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des
Geschichte
Geistes
bovormundenden
grossen Aemter in den Hauptfamilien erblich gewordems) und im
12. Wurden die Wappen erfunden und andere heraldische Embleme,
welche die Eitelkeit der Adligen so lange genährt haben und von
ihren Nachkommen als Zeichen jener vornehmeren Geburt geschätzt
Wurden, welche viele Jahrhunderte hindurch aller anderen Auszeich-
nung vorgezogen wurdeß)
Dies War der Anfang des Europäischen Adels im gewöhnlichen
Sinne des Worts. Mit der Befestigung seiner Macht wurde das
Lehnswesen in der Organisation der Gesellschaft der Nachfolger
der Kirche; 10) und die Adligen, die erblich Wurden, ersetzten nach
und nach in der Regierung und in den allgemeinen Aemtern, die
Autorität gaben, den Klerus, bei dem jetzt das entgegengesetzte
Prinzip des Oölibats fest eingerichtet war. H) Es leuchtet also ein,
dass eine Untersuchung über den Ursprung des modernen bevor-
mundenden Geistes sich zum grossen Theil in eine Untersuchung
über die Macht der Aristokratie auflöst. Denn diese Macht war
der Ausdruck und so zu sagen der Deckmantel, unter dem sich
dieser Geist entfaltete. Dieser steht, wie wir" nachher sehen wer-
den, ebenfalls mit der grossen religiösen Empörung des 16. Jahr-
,',o'est pareillement aux croisudes que l'Europe don't l'usage des surnoms de famille,"
ein doppelter Irrthum sowohl in der Zeit als in der Ursache; denn die Einführung
der Geschlechtsnamen gehörte zu einem grossen socialen Umschwung und kann daher
unter keiner Bedingung einem einzelnen Ereigniss zugeschrieben werden.
8) Ueber diesen Hergang vom Ende des 9. bis zum 12. Jahrhundert vergl. Hal-
lmrfs Supplemental notcs 97, 98; Dalrymplds Hist. of feudal properly, 21; Klimratli,
Hist. du droit, I, T4.
9) Ueber den Ursprung der Wappen, die man nicht höher hinauf als bis zum
12. Jahrhundert verfolgen kann, siehe Hallmrfs Middle ages, I, 138, 139; Ledwicla,
Aniiquities cf Ireland 231, 232; Origines du droit in Oeuvres de Mickelet II, 382.
w) Denn, wie Lerminier sagt, Plzilos. du droit I, 17: „La Zoi feudale n'est autre
clzose, gue Zu terre Eleväe ä la souverainetä." Ueber den Machtverlust der Kirche in
Folge des wachsenden feudalen und weltlichen Geistes siehe Sis-zizaazdi, III, 440, lV,
88. In England können wir eine Thatsaehe erwähnen, welche die frühesten Ueber-
griffe der Laien zeigt, nämlich vor dem 12. Jahrhundert finden wir in England kein
Beispiel, dass das grosse Siegel einem Laien anvertraut werden wäre. Oampbelfs
Clumc. I, 61.
4') Das Cölibat wurde wegen seiner ascetisehen Bedeutung empfohlen und in
einigen Ländern durchgesetzt; dies war schon in frühen Zeiten der Fall, aber die
erste allgemeine und entscheidende Bewegung zu seinen Gunsten fand erst in der
Mitte des ll. Jahrhunderts statt; vorher war es eine speeulative Lehre, von der man
beständig abwich. Neander, Hist. of the clzurch VI, 52, 61, 62, 73, 93, 9-1 Anmerk.;
VII, 127_13l; Moslwinz, Eccles. ltisi. I, 248, 249; Jfccles-ionfs Ewylish mutig, 95.