Volltext: Geschichte der Civilisation in England (Bd. 1, Abth. 2)

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des 
Geschichte 
Geistes 
bovormundenden 
grossen Aemter in den Hauptfamilien erblich gewordems) und im 
12. Wurden die Wappen erfunden und andere heraldische Embleme, 
welche die Eitelkeit der Adligen so lange genährt haben und von 
ihren Nachkommen als Zeichen jener vornehmeren Geburt geschätzt 
Wurden, welche viele Jahrhunderte hindurch aller anderen Auszeich- 
nung vorgezogen wurdeß) 
Dies War der Anfang des Europäischen Adels im gewöhnlichen 
Sinne des Worts. Mit der Befestigung seiner Macht wurde das 
Lehnswesen in der Organisation der Gesellschaft der Nachfolger 
der Kirche; 10) und die Adligen, die erblich Wurden, ersetzten nach 
und nach in der Regierung und in den allgemeinen Aemtern, die 
Autorität gaben, den Klerus, bei dem jetzt das entgegengesetzte 
Prinzip des Oölibats fest eingerichtet war. H) Es leuchtet also ein, 
dass eine Untersuchung über den Ursprung des modernen bevor- 
mundenden Geistes sich zum grossen Theil in eine Untersuchung 
über die Macht der Aristokratie auflöst. Denn diese Macht war 
der Ausdruck und so zu sagen der Deckmantel, unter dem sich 
dieser Geist entfaltete. Dieser steht, wie wir" nachher sehen wer- 
den, ebenfalls mit der grossen religiösen Empörung des 16. Jahr- 
,',o'est pareillement aux croisudes que l'Europe don't l'usage des surnoms de famille," 
ein doppelter Irrthum sowohl in der Zeit als in der Ursache; denn die Einführung 
der Geschlechtsnamen gehörte zu einem grossen socialen Umschwung und kann daher 
unter keiner Bedingung einem einzelnen Ereigniss zugeschrieben werden.  
8) Ueber diesen Hergang vom Ende des 9. bis zum 12. Jahrhundert vergl. Hal- 
lmrfs Supplemental notcs 97, 98; Dalrymplds Hist. of feudal properly, 21; Klimratli, 
Hist. du droit, I, T4.  
9) Ueber den Ursprung der Wappen, die man nicht höher hinauf als bis zum 
12. Jahrhundert verfolgen kann, siehe Hallmrfs Middle ages, I, 138, 139; Ledwicla, 
Aniiquities cf Ireland 231, 232; Origines du droit in Oeuvres de Mickelet II, 382. 
w) Denn, wie Lerminier sagt, Plzilos. du droit I, 17: „La Zoi feudale n'est autre 
clzose, gue Zu terre Eleväe ä la souverainetä." Ueber den Machtverlust der Kirche in 
Folge des wachsenden feudalen und weltlichen Geistes siehe Sis-zizaazdi, III, 440, lV, 
88. In England können wir eine Thatsaehe erwähnen, welche die frühesten Ueber- 
griffe der Laien zeigt, nämlich vor dem 12. Jahrhundert finden wir in England kein 
Beispiel, dass das grosse Siegel einem Laien anvertraut werden wäre. Oampbelfs 
Clumc. I, 61. 
4') Das Cölibat wurde wegen seiner ascetisehen Bedeutung empfohlen und in 
einigen Ländern durchgesetzt; dies war schon in frühen Zeiten der Fall, aber die 
erste allgemeine und entscheidende Bewegung zu seinen Gunsten fand erst in der 
Mitte des ll. Jahrhunderts statt; vorher war es eine speeulative Lehre, von der man 
beständig abwich. Neander, Hist. of the clzurch VI, 52, 61, 62, 73, 93, 9-1 Anmerk.; 
VII, 127_13l; Moslwinz, Eccles. ltisi. I, 248, 249; Jfccles-ionfs Ewylish mutig, 95.
	        
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