Ge schichtsforschung.
der
Hülfsquellen bei
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„Nun kann ich ohne Widerspruch sagen: alle Handlungen vernünf-
tiger Wesen, sofern sie Erscheinungen sind (in irgend einer Er-
fahrung angetroffen werden), stehen unter der Naturnothwventligkeit;
eben dieselben Handlungen aber, bloss respective auf das vernünf-
tige Subjeet und dessen Vermögen, nach blosser Vernunft zu handeln,
sind frei." Prolegomena zu jeder künftigen Metaphysik, Kaufs W.
Bd. III. S. 268-270.
„Denn ein Geschöpf zu sein und als Naturwesen bloss dem Willen
seines Urhebers zu folgen; aber als üeiliaiuleliules Wesen-(wvelches
seinen von ausscrem Einfiuss unabhängigen Willen hat, der dem
ersteren vielfältig zuwider sein kann), der Zurechnung f ähig zu
sein, und seine eigne That doch auch zugleich als die Wirkung
eines höheren Wesens anzusehen: ist eine Vereinbarung 3011 Be-
griffen, die wir ztvar in der ldee einer Welt, als des höchsten
Gutes, zusammen denken müssen; die aber nur der einsehn kann,
Welcher bis zur Kenntniss der übersinnlichen (intelligiblen) Welt
durchdringt und die Art einsieht, wie sie der Sinnenwelt zum Grunde
liegt." Theodicee, Kaufs W. Bd. V1. S. 149.
„Nun wollen wir annehmen, die durch unsre Kritik nothtvenrlig
gemachte Unterscheidung der Dinge, als Gegenstände der Erfahrung,
von eben denselben, als Dingen an sich selbst, wäre gar nicht
gemacht, so müsste der Grundsatz der Causalitiit und mithin der
Naturinechanisinus "in Bestimmung derselben durchaus von allen
Dingen überhaupt als wirkenden Ursachen gelten. Von eben dem-
selben Wesen also, z. B. der menschlichen Seele, würde ich nicht
sagen können, ihr -Wille sei frei, und er sei doch zugleich der
unterworfen, d. i. nicht frei, ohne in einen
offenbaren Widerspruch zu gerathen; weil ich die Seele in beiden
Sätzen in eben derselben Bedeutung, nämlich als Ding überhaupt
(als Sache an sich selbst), genommen habe, und, vorhergehende
Kritik, auch nicht anders nehmen konnte. Wenn aber dib Kritik
nicht geirrt hat, da sie das Objeet in zweierlei Bedeutung nehmen
lehrt, nämlich als Erscheinung, oder als Ding an sich selbst; wenn
die Deduetion ihrer Verstandesbegriffe richtig ist, mithin auch der
Grundsatz der (Jausalitäit nur auf Dinge im ersten Sinne genommen,
nämlich sofern sie Gegenstände der Erfahrung sind, geht; eben
dieselben aber nach der zweiten Bedeutung ihm nicht unterworfen
sind, so wird eben derselbe Wille in der Erscheinung ((1911 Sicht-
baren Handlungen) als dem Naturgesetze nothwendig gemftss und
so fern nicht frei, und doch andrerseits, als einem Dinge an sich
. Buckle, Gesell. d. Civilisation. I. 3