VOm
bis zum
J ahrh
401
fahren weder dureh das Herkommen, noch durch solche Principien,
wie sie Georg III. gefielen, sondern durch weitreichende Ansichten
allgemeiner Zweckmässigkeit geleitet. Burke wollte seine Ansichten
in diesem sehmahlichen Streite nicht durch Rechtsgründe der einen
oder andern Partei bildenß ' 3) Er wollte sich auf keine Erörterung
einlassen, ob das Mutterland ein Recht habe, die Colonieen zu be-
steuern, oder die Colonieen, sich selbst zu besteuern. Solche Punkte
überliess er den Politikern, die vorgeben, nach Prineipien zu ver-
fahren, in Wahrheit aber von Vorurtheilen unterjocht sindß") Er
seinerseits begnügte sich damit, die Kosten mit dem Gewinn zu
vergleichen. Burke war es genug, dass bei der Macht unserer
Colonieen, bei ihrer Entfernung und bei der Wahrscheinlichkeit, dass
Frankreich ihnen beistehen wurde, es nicht räthlich sei, Gewalt
zu brauchen, und dass es deswegen überflüssig sei, vom Rechte
zu sprechen. Er war daher gegen die Besteuerung von Amerika,
nicht weil sie eine Neuerung, sondern weil sie unzweckmässig
wäre. Natürlich widersetzte er sich daher auch der Bostoner Hafen-
bill und jener schmachvollen Bill, die allen Verkehr mit Amerika
verbot und nicht ungeschickt der Aushungerungsplan genannt wurde,
gewaltsame Maasregeln, wodurch der König die Colonieen zu beu-
wurde als eine persönliche Angelegenheit des Königs betrachtet. Die dafür waren,
hiessen Freunde des Königs, die, welche wünschten das Land möge aufhören und
überlegen, ob man den Zwist fortsetzen solle, wurden als Verräther gebmndmarkt."
M3) „Ich lasse mich hier auf keine ReehtsbestimmmQ ein und will ihre Grenzen
nicht feststellen. Ich gehe auf diese Begriffsunterschiede nicht ein, nur davon zu hören
ist mir schon verhasst." Rede über dic cmerikanisehe Besteuerung im Jnhr 1774.
Werks I, 173. Im Jahr 1775 heist es I, 192: "Meine Rücksicht ist beschränkt, eng
umschrieben und nur auf die Politik der Frage Qarichtct." Seite 183: „Wir sollten
gegen Amerika nicht nach abstracten Rcchtsideen und bei Leibe nicht nach blossen
allgemeinen Regicrungsgrundsätzen handeln; in unserer Lage scheint mir ihre Anwen-
dung äusserst läppisch zu sein." In einer seiner frühesten politischen Flugschriften,
geschrieben im Jahr 1769, sagt er: "Die Gründe, die man gegen Amerika verbringt,
sind bündig in der Rechtsfrage, aber für die Politik und für die Praxis beweisen sie
gar nichts." I, 112. Vergl. einen Brief aus dem Jahr1775 in Burkeär Oorrespond.
H, 12.
314) 1766 schreibt Georg III. an Lord Rockinghaan (Albemarlefs Rockingham I,
271, 272): "Talbot denkt so richtig, als ich nur wünschen kann, über die Stempel-
ccte, ist entschieden dafür, dass wir unser Recht erklären, hat aber Lust, die Acte
zurückzunehmen!" Mit andern Worten, er will die Amerikaner durch eine absctrate
Versicherung des Rechts beleidigen, aber sorgfältig den Vortheil bei Seite lassen, den
ihm das Recht gewähren möchte.
Buckle, Gesch. d. (Zivilisation. I. 213