Volltext: Geschichte der Civilisation in England (Bd. 1, Abth. 1)

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Hülfsquellen bei 
r] er 
Geschiehtsforsehung. 
selbst angehörig, jenem nicht unterworfen, mithin als frei gedacht, 
ohne dass hiebei ein Widerspruch vorgeht." Krit. der rein. Vern., 
Kantis W. Bd. II. S. 24. 
„Und hier zeigt zwar die gemeine, aber betrügliche Voraus- 
setzung der absoluten Realität der Erscheinungen sogleich ihren 
nachtheiligen Einiiuss, die Vernunft zu verwirren. Denn sind Er- 
scheinungen Dinge an sich selbst, so ist die Freiheit nicht zu retten. 
Alsdann ist Natur die vollständige und an sich hinreichend bestim- 
mende Ursache jeder Begebenheit, und die Bedingung derselben ist 
jederzeit nur in der Reihe der Erscheinungen enthalten, die sanunt 
ihrer Wirkung unter dem Naturgesetze nothwendig sind. Wenn 
dagegen Erscheinungen für nichts mehr gelten, als sie in der That 
sind, rimlich nicht für Dinge an sich, sondern blosse Vorstellungen, 
die nach empirischen Gesetzen zusammenhängen, so müssen sie 
selbst noch Gründe haben, die nicht Erscheinungen sind.".. „Hier 
habe ich nur die Anmerkung machen Wollen, dass, da der durch- 
gängige Zusammenhang aller Erscheinungen in einem Context der 
Natur ein unnaehlässliches Gesetz ist, dieses alle Freiheit nothwen- 
dig umstürzen müsste, wenn man der Realität der Erscheinungen 
hartnäckig anhängen wollte. Daher auch diejenigen, welche hierin 
der gemeinen Meinung folgen, niemals (lahin haben gelangen können, 
Natur und Freiheit mit einander zu vereinigen." Kants W. Bd. lI. 
S. 419, 420 u. 433. „Man muss wohl bemerken, dass wir hie- 
durch nicht die Wirklichkeit der Freiheit, als eines der Vermögen, 
welche die Ursache von den Erscheinungen unsrer Sinnenwelt ent- 
halten, haben darthun wollen. Denn ausser dass dieses gar keine 
transcendentale Betrachtung, die bloss mit Begriffen zu thun hat," 
gewesen sein Würde, so könnte es auch nicht gelingen, indem wir 
aus der Erfahrung niemals auf etwas, was gar nicht nach Erfah- 
rungsgesetzen gedacht werden muss, schliessen können. Ferner 
haben wir auch gar nicht einmal die Möglichkeit der Freiheit be- 
weisen wollen; denn dieses wäre auch nicht gelungen, weil wir 
überhaupt von keinem Realgrunde und keiner Causalität aus blossen 
Begriffen a priori die Möglichkeit erkennen können. Die lheiheit 
wird hier nur als transeendentale Idee behandelt, wodurch die Ver- 
nunft die Reihe der Bedingungen in der Erscheinung durch das 
sinnlich Unbedingte schlechthin anzuheben denkt, dabei sich aber 
in eine Antinomie mit ihren eigenen Gesetzen, welche sie dem en1- 
pirischen Gebrauch des Verstandes vorschreibt, verwickelt. Dass 
nun diese Antinomie auf einem blossen Scheine beruhe und dass
	        
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