Volltext: Geschichte der Civilisation in England (Bd. 1, Abth. 2)

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Geistes 
Geschichte des bevormundenden 
Feiertagskleid "in Zeiten des Friedens und der Ruhe. Aber wenn 
die bösen Tage kommen, wenn der Einbruch des Despotismus be- 
gonnen hat, so wird die Freiheit behauptet werden, nicht von denen 
mit den ältesten Pergamenten und den dicksten Verfassungsurkun- 
den, sondern von denen, die am Vertrautesten mit der Sitte unab- 
hängiger Männer, die am besten daran gewöhnt sind, selbst zu 
denken und zu handeln, und sich am wenigsten aus der falschen 
Bevormundung machen, welche die höheren Klassen immer so 
bereitwillig gewährt haben, dass sie in manchen Ländern nichts 
übrig gelassen, was noch der Bevormundung werth wäre. 
Und so war es in Frankreich. Die Städte fielen mit wenigen 
Ausnahmen auf den ersten Anlauf, die Bürger verloren die munici- 
palen Rechte, die dem Nationaleharakter nicht eingeimpft waren, 
und sich deswegen nicht behaupten liessen.- Bei uns iiel ebenso die 
Macht ganz natürlich und durch die blosse Kraft der demokratischen 
Bewegung in die Hände des Unterhauses, dessen Ansehen seitdem 
fortdauernd ungeachtet gelegentlicher Rückschläge auf Kosten der 
aristokratischeren Mitglieder der Gesetzgebung im Zunehmen war. 
Die einzige Institution, die dem in Frankreich entsprach, waren 
die Generalstaaten. Diese jedoch hatten so wenig Einfluss, dass 
sie nach der Meinung einheimischer Historiker kaum überhaupt 
eine Institution genannt werden konntenßl) Die Franzosen waren 
zu dieser Zeit so mit dem Gedanken der Bevormundung vertraut 
worden und so an die Subordination, die er einschliesst, gewöhnt, 
dass sie wenig Neigung zeigten, eine Einrichtung aufrecht zu er- 
halten, welche einzig und allein das populäre Element in ihrer 
Verfassung vorstellte. So waren im 14. Jahrhundert die Freiheiten 
der Engländer gesichert; 35) sie haben seitdem nur dafür zu sorgen 
gehabt, zu vermehren, was sie schon errungen hatten, aber in 
 
37) nleß äfllts-yänäraux sont portäs doms la liste de nos institutions. Ja m: sais 
cependwnt s'il est permis de domwr oe mm ä des russemlzlemens aussi irrigulicrs." 
Montlosier, Monarchie fä-umgaise I, 266. "En France les ätats-gönäraux, au moment 
mäme de Zew plus gwmd äclat, c'est ä dirq dans le cours du 14a siäcle, Mont guäre ätä 
que des accidents, 1m pouvoir national et souwent invoquä, nzais Man am Jtablisscmeazt 
constitutionnel." Guizot, Essais 253. Siehe auch Mably, Observations III, 147 und 
Sismondz", Hist. des Frangais XIV, 642. 
38) Dies wird freimüthig zugestanden von einem der redlichsten und aufgeklärte- 
sten fremden Schriftsteller über unsere Geschichte, Guizot, Essais, 297: "an 1307 les 
droits qm" devaient enfanter m Anyleterre am gbuvemenzemt libre ätaient defjmitivement 
räcmmus." 
	        
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