Volltext: Geschichte der Civilisation in England (Bd. 1, Abth. 1)

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der Naturgesetze. 
Einfluss 
Wenn wir daher den gebräuchlichen Zins vom Gelde und den Theil 
vom Bodencrtrage, der durch Pacht in Anspruch genommen wird, 
feststellen können, so werden wir einen ganz genauen Begriff von 
dem Arbeitslohn erhalten; denn der Arbeitslohn ist das Residuum, 
er ist, was den Arbeitern übrig bleibt, nachdem Pacht, Gewinn 
und Zins bezahlt worden sind. 
Nun ist es merkwürdig, dass in Indien immer sowohl Zins 
als Pacht sehr hoch gewesen sind. In den Gesetzen Menu's, die 
etwa 900 vor Christus abgefasst wurden, 68) ist der Zins für Geld 
gesetzlich festgesetzt, der niedrigste auf 15, der höchste auf 60 Pro- 
centß") Und dies ist nicht bloss ein altes Gesetz, das nun ausser 
Gebrauch wäre; im Gegentheil, die Gesetze Menlfs sind noch die 
Grundlage der Indischen Jurisprudenz; 1 o) und wir wissen aus guter 
Quelle, dass im Jahr 1810 der Zinsfuss von 36 bis 60 Procent 
schwankte? 1) 
Stellen versichert er dasselbe zum grossen Aerger des gewöhnlichen Lesers, der weiss, 
dass in den Vereinigten Staaten z. B. Lohn und Gewinn beide hoch sind. Die Unge- 
nauigkeit liegt in den Worten, nicht im Gedanken; und in diesen und ähnlichen 
Stellen verstand Ricerdo unter Arbeitslohn den Wcrth der Arbeit, und dann ist der 
Satz ganz richtig. Wenn wir unter Lohn Belohnung der Arbeit verstehen, dann findet 
kein Verhältniss zwischen Lohn und Gewinn statt; denn wenn die Pacht niedrig ist, 
so mögen beide hoch sein, .wie in den Vereinigten Staaten. Dass dies Ricardds An- 
sieht war, erhellt aus Folgendem: „Gewinn, dies kann nicht oft genug wiederholt wer- 
den, hängt vom Arbeitslohn ab; nicht vom nominellen, sondern vom wirklichen Lohn; 
nicht von der Anzahl Pfunde, die jährlich an den Arbeiter gezahlt werden, sondern 
von der Anzahl von Tagwerken, die nothwendig sind, um diese Pfunde zu verdienen." 
Pol. econom. eh. VII. Ricardds Werks, p. 82. Vergl. MilVs Princzples of pol. econ_ 
I, 509. II, 225. 
68) Nach Elphjnstonäs Schätzung Hist. of India 225-228, welche die Mitte hält 
zwischen der von Sir W. Jones, Worlcs III, 56 und der von Wilson, Rig Veda San- 
him I, 17. 
69) Institutes of Menu eh. VLII. sec. 140-142, in den Werks of Sir W. Jones 
III, 295. Die folgenden Sanserit-Commentatoren erkennen fast denselben Zinsfuss an, 
der geringste ist 15 Procent. Siehe Oolebrookds Digest of Hindu law I, 29, 36, 43, 
98, 99, 237. II, 70.  
70) In Ooleöroolt-eis Digest I, 454. III, 229, wird Menu "die höchste Autorität 
des geschriebenen Gesetzes und sein Gründer" genannt. Der neueste Geschichtschreiber 
Indiens, Elphinstone, sagt S. 83: "Das Gesetzbuch Mann's ist noch die Grundlage der 
Reehtsgelehrsamkeit der Hindus und die Hanptzüge sind bis auf den heutigen Tag 
unverändert geblieben." Dieses merkwürdige Gesetzbuch ist auch die Grundlage der 
Gesetze der Birmanen und selbst der Laos. Journal of Asimtic society II, 271. III, 
28, 296, 332. V, 252. 
7') Siehe in MilPs Ilistory of Indira I, 317 den Bericht eines Comiteä des Unter- 
hanses von 1810, worin angeführt wird, dass ein Zins von 3, 4, ja 5 Proeent den
	        
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