Volltext: Geschichte der Civilisation in England (Bd. 1, Abth. 2)

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des 
Geschichte 
bevormundenden 
Geistes 
die Armee tretenf?) undsie allein besassen von jeher das Recht 
zur Rciterei zu gehören. 53) Zu gleicher Zeit wurde, um jede Mög- 
lichkeit der Vermischung zu vermeiden, eine eben so grosse Wach- 
samkeit in den geringfügigsten Dingen entfaltet, und jede Gleich- 
heit sorgfältig vermieden, sogar in den Vergnügungen der beiden 
Klassen. Dies wurde so weit getrieben, dass in manchen Gegenden 
Frankreichs das Recht ein Vogelhaus oder einen Taubenschlag zu 
halten, ganz von dem Range des Mannes abhing, und kein Fran- 
zose, mochte er auch noch so reich sein  Tauben halten durfte, 
wenn er kein Edelmann war; denn man hielt ein solches Ver- 
gnügen für zu erhabeg für Leute gemeiner Herkunft. M) 
Solche Verhältnisse geben ein schatzbares Zeugniss über den Zu- 
stand der Gesellschaft, der sie angehören, und ihre Bedeutung wird 
ganz besonders hervortreten, wenn wir sie mit dem entgegengesetz- 
ten Zustande von England vergleichen.  
In England sind weder diese, noch irgend ähnliche Unter- 
schiede jemals bekannt gewesen. Der Geist, dessen Repräsentanten 
unsere Freisassen, unsere Freilehnsmanner (copylzolders) und unsere 
freien Stadtbürger Waren, war viel zu mächtig für solche bevor- 
mundende und monopolisirende Grundsätze, wie sie die Aristokratie 
in der Politik und die Geistlichkeit in der Religion hegt, und dem 
erfolgreichen Widerstands, Welchen diese Gesinnungen persönlicher 
Unabhängigkeit leisteten, verdanken wir unsere zwei grössten 
nationalen Thaten  unsere Reformation im 16. und unsern Auf- 
stand im 17. Jahrhundert. Ehe ich jedoch die Schritte andeute, 
monareleique 337; Daniel, Hist. de Za miliee frangaise H, 556; Uampem, Mem. sur 
Marie Antoinetie I, 238, 239.  
59) "Parteien regime Wavaii admie que des nobles paar cfficiors." Mäm, de Ro- 
land I, 398; Segur bemerkt im Anfange der Regierung Ludwigs XVL: „Zes nobles 
seuls avaient le droit d'entrer au Service comme sous-liezotenans." Meän. de Scßlur I, 
65; vergl. S. 117 , 265-271 mit Mäm. de Genies III, 74, und De Staäl, Oonsid. sur 
la revol. I, 123. 
53) So sagt De Thou von Heinrich IIL: „z'l remet sous Pancien pied Za eewalerie 
ordmaire, qui nWait compoaäe que de la noblesse." Hist. unie. IX, 202, 203; siehe 
auch X, 504, 505, XIII, 22; und eine unvollkommene Angabe derselben Thatsache in 
Boullier, Hist. de divers corps de la maison militaire des rois de France, S_ 58, ein 
oberflächliches Buch über einen uninteressanten Gegenstand. 
54) Tocqueville, Danoien regime 448, erwähnt unter andern Einrichtungen, die 
noch spät im 18. Jahrhundert in Kraft waren: "En Dauphinä, en Bretagne, m Nor- 
mandie il est prokibe a 10m! roturier d'avoir de eolombiers, fuies et volieres; ü n'y 
a que les omlßles, qm" puisseazt avoir des pigeons."
	        
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