierung Ludwigs XHL, als Europa durch die thätigen 
Uebergriife der geistlichen Gewalt so sehr in Unruhe versetzt 
wurde, wäre Frankreich das erste Land gewesen, das es gewagt 
hätte, sich ihnen zu widersetzen. ü") Der Nuntius beklagte sich 
offen bei der Königin über ihr Betragen in der Begünstigung der 
Ketzer und wünschte angelegentliehst, dass die protestantischen 
Bücher unterdrückt würden, welche das  Gewissen der wahren 
Gläubigen höchlich beleidigtenßo) Aber diese und ähnliche Vor- 
de Pädit de Nantes II, 7; Le Vassor, Hist. de Louis XIII, I, 58. Aber keiner von 
diesen Schriftstellern, auch Sismovzdi XXII, 221, scheinen zu beachten, dass der Er- 
lass dieser Erklärung schon am 17. Mai im Ministerrath beschlossen worden war, also 
schon 3 Tage nach Heinrichs IV. Tode. Dies wird von Pontchartrain erwähnt, der 
einer von den damaligen Ministern war. Siehe  de Pontelzanraipz, ed. Petitot 
1822, I, 409; ein Buch, das wenig bekannt, aber sehr lesenswerth ist. 
65) Bazin, Hist. de Louis XIII, I, 262; Benoist, Hist. de l'e'dz't de Nantes II, 
140; Mem. de Fontenay Mareuil I, 257; Le Vassor I, 604. 
56) Hliaissant näemmoivzs Fadaninistration du royaume ä ld reine 8a mere." Mem. 
de Bassompiewe II, 52. Vergl. Szdly, Oec. roy. E, 177. Sie hatte den König ganz 
in ihrer Gewalt bis 1617. Siehe 1mm. de Montgldt I, 24; vavoit ete tenu fort bas 
pur Zu reine sa märe." Siehe auch Le Vasspr, Hist. de Louis XIII, II, 649, 677, 
716, 764.  
67) Benzin, Hist. de Louis XIII, II, 381, 382. 
68) Im Jahre 161i, „le Pdpe l_e reieta foranellement comme keretiqzee." Bazin I, 
174. Hierüber verbreitet sich Pontchartrdin, Mem. I, 540. Aber Bazin's Angabe wird 
in der Vorrede zu De Tlwu, Hist. univ. v. I, p. XVI bestätigt. 
59) „Der erste Einhalt, den die kirchliche Reaction erfuhr, geschah in Frankreich." 
Ranke, Päpste III, 160.   
m) DieSer Wunsch wurde wiederholt, aber vergebens ausgesprochen: "Gel-n hätten 
die Nuntien Werke wie die von Thou und Richer verboten, aber es war ihnen nicht
	        
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