Volltext: Geschichte der Civilisation in England (Bd. 1, Abth. 2)

der 
Ursachen 
Frühere 
Franz. 
Revolution. 
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die Beherrscher Frankreichs im Jahre 1764 ein Deeret erlassen 
hatten, welches alle Werke verbot, Worin Regierungsfragen erörtert 
würdenfm) als sie im Jahre 1767 Todesstrafe darauf gesetzt 
hatten, ein Buch zu schreiben, welches geeignet wäre, den öffent- 
lichen Geist aufzuregen; m) und als sie ferner auch gegen Jeden, 
der die Religion angriffe,  so wie gegen Jeden, der von Finanz- 
gegenständen spräche 2") die Todesstrafe angedroht hatten,  als 
Sie alle diese Maassregcln ergriffen hatten und ihrem endlichen 
Falle sehr nahe waren, dachten sie noch auf eine andere gründ- 
lichere Maassregel. Es ist wirklich eine seltsame Thatsache, dass 
nicht mehr als neun Jahre vor der Revolution, als keine Macht 
der Erde die Institutionen des Landes mehr retten konnte, die 
Regierung über den eigentlichen Stand der Dinge so unwissend 
War, und sich so fest cinbildete, sie könne den Geist dämpfen 
den ihr eigner Despotismus aufgeregt hatte, dass von einem Beam- 
ten der Krone der Vorschlag gemacht wurde, alle Buchhändler 
abzuschaffen, und keine Bücher drucken zu lassen, als solche welche 
aus einer Presse hervorgingen, die von der ausübenden Gewalt 
bezahlt, eingerichtet und überwacht würde. m) Wäre dieser mon- 
974) L'Averdy war kaum zum Finanzcontroleur ernannt, als er 1'764 ein Decret 
publicirte (Arret du Conseil), welches nach der damaligen Verfassung Gesetzeskraft 
hatte, und verbot, irgend etwas zu drucken oder drucken zu lassen, was sich auf Ver- 
waltungsangelegenheiten oder auf Einrichtungen der Regierung im Allgemeinen bezöge, 
bei Strafe eines Bruchs der Polizeigcsepze. Nach denen konnte man ohne Vcrtheidi- 
gung bestraft werden, und nicht wie vor den Gerichten, wo man sich vcrtheidigen 
und nur nach den Gesetzen abgcurthcilt werden konnte. Schlossefs 18th oentury 
II, 166. Siehe auch Mefm. de Morellet I, 141, II, 75. "Un awöl du cmzscil, qm 
defmzdait afivnp-rianor sur los analiäres dütdministration." 
275) "Lün-dommnve de 1767, rendue sous Ze minisüare du olzaneeZie-r Jizldupcuu, 
pariait la peine de mort cunire faul auteur dkicrits tendmzt ä emouvoir {es esprits." 
Cassagvzac, Uauses de ld rewolution I, 313.  
27") lm April 1757 schreibt dßlembcrt von Paris: UÜH Wieül de publier um 
däalaration qm" injiige la peine de mort ä tozos ceux qui auront publie des ecrits ten- 
dants ä attaquer Zu reliyimz." Oeuvres de Voltaire LIV, 34. Dies ist wahrscheinlich 
dasselbe Edict, welches Amedee Renee in seiner Fortsetzung von Sisvnondi, Hist. des 
Frangais XXX, 247 erwähnt. 
977) „Il avait e'te' defendu, sous peine de morzf, aux Jerivains de parler de ßmznces." 
Lavallee, Hist. des Frdngais III, 490. 
378) Dies war der Vorschlag des Generaladvocaten im Jahr 1780. Der Vorschlag 
mit seinen eignen Worten findet sich in Grimrrßs Oorresp. XI, 143, 144. Ueber die 
wichtigen Functionen der Generaladvocaten im 17. Jahrhundert siehe eine Anmerkung 
in den Lettres d'Aguesseau l, 264.
	        
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