England und Frankreich.
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diesen inquiriren, um seine vorausgesetzte Schuld zu ermitteln, ihn
Wieder inquiriren, ihm Querfragen stellen, und sich nicht als Rich-
ter, sondern als Ankläger betragen; er wendet gegen den unglück-
lichen Mann das ganze Ansehen seiner richterlichen Stellung, alle
Finessen seiner Profession, all seine Erfahrung und die ganze Ge-
schicklichkeit seines geübten Verstandes an. Dies ist vielleicht die
beunruhigendste von den mancherlei Weisen, in denen sich die
Richtung des Französischen Geistes zeigt, denn hiermit wird den
despotischen Zwecken der absoluten Gewalt ein fertiger Mechanis-
mus geboten, die Verwaltung der Gerechtigkeit. geräth dadurch in
übeln Ruf und verbindet mit sich die Vorstellung der Unbilligkeit,
und die ruhige und gleichmüthige Haltung des Richters wird da-
durch gestört, es ist unmöglich, sie bei einem System, welches die
Behörde zum Advocaten und den Richter zur Partei macht, voll-
ständig zu behaupten. Aber dies, so arg es ist, bildet nur einen
Theil eines viel umfassenderen Verfahrens, denn mit der Methode,
die Verbrecher zu entdecken, verbindet man eine ähnliche, das
Verbrechen zu verhüten. Mit dieser Absicht wird das Volk selbst
bei seinen gewöhnlichsten Belustigungen bewacht und sorgfältig
bevormundet. Damit sie sich nicht durch eine plötzliche Unbeson-
nenheit einander etwas zu Leide thun, werden Vorsichtsmaassregeln
getroffen, ganz ähnlich wie die, womit vielleicht ein Vater seine
Kinder umgiebt. Auf ihren Jahrmärkten, in ihren Theatern, ihren
Concerten und andern öffentlichen V ergnügungsplätzen sind immer
Soldaten zugegen, um darauf zu sehen, dass kein Schade geschieht,
dass kein unnöthiges Gedränge entsteht, dass Niemand harte Worte
gebraucht oder mit seinem Nachbar i-n Streit gcräth. Die Wach-
Samkeit der Regierung steht aber auch dabei noch nicht still.
Selbst die Erziehung der Kinder wird unter die Aufsicht des Staats
gestellt, statt nach der Einsicht der Lehrer und Eltern geleitet zu
Werden. 42) Und der ganze Plan wird mit solcher Energie ausge-
führt, dass die Franzosen, weder als Männer, noch als Kinder, nie
49) „Die Regierung von Frankreich hat die Erziehuiig der Jugend im "ganzen
Lande unter ihrer Aufsicht, mit Ausnahme der Schulen für die Erziehung der Geist-
lichkeit, der sogenannten Seminarien und ihrer Unterschulen." Report 1m ihe state of
superior education in Franc-e in 1843, in Journal of Statist. Soc. VI, 304. Ueber die
Schritte, die unter der Regierung Napoleods gethan wurden, siehe Alisonäs- Europa
VIII, 203: "Fast die ganze Erziehung im Kaiserreich wurde Wirklich unter die Lei-
tung der Regierung gebracht, die Ernennungen der Schullehrei- nicht ausgenommen."