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Geschichte
Geistes
bevormundenden
des
bei denen die erste Bedingung des Erfolgs die ist, dass die Men-
schen sich lange daran gewöhnt haben müssen, sich auf ihre eigne
Kraftanstrengung zu verlassen, und dass sie ihre Hülfsquellen durch
die vorgangige Zucht wirksamer gemacht haben, die ein Kampf
mit den Schwierigkeiten des bürgerlichen Lebens unfehlbar gewährt,
ehe sie sich darauf einlassen, ihr Talent im politischen Kampfe
zu versuchen.
Dies sind einige von den Betrachtungen, durch die wir uns
leiten lassen müssen, wenn wir die wahrscheinlichen Schicksale
der grossen Völker Europa's abschätzen wollen. Aber was wir
hier zu verhandeln haben, ist hervorzuheben, dass die entgegen-
gesetzten Richtungen Frankreichs und Englands sich noch lange
in dem Zustande und der Behandlung ihrer Aristokratie entfalteten;
und dass hieraus natürlich einige auffallende Verschiedenheiten des
Kriegs der Fronde und des Kriegs des langen Parlaments folgten.
Als im 14. Jahrhundert das Ansehen des Königs anfing rasch
zuzunehmen, verminderte sich natürlich auf entsprechende Weise
der Einfluss der Adligen. Ein Beweis jedoch von ihrer tief einge-
wurzelten Macht ist die unzweifelhafte Thatsache, dass ungeachtet
dieser für sie ungünstigen Sachlage das Volk sich niemals aus
ihren Banden losmachen konnte. 46) Das Verhältniss des Adels
zum Throne wurde gänzlich umgestaltet, sein Verhältniss zum Volk
blieb fast dasselbe. In England verminderte sich die Sklaverei,
oder wie sie milder genannt wurde, die Leibeigenschaft, schnell,
und war gegen das Ende des 16. Jahrhunderts erloschen. 47) In
46) Mably, Observations 111,- 154, 155, 352, 362, hat einige auffallende Beispiele
der Tyrannei des Französischen Adels im 16. Jahrhundert gesammelt, und über ihre
ausgesuchte Grausamkeit im 17. Jahrhundert siehe Des Refaux, historiettes VII, 155,
VIII, '79; IX, 40, 41, 42; X, 255-257. Im 18. Jahrhundertästand es etwas besser,
aber immer noch war die Unterwiiriigkeit übermässig, das Volk arm, schlecht behan-
delt und elend. Vergl. Oewu. de Turgot, IV, 139; Letter from the Earl of 001-19, aus
Lyon 1754 in Burtovüs Diary IV, 80; was Fox darüber gesagt, in Peu-l. bist. XXXI,
406; Jefev-soßfs Uorresp. II, 45; Sanith, Tour on the Oontinent, 1'793, III, 201, 202.
47) Ecclesione, English Aniiq. 138, sagt: „Im Jahre 1450 war die Leibeigenschaft
fast ganz nerschwunden; und nach Ißomton, Over-Papulaiion, 182, erklärt Sir Thomas
Smith, der um das Jahr 1550 schrieb, er habe nie persönliche oder Haussklaven an-
getroifen, und der Leibeigeneu oder Gutssklaveu, die man noch fände, wären so
Wenige, dass sie kaum erwähnt zu werden verdienten." Hallmn, Middlerages II, 312
kann "kein zuverlässiges Zengniss für eine spätere Existenz der Leibeigenschaft als
1574 finden." Ebenso Barrinytan, On tlae statutes, 308, 309. Wenn mich jedoch
mein Gedächtniss nicht trügt, habe ich Beweise derselben unter der Regierung J acob's I.
gefunden, ich kann aber die Stelle nicht anführen.