Volltext: Geschichte der Civilisation in England (Bd. 1, Abth. 2)

England und Frankreich. 
111 
diesen inquiriren, um seine vorausgesetzte Schuld zu ermitteln, ihn 
Wieder inquiriren, ihm Querfragen stellen, und sich nicht als Rich- 
ter, sondern als Ankläger betragen; er wendet gegen den unglück- 
lichen Mann das ganze Ansehen seiner richterlichen Stellung, alle 
Finessen seiner Profession, all seine Erfahrung und die ganze Ge- 
schicklichkeit seines geübten Verstandes an. Dies ist vielleicht die 
beunruhigendste von den mancherlei Weisen, in denen sich die 
Richtung des Französischen Geistes zeigt, denn hiermit wird den 
despotischen Zwecken der absoluten Gewalt ein fertiger Mechanis- 
mus geboten, die Verwaltung der Gerechtigkeit. geräth dadurch in 
übeln Ruf und verbindet mit sich die Vorstellung der Unbilligkeit, 
und die ruhige und gleichmüthige Haltung des Richters wird da- 
durch gestört, es ist unmöglich, sie bei einem System, welches die 
Behörde zum Advocaten und den Richter zur Partei macht, voll- 
ständig zu behaupten. Aber dies, so arg es ist, bildet nur einen 
Theil eines viel umfassenderen Verfahrens, denn mit der Methode, 
die Verbrecher zu entdecken, verbindet man eine ähnliche, das 
Verbrechen zu verhüten. Mit dieser Absicht wird das Volk selbst 
bei seinen gewöhnlichsten Belustigungen bewacht und sorgfältig 
bevormundet. Damit sie sich nicht durch eine plötzliche Unbeson- 
nenheit einander etwas zu Leide thun, werden Vorsichtsmaassregeln 
getroffen, ganz ähnlich wie die, womit vielleicht ein Vater seine 
Kinder umgiebt. Auf ihren Jahrmärkten, in ihren Theatern, ihren 
Concerten und andern öffentlichen V ergnügungsplätzen sind immer 
Soldaten zugegen, um darauf zu sehen, dass kein Schade geschieht, 
dass kein unnöthiges Gedränge entsteht, dass Niemand harte Worte 
gebraucht oder mit seinem Nachbar i-n Streit gcräth. Die Wach- 
Samkeit der Regierung steht aber auch dabei noch nicht still. 
Selbst die Erziehung der Kinder wird unter die Aufsicht des Staats 
gestellt, statt nach der Einsicht der Lehrer und Eltern geleitet zu 
Werden. 42) Und der ganze Plan wird mit solcher Energie ausge- 
führt, dass die Franzosen, weder als Männer, noch als Kinder, nie 
49) „Die Regierung von Frankreich hat die Erziehuiig der Jugend im "ganzen 
Lande unter ihrer Aufsicht, mit Ausnahme der Schulen für die Erziehung der Geist- 
lichkeit, der sogenannten Seminarien und ihrer Unterschulen." Report 1m ihe state of 
superior education in Franc-e in 1843, in Journal of Statist. Soc. VI, 304. Ueber die 
Schritte, die unter der Regierung Napoleods gethan wurden, siehe Alisonäs- Europa 
VIII, 203: "Fast die ganze Erziehung im Kaiserreich wurde Wirklich unter die Lei- 
tung der Regierung gebracht, die Ernennungen der Schullehrei- nicht ausgenommen."
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.